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windjob ...



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...   Erstellt am 04.12.2008 - 07:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


chacha schrieb

    "Anwartschaftversicherung"


Ich hatte mich um eine Anwartschaftversicherung bemüht und die Auskunft erhalten, dass diese vom Bundessozialgericht wegen Verstoss gegen das Solidaritätsprinzip nicht mehr erlaubt ist ausser es handelt sich um einen geschäftlichen Auslandsaufenthalt. Auch in diesem Fall sei sie auf max. 3 Jahre beschränkt. Diese ist aber mit der Gesundheitsreform auch nicht mehr nötig, da die letzte GKV bei Rückkehr aus dem Ausland einen wieder aufnehmen muss. Google mal nach Gesundheitsreform, dort gibt es ne Menge Infos.

Was die ADAC Versicherung betrifft würde ich mich mal erkundigen, ob im Schadensfall der Reisebeginn nachgewiesen werden muss.

Ansonsten gibt es eine reine Auslandskrankenversicherung, die auch 4 Monate in Deutschland bezahlt beim BDAE. Ist zwar nicht die günstigste, wir sind aber bis jetzt zufrieden.

MuS

Klaus





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"There are Good Ships and there are Wood Ships,
the Ships that sail the Sea.
But the best Ships are Friendships and may they always be."

chacha 



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...   Erstellt am 04.12.2008 - 12:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


windjob schrieb

    Ich hatte mich um eine Anwartschaftversicherung bemüht und die Auskunft erhalten, dass diese vom Bundessozialgericht wegen Verstoss gegen das Solidaritätsprinzip nicht mehr erlaubt ist ausser es handelt sich um einen geschäftlichen Auslandsaufenthalt.


Ich habe vorgestern erst mit der DAK telefoniert und genau die hier weiter gereichte Auskunft erhalten.

Falls die Sachbearbeiterin der DAK mir hier eine falsche Auskunft gegeben hat und die Anwartschaftversicherung nur mehr bei "geschäftlichen" Auslandsaufenthalten möglich ist (was soll das sein, wo ist das definiert?), dann lässt sich das aber doch völlig problemlos konstruieren - dann recherchiert man eben ein paar Jahre lang im Ausland für ein Buch über eine Segelreise ...




chacha 



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...   Erstellt am 04.12.2008 - 14:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


AKKA schrieb

    Chacha

    Anwartschaft ist nur für Leute, die nach Rückkehr nicht notwendigerweise in abhängige Beschäftigung also in die gesetzliche Versicherungspflicht zurückkehren


Hallo Andrea,

nein, Anwartschaftversicherungen sind genau so bei der privaten Krankenversicherung möglich: http://www.1a-krankenversicherung.org/v … erung.html




drachenschmied
unregistriert

...   Erstellt am 04.12.2008 - 14:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


windjob schrieb

    Diese ist aber mit der Gesundheitsreform auch nicht mehr nötig, da die letzte GKV bei Rückkehr aus dem Ausland einen wieder aufnehmen muss. Google mal nach Gesundheitsreform, dort gibt es ne Menge Infos.



    Klaus

an alle, die nach klaus angefragt haben,- lesen-

zu meiner person: kalle, ca. 5jahre bis rente, einhand fahrtensegler- bis canaren + zurück, boot listang, segeln von a nach b und dabei fischen, neu im forum - wegen der lorbeeren -.
beim stöbern in den verschiedenen foren bin ich auf euch- uns- gestossen. das klima finde ich gut, aber die beteiligung ist eben die von, na ja, seglern.

[Dieser Beitrag wurde am 04.12.2008 - 19:00 von drachenschmied aktualisiert]




navigator ...
Administrator
...............



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...   Erstellt am 05.12.2008 - 17:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


drachenschmied schrieb

    ....das klima finde ich gut, aber die beteiligung ist eben die von, na ja, seglern.




Hallo Klaus,
was hast Du gegen Segler?
Solange wir ein gutes Klima haben (was immer das heissen mag) ist ja alles OK.

Meint
Helmut





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Umwege fördern die Ortskenntnis.

AKKA 





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...   Erstellt am 05.12.2008 - 17:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


chacha schrieb


Zitat Techniker Krankenkasse:
Eine Anwartschaft ist möglich für:

* freiwillig versicherte Arbeitnehmer, die für ihren Arbeitgeber im Ausland tätig sind
* pflichtversicherte Arbeitnehmer, die bei einem ausländischen Arbeitgeber tätig sind
* selbstständig Tätige, die im Ausland arbeiten
* Familienangehörige, die zuvor genannte Personen ins Ausland begleiten
* Entwicklungshelfer im Entwicklungsdienst

und all das macht nur Sinn, wenn man bei Rückkehr nach Deutschland in die alte Kasse zurück will, egal ob privat oder gesetzlich.
Aber das ist hier nicht die Frage, sondern üb Mitglieder der KV der Rentner, die ja ein separeter Teil der jeweilinge Kasse darstellt, ein Mitglied beitragsfrei stellen kann oder nicht.

Danke auch, Klaus für Deinen scahdienlichen Hiweis

Gruß
Andrea





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Mit AKKA unterwegs: www.sy-akka.de

drachenschmied
unregistriert

...   Erstellt am 05.12.2008 - 20:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


hallo andrea,
ist angekommen.


halloooooo helmut,
KALLE




chacha 



...

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...   Erstellt am 05.12.2008 - 22:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


AKKA schrieb
    und all das macht nur Sinn, wenn man bei Rückkehr nach Deutschland in die alte Kasse zurück will, egal ob privat oder gesetzlich.


Nein, Andrea, bei mir macht das nicht nur aus diesem Grund Sinn (ich kann sowieso in die GKV zurück, wenn ich nach spätestens 5 Jahren zurück komme, und dafür muss ich während der 5 Jahre keine Beiträge bezahlen), sondern als reale Absicherung in Ergänzung zur Langzeitversicherung des ADAC.

Ob das mit der Anwartschaft jetzt nur für Selbständige oder andere klappt oder nicht, spielt bei mir keine Rolle: ich war und bin als Freiberufler Mitglied der GKV geblieben, und ich werde meinen Beruf auch während meiner Segelreisen ausüben.




AKKA 





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...   Erstellt am 05.12.2008 - 23:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


chacha schrieb


    Ob das mit der Anwartschaft jetzt nur für Selbständige oder andere klappt oder nicht, spielt bei mir keine Rolle: ich war und bin als Freiberufler Mitglied der GKV geblieben, und ich werde meinen Beruf auch während meiner Segelreisen ausüben.


Genau, trifft doch alles auf Dich zu, was weiter oben steht. Aber auf uns eben nicht, wir sind mit Eintritt in den Rentenbezug pflichtversichert und fallen in keine der genannten Gruppen.
Uns geht es doch um die Frage, ob man als Ruheständler... Und eben auch um die zusätzliche ABsicherung. Siehe oben.


AKKA

[Dieser Beitrag wurde am 05.12.2008 - 23:45 von AKKA aktualisiert]





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windjob ...



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...   Erstellt am 06.12.2008 - 05:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


navigator schrieb

    Hallo Klaus,
    was hast Du gegen Segler?
    Solange wir ein gutes Klima haben (was immer das heissen mag) ist ja alles OK.

    Meint
    Helmut

Hallo Helmut,

kann es sein, dass Du mich mit Kalle (Drachenschmied) verwechselt. Ich habe nichts gegen Segler gesagt, bin selbst einer.

MuS

Klaus





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