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saira ...
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...   Erstellt am 22.06.2009 - 15:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


23.05.09 Anlässlich des 60. Geburtstags des Grundgesetzes hat der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime die verbreiteten Zweifel an der Verfassungstreue deutscher Muslime kritisiert


Loyalität zum Grundgesetz sei "eine bare Selbstverständlichkeit und es mutet etwas seltsam an, wenn einem ständig Bekenntnisse dazu abgefordert werden", sagte Aiman A. Mazyek dem in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel". Es stimme zwar, dass auch in den muslimischen Gemeinden der Islam gelegentlich so gelesen werde, "als sei er die Anleitung zu einer anderen Gesellschaftsordnung". Da müssten auch die Muslimverbände weiter aufklären. Man solle aber "die Moschee im Dorf lassen", sagte Mazyek. "Für die übergroße Mehrheit der Muslime in Deutschland ist es eine Selbstverständlichkeit, Bürger dieses Staates zu sein und auf dem Boden der Verfassung zu stehen." Das Grundgesetz sei "wunderbar" und die Scharia kein Hindernis für Verfassungstreue. Nur Glaubensdinge wie Gebet und Bekenntnis seien daran unveränderlich, alles übrige "veränderlich und dynamisch": "Die Scharia ist kein Katechismus." Mazyek: "Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein guter Muslim ein schlechter Bürger sein sollte."

Mazyek kritisierte zugleich die Sicherheitspolitik im Rahmen der Terrorismusbekämpfung. Muslime fühlten sich da manchmal als "unfreiwillige Steigbügelhalter" und es mache ihn als Muslim "traurig und sprachlos", wie wenig Widerstand es aus der übrigen Gesellschaft gebe, sobald die Einschränkung von Freiheitsrechten mit dem Kampf gegen islamistischen Terror begründet werde. "Tatsächlich beschneidet man im Datenschutz, beim Abhören die Freiheiten aller Bürger."

Interview in voller Länge:

Bundesinnenminister Hermann Höcherl von der CSU trug sich 1963 mit dem Satz in die Geschichte ein, man könne nicht ständig das Grundgesetz unterm Arm tragen. Gilt das auch für die deutschen Muslime?

Eigentlich fordert unser Grundgesetz nicht, dass man es ständig unterm Arm trägt. Als Muslim konnte man allerdings in den letzten Jahren den Eindruck haben, dass wir es auswendig können sollten. Loyalität zum Grundgesetz ist eigentlich eine bare Selbstverständlichkeit und es mutet etwas seltsam an, wenn einem ständig Bekenntnisse dazu abgefordert werden. Verständliche Ängste wollen wir allerdings ernst nehmen.

Welche sind verständlich?

Unbestreitbar wird auch von muslimischer Seite der Islam gelegentlich zum Instrument einer Art Klassenkampf gemacht, als sei er die Anleitung zu einer anderen Gesellschaftsordnung. Da müssen wir weiter in den eigenen Gemeinden aufklären. Man sollte aber die Moschee im Dorf lassen: Für die übergroße Mehrheit der Muslime in Deutschland ist es eine Selbstverständlichkeit, Bürger dieses Staates zu sein und auf dem Boden der Verfassung zu stehen. Das Grundgesetz ist doch wunderbar!

Die jüngste Umfrage des US-Meinungsforschungsinstituts Gallup hat herausgefunden, dass gerade deutsche Muslime loyaler zu ihrem Land stehen als der Durchschnitt der deutschen Bevölkerung.

Eben. Das zeigt, dass das keine Rhetorik von mir oder Taktik ist. Um es etwas anzuschärfen: Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein guter Muslim ein schlechter Bürger sein sollte. Einschränkungen demokratischer Freiheiten treffen Muslime zudem ebenso wie Nichtmuslime.

Was meinen Sie?

Vor allem das, was im Zuge der Terrorbekämpfung passiert. Wir fühlen uns da manchmal als unfreiwillige Steigbügelhalter einer Sicherheitspolitik, die sich scheinbar gegen religiös begründeten Terror richtet und die übrige Gesellschaft in der trügerischen Sicherheit wiegt: Das richtet sich gegen die Islamisten. Tatsächlich beschneidet man im Datenschutz, bei Abhörmöglichkeiten die Freiheiten aller Bürger. Als Muslim macht es mich traurig und sprachlos, wie wenig Chancen es für einen Widerstand aller Bürger gibt, sobald es heißt: Wir schützen euch doch nur vor den Islamisten. Und wenn Muslime sich wehren, heißt es: Klar, ihr müsst euch davor ja auch fürchten. Nein, wir müssen uns alle fürchten. Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit ist beschädigt. Und die Einschränkung von Freiheitsrechten kann nebenbei auch weniger Sicherheit bedeuten.

Zurück zum Grundgesetz: Die Scharia, der islamische Rechts- und Verhaltenskodex, steht in dringendem Verdacht, damit kaum vereinbar zu sein.

Die Scharia wird oft als Steinbruch missbraucht, aus dem sich jeder holt, was ihm gerade so passt. Damit meine ich ausdrücklich nicht nur die Islamkritiker, sondern auch manchen Muslim. Tatsächlich ist aber davon wenig unveränderlich, und das sind die Dinge des Glaubens, etwa die Pflicht zum Glaubensbekenntnis, zum täglichen Gebet. Alles andere ist veränderlich und dynamisch, weil es nicht von Gott gegeben, sondern von Menschenhand und Menschenverstand gemacht ist. Und dies gilt es immer wieder der Zeit und dem Ort anzupassen. Die Scharia ist kein Katechismus.

Werden die deutschen Muslime eines Tages wie die Kirchen ihren Platz in dem Rahmen finden, den das Grundgesetz setzt?

Ich sehe gute Chancen, schon weil auf beiden Seiten die Leidens- und Einsichtsfähigkeit stetig wächst. Wir sind aber noch weit von der Gleichbehandlung entfernt. Und wir sind erst im Vorgarten eines Gesprächs zwischen Staat und Muslimen, wir haben noch nicht einmal allen Sachverstand von Kirchen- und Verfassungsrechtlern gebündelt, den es dazu in Deutschland gibt. Ich denke, die Muslime werden früher oder später ihren Platz im deutschen Religionsverfassungsrecht bekommen, womöglich als Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie werden das aber anders tun als die Kirchen.

Welcher Artikel des Grundgesetzes bedeutet Ihnen persönlich am meisten?

Der, der auch dort an erster Stelle steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Daraus folgt alles andere.

Das Gespräch führte Andrea Dernbach vom Tagessoiegel am 22.05.09


Dienstag, 02.12.2008

ZMD zur neuen Urkunden-Regelung beim Standesamt: "Verordnung entspricht nicht dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Religionen in unsere Verfassung"


aus: im Gespräch Dr. Christoph Driessen, dpa vom 29.11.08

Köln - Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hat
kritisiert, dass Muslime ihre Religionszugehörigkeit künftig nicht mehr in Geburts- und Eheurkunden eintragen lassen können. Dies sei «nicht akzeptabel», sagte der Generalsekretär des Zentralrats, Aiman Mazyek, der Deutschen Presse-Agentur dpa in Köln.

Die neue Regelung ergibt sich nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamten aus einer Reform des Personenstandsgesetzes zum Jahreswechsel. In die Register dürfen dann nur noch solche Religionsgemeinschaften eingetragen werden, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Der Islam hat diesen Status nicht.

Mazyek sagte: «Die Verordnung entspricht nicht dem Grundsatz
unserer Verfassung, nämlich der Gleichbehandlung aller Religionen. Sie ebnet den Weg einer staatlich sanktionierten Ungleichbehandlung und wirkt sich letztlich diskriminierend für die Muslime aus.» Die Muslime würden zu Bürgern zweiter Klasse gemacht. «Fälschlicherweise gilt bei einigen Beamten in unserem Staat: Alle Religionen sind gleich, einige aber gleicher», sagte Mazyek.

Der Zentralrat der Muslime gilt unter den islamischen
Dachverbänden in Deutschland als vergleichsweise liberal. Er ist auch einer der Träger und Gründungsmitglieder des Koordinierungsrats der Muslime, in dem die Dachverbände gemeinsame Standpunkte absprechen.
-
Dienstag, 08.07.2008

08.07.08 ZMD empfiehlt die Koppelung von Trauung in der Moschee, Ehevertrag und standesamtlicher Eheschließung – Schutz für die Schwächsten


Köln - Religiöse Eheschließungen ohne vorherige standesamtliche Trauung sollen ab dem nächsten Jahr nicht mehr verboten sein. Das gilt auch für islamische Eheschließungen. Dennoch empfiehlt der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) den Muslimen, an der bisherigen Praxis festzuhalten und sich auch standesamtlich trauen zu lassen. Deshalb appelliert der ZMD an die muslimischen Verbände und Gemeinden daran weiter festzuhalten.

Vor dem Gesetz ist eine in der Moschee geschlossene Ehe nicht von Belang. Deswegen lassen sich Rechte und Pflichten familienrechtlicher Art, so gut sie auch durch den Islam geregelt sind, vor Gericht nicht durchsetzen. „Ich denke besonders an den Schutz der Frau und der Kinder, die beim Scheitern einer Ehe meist die schwächere Partei darstellen und empfehle schon deshalb die Koppelung von religiöser und standesamtlicher Trauung sowie auch einen Ehevertrag vor dem Notar abzuschließen“, sagte der Vorsitzende des ZMD, Ayyub A. Köhler heute in Köln. Ein Ehevertrag ist im Islam notwendig und wird auch nach hiesiger Rechtspraxis empfohlen.





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Birgit ...
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...   Erstellt am 22.06.2009 - 18:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Und wieder geht es, das böse Deutschland behandelt die Muslim nicht gerecht.

Nur eine Anmerkung, versucht doch mal grad zur Zeit in Pakistan, Iran, Irak als Christ so zu leben, wie man sich als Christ fühlt, denkt.

Da andere Religionen in andere Länder nicht besser behandelt werden, brauchen wir hier nicht wieder eine verbissende Diskussion.

Das Forum ist kein Politisches und kein Religions Forum. Die Aufgabe dieses Forum ist auch nicht, unter allen umständen und verbissen die Ungerechtigkeit jeder Religion in anderen Ländern aufzuzeigen und anzupragern.

Noch mal, hier in diesem Forum, gibt es nicht die einzige alleine richtige Religion und muss ständig verbissen dazu erklärt werden.

Thema geschlossen und verschoben.





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