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SebastianVie  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 13.12.2007 Beiträge: 52 Nachricht senden | Erstellt am 19.01.2008 - 15:26 | |
Hallo
Ich leide unter einer schweren form der Schlafapnoe
ich habe vom Krankenhaus ein beantmungsgerät erhalten dazu einen befeuchter
diesen muss ich mit einer speziellen flüssigkeit befüllen
diese muss ich regelmässig kaufen 1L reicht für ca. 3 tage und kostet 25€
wie beantrage ich das nun bei der ARGE und zwar so das die ARGE es nicht ablehnen kann?
den ohne das gerät schlafe ich mitten am tag ein und bin nicht für den arbeitmarkt zu gebrauchen!
also was kann ich tun ?? habe leider nirgendwo was gefunden 
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binimaus Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 06.12.2007 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 19.01.2008 - 15:36 | |
würde mal bei der Krankenkasse nachfragen.Als Hartz 4 Empfänger kann man befreit werden.Da würde ich zuerst hingehen bevor ich die ARGE frage.
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SebastianVie  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 13.12.2007 Beiträge: 52 Nachricht senden | Erstellt am 19.01.2008 - 15:43 | |
auf diese idee bin ich schon gekommen
keine chance....
weils kein rezeptpflichtiges mittel ist
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 19.01.2008 - 18:17 | |
Antrag auf Mehrbedarf wegen Krankheit bei der ARGE stellen, Kopie vom Attest des Arztes mit Medikamentenverordnung dazu.
Sollte der abgelehnt werden, bleibt nur der Weg zum Sozialgericht.
Vorher solltest du über Arzt, oder lieber Apotheke, abklären lassen, ob es nicht ein alternatives Mittel gibt, das verordnungspflichtig ist und von der KK bezahlt werden muss. Viele Ärzte weichen nämlich auf frei verkäufliche Medis aus, weil die ihren Etat bei der KV nicht belasten - das geben sie gegenüber dem Patienten natürlich nicht zu.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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SebastianVie  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 13.12.2007 Beiträge: 52 Nachricht senden | Erstellt am 19.01.2008 - 22:41 | |
Es gibt die Flüssigkeit auch noch von anderen Herstellern aber diese sind alle teurer
habe schon den günstigsten anbieter genommen
verschreiben würde das kein arzt....
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chaosliner  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 14.08.2007 Beiträge: 53 Nachricht senden | Erstellt am 19.01.2008 - 23:21 | |
ist bei dir doch sicherlich chronische krankheit(bitte nicht falsch zu verstehen)
müsste anerkennend kk sein
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 19.01.2008 - 23:53 | |
SebastianVie schrieb
...habe schon den günstigsten anbieter genommen... ...verschreiben würde das kein arzt.... |
Hallo Sebastian,
wärst du so nett, mir mal den Namen des Medikaments bzw. des Wirkstoffs zu nennen? Ich habe einen Kontakt, über den ich mal prüfen lassen kann, ob es nicht evtl. doch eine Möglichkeit gibt.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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SebastianVie  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 13.12.2007 Beiträge: 52 Nachricht senden | Erstellt am 20.01.2008 - 10:10 | |
ich muss das gerät mit AMPUWA füllen....
was da für ein wirkstoff drin ist keine ahnung
http://www.fresenius-kabi.at/internet/k … ALE+AMPUWA
laut hersteller des befeuchters darf ich das gerät nur damit füllen....
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 22.01.2008 - 01:09 | |
Hallo Sebastian,
klick mal diesen Link an: AMPUWA
Der Preis könnte für dich interessant sein, denk ich mal.
Wenn du noch woanders gucken magst, dann klick mal hier: weitere preisgünstige Anbieter
Ich hoffe, ich konnte erst mal helfen. Werde auf alle Fälle aber noch meinen Kontakt befragen, ob es evtl. noch eine andere Lösung gibt.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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SebastianVie  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 13.12.2007 Beiträge: 52 Nachricht senden | Erstellt am 22.01.2008 - 20:01 | |
jo der preis unterschied iss schon gewaltig
aber dauerhaft leisten kann ich mir das nicht
hab bei der ARGE heute vorgesprochen.. das interessierte die "sorry" *doofe kuh" nicht
"da müssen Sie einen antrag mit allen Paragraphen stellen... und der muss wasserdicht sein sonst wird der nicht bearbeitet"
ich könnte die frau ......... muss ich nun noch SGB1 + SGB2 studieren?
die haben sie doch nicht mehr alle...
@WOLF deine letzte vorlage hat wunder gewirkt hast du noch so ein geschütz auf lager ?
oder muss ich mir SGB 1 + 2 runterladen ?
Sebastian
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