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Kalle1150 ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 3
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...   Erstellt am 26.06.2008 - 09:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo an alle,

Hartz 4 droht.Meine Lebensumstände sind etwas kompliziert. Seit 2000 lebe ich getrennt von meiner Ehefrau, bin aber nicht geschieden.Ich habe zwei erwachsene Töchter mit jeweils eigenem Einkommen.

Mittlerweile lebe ich mit meiner neuen Lebensgefährtin in einer eheähnlichen Gemeinschaft in einem selbstgenutzten Einfamilienhaus.

Wer wäre nun für mich unterhaltsplichtig sollte ich Hartz 4 beantragen müssen?

Noch Ehefrau ? Kinder mit eigenem Einkommen ? Neue Lebensgefährtin?

Grüße an Alle aus Rheinhessen




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 26.06.2008 - 11:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Für dich wäre niemand unterhaltspflichtig im Sinne des BGB, andere Gesetze sehen keine Unterhaltspflicht vor.
Du lebst dauerhaft getrennt von deiner Ehefrau, das wird im ALG II Antrag auch so angegeben.
Wenn du mit Lebensgefährtin zusammenlebst, dann ist diese nach einem Jahr gemäß § 7 Abs. 3a SGB II verpflichtet, deinen Lebensunterhalt mit ihrem Einkommen und Vermögen zu sichern - so wie du ihren.
D.h. ihr würdet eine sog. Verantwortungs- und Unterstützungsgemeinschaft mit den selben Verpflichtungen wie eine BG bilden.

Lies bezüglich des Eigenheimes bitte auch mal den "Ratgeber Vermögen" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Kalle1150 ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 3
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...   Erstellt am 26.06.2008 - 12:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke für die schnelle Antwort





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