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Wolf27 ...
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...   Erstellt am 29.01.2008 - 18:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Sebastian,

kann leider erst morgen mit meinem Kontakt den Fall besprechen. Halte dich natürlich auf dem Laufenden. Ist leider etwas ziemlich kompliziert mit den ganzen §§ und Querverweisen.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Wolf27 ...
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...   Erstellt am 01.02.2008 - 04:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Sebastian,

habe mal ein Schreiben für die ARGE zusammengebastelt. Renn damit aber nicht gleich los, denn Ottokar soll das vorher besser auch noch auf Herz und Nieren prüfen!

-----Beginn Antrag---------

Absender

Anschrift ARGE

Datum


Antrag auf Erhöhung der Regelleistung wegen Kosten medizinischer Behandlung
BG-Nr. xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Erhöhung meiner monatlichen Regelleistung gemäß § 23 Abs. 1 SGB II.

Begründung:
Aufgrund einer chronischen Erkrankung (Schlafapnoe) bin ich auf die Verwendung eines Beatmungsgerätes in Verbindung mit einem Befeuchter angewiesen. Dieser Befeuchter muss mindestens alle drei Tage mit sterilem, polygenfreiem Aqua dest befüllt werden, um einwandfrei zu funktionieren. Dieses Mittel ist jedoch nicht verschreibungspflichtig und wird daher von der Krankenkasse nicht übernommen. Ein Ausweichen auf ein anderes Mittel ist mir einerseits durch den Hersteller des Gerätes verwehrt und andererseits gibt es nach Auskunft der Krankenkasse und der Apotheke kein verschreibungspflichtiges Alternativpräparat.

Angesichts der Höhe der Ausgaben von € xx (Betrag einsetzen) pro Monat reicht die Regelleistung jedoch zu meiner Bedarfsdeckung nicht aus.

Leistungen für zusätzliche Bedarfe sind zwar gemäß § 23 Abs. 1 SGB II nur als Darlehen zu erbringen, jedoch hat das SG Lüneburg mit Beschluss vom 11.08.2005 – Az: S 30 328/05 ER u. a. bereits wie folgt argumentiert:

"Zwar gebe es keine Vorschrift im SGB II, wonach in besonders begründeten Einzelfällen die Regelleistung zu erhöhen oder eine nicht rückzahlbare Beihilfe zu zahlen wäre. Jedoch gebiete der Individualisierungsgrundsatz, dass dieser Bedarf zu decken sei. Dieser Grundsatz sei Ausdruck der an der Menschenwürde ausgerichteten Zielsetzung der Sozialhilfe und damit verfassungsrechtlich unverzichtbar. Wenn die Regelleistung das soziokulturelle Existenzminimum nicht mehr abdecke, wäre sie unangemessen niedrig und verfassungswidrig. In diesen Fällen sei es angebracht, im Wege der verfassungskonformen Auslegung im Einzelfall einen höheren Bedarf anzuerkennen."

Ich beantrage daher, die Kosten in der nachgewiesenen Höhe ohne Anrechnung auf meine Regelleistung zu übernehmen.

Ihren rechtsmittelfähigen Bescheid erwarte ich bis zum xx.xx.2008. (nimm ein Datum!! in 14 Tagen)

Mit freundlichem Gruß
(deine Unterschrift)

-------Ende Antrag-------

Sobald du von Ottokar das Okay hast, schick das dann am Besten per Einschreiben/Rückschein! Zerreißen oder ähnliche Frechheiten geht dann jedenfalls nicht.

@ Ottokar: Wenn du noch Verbesserungsvorschläge und/oder Korrekturen machen möchtest, dann nur zu!


LG Wolf


[Dieser Beitrag wurde am 01.02.2008 - 04:08 von Wolf27 aktualisiert]





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 01.02.2008 - 15:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Grundsätzlich muss das ein Antrag auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 1 SGB II werden, § 23 hat da nix mit zu tun.
Auch der Verweis auf das Urteil, welches § 23 zugrunde hat, ist hier falsch.

Wenn ein solcher Antrag bereits gestellt und abgelehnt wurde, kann gegen die Ablehnung Widerspruch eingelegt werden und gegen den Widerspruchsbescheid geklagt werden.
Alternativ kann man auch gleich beim SG klagen und einen Antrag auf:
- Feststellung eines erhöhten Bedarfes nach § 21 Abs. 1 SGB II,
- eine einstweilige Anordnung zur Übernahme der krankheitsbedingten Mehrkosten
stellen.

[Dieser Beitrag wurde am 01.02.2008 - 15:28 von Ottokar aktualisiert]





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Wolf27 ...
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...   Erstellt am 01.02.2008 - 16:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar,

danke für den Hinweis! Da habe ich wohl zu später/früher Stunde die §§ durcheinander gewürfelt.

Wäre der erste Satz denn so korrekt???

SgDuH,
ich beantrage die Erhöhung meiner monatlichen Regelleistung gemäß § 21 Abs. 1 SGB II.

Den Verweis auf das Urteil habe ich da reingebracht, um Überlegungen hinsichtlich Darlehen seitens der ARGE gleich zu Anfang abzubremsen. Denn darauf bezog sich der Richter in seinem Urteil mit dem von mir genannten Zitat.

Du kannst aber auch gerne in meinen Beitrag gehen und die Stellen korrigieren, die hier nicht passen sollten.

LG Wolf





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 01.02.2008 - 16:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Absender

Anschrift ARGE

Datum


Antrag auf Mehrbedarf wegen chronischer Krankheit gemäß § 21 Abs. 1 SGB II
BG-Nr. xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund einer chronischen Erkrankung (Schlafapnoe) bin ich auf die Verwendung eines Beatmungsgerätes in Verbindung mit einem Spezialbefeuchter angewiesen. Dieser Befeuchter muss mindestens alle drei Tage mit einem nur dafür geeigneten Mittel: sterilem, polygenfreiem Aqua dest., befüllt werden.
Dieses Mittel ist jedoch lt. Auskunft meines behandelnden Arztes nicht verschreibungspflichtig und darf daher auch nicht verschrieben werden, womit es von der Krankenkasse nicht übernommen wird.
Ein Ausweichen auf ein anderes Mittel ist nicht möglich, da es nach Auskunft der Krankenkasse und der Apotheke kein verschreibungspflichtiges Alternativpräparat gibt.

Angesichts der Höhe der Ausgaben von € xx (Betrag einsetzen) pro Monat reicht die Regelleistung jedoch zu meiner Bedarfsdeckung nicht aus.
Leistungen für zusätzliche Bedarfe die nicht im ALG II enthalten sind, sind gemäß § 21 Abs. 1 SGB II zusätzlich zu erbringen.
Ich beantrage daher, die Kosten in der nachgewiesenen Höhe zu übernehmen.

Ihren rechtsmittelfähigen Bescheid erwarte ich bis zum xx.xx.2008. (nimm ein Datum!! in 14 Tagen)

Mit freundlichem Gruß
(deine Unterschrift)





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Wolf27 ...
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...   Erstellt am 01.02.2008 - 18:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ottokar ganz lieben Dank an dich!

Das ist wieder mal so gut, dass es sich wunderbar in deinen Vordrucken machen würde.


Sebastian,

hau in die Tasten und schick das schnell ab!

LG Wolf





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SebastianVie ...
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...   Erstellt am 01.02.2008 - 21:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ihr beiden seit einfach perfekt

ich habs "Meiner Freundin" gerade per Fax, per Mail, und per EINSCHREIBEN, RÜCKSCHEIN, PERSÖNLICH geschickt

damits auch garantiert bei ihr ankommt.....




Wolf27 ...
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...   Erstellt am 05.02.2008 - 02:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Sebastian,

ich bin durch Zufall auf einen interessanten Text gestossen. Hier mal der Link: Gerichtliche Kontrolle von Allokationsentscheidungen der Krankenkasse (Download pdf)

Lies dir insbesondere mal den Punkt III. Zusammenfassung durch. Dürfte für dich eventuell noch von Bedeutung sein.

Btw: Schon was von "deiner Freundin" gehört?

LG Wolf


Hinweis: Der o. g. Link wurde erneuert und funktioniert jetzt!


[Dieser Beitrag wurde am 06.02.2008 - 09:28 von Wolf27 aktualisiert]





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SebastianVie ...
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...   Erstellt am 06.02.2008 - 08:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ähm

hmm also benutzen kann ich den link leider nicht (


nöö "Meine Freundin" hat sich noch nicht gerührt...




Wolf27 ...
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...   Erstellt am 06.02.2008 - 09:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Sebastian,

habe es gerade probiert und festgestellt, dass der Link irgendwo "kaputt" ist. Sorry! Habe ihn extra nochmals geprüft nach dem Einsetzen

Okay, ich guck mal, ob ich das wiederfinde, dann korrigier ich das. --> erledigt

LG Wolf


[Dieser Beitrag wurde am 06.02.2008 - 09:32 von Wolf27 aktualisiert]





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