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Matze99 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 13.11.2008
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 16.11.2008 - 16:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

zum Anfang gleich mal eine Bemerkung : * schön das es euch gibt *


ich stehe vor folgenden Problem :

möchte mit meiner Freundin zusammen ziehen und hätten auch schon eine schöne Whg in Aussicht , räumlich so wie auch Mietpreismäßig. ( 600,00 Euro / warm für 120 m² ) .... das würde theot. bedeuten für jeden 300,00 € warm für 60 m² ?!


ich war bzw. bin wieder H4 Empfänger und meine Freundin bezieht wieder ab 1.Nov. ALG1 ( ca. 570,00 Euro ) sie hat aber noch einige " Schulden " abzugleichen :

Kindergeld ca. 95,00 Euro / Mon
Kredit : 150,00 Euro / Mon

momentan wohnt sie zwangsweise noch bei ihrem Ex- Freund,wo sie keine Miete zahlen brauchte.


wenn wir die erwähnte Wohnung nehmen würde ,würde es ziemlich eng aussehen von den Finanzen her usw.

Bekannte meinten ,wir sollten es dann als WG laufen lassen wenn es räumlich zu machen geht.


..was meint Ihr dazu ?



gruß

M99




Joergl ...
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 17.09.2008
Beiträge: 394
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...   Erstellt am 17.11.2008 - 16:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


WG wäre wohl die beste Lösung. Ob Ihr miteinander techtelt und mechtelt geht ja erstamal niemand was an.

Ich sehe kein Problem.

Deine Freundin sollte mal mit einer Schuldnerberatung in Verbindung treten. Mit dem Wenigen, was sie derzeit hat, ist es ihr eigentlich nicht möglich, irgendwelche Schulden zurückzuzahlen.

Schuldnerberater wissen da aber mehr.


Viel Glück.

[Dieser Beitrag wurde am 17.11.2008 - 16:54 von Joergl aktualisiert]





Signatur
"Die Würde des Menschen ist unauffindbar".

quinky 
5 Sterne Auszeichnung
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 536
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...   Erstellt am 17.11.2008 - 19:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi,

( 600,00 Euro / warm für 120 m²

selbst wenn ihr als Wohngemeinschaft geführt werdet, ist für Dich als ALGII-Empfänger die hälftige Wohnung = 60qm in einer vollkommen unangemessenen Größe.
Einem ALGII-Empfänger stehen max. 45qm zu.
Für diese Wohnung wirst Du Als ALGII-Empfänger nie und nimmer die Genehmigung des (und auch Kostenerstattung) bekommen.

Zusätzlich. wenn Deine WG-Partnerin aus dem ALGI herausfällt und ins ALGII kommt, ist ebenfalls auch für sie diese hälftige Wohnung zu groß. Dann wird auch sie diese Wohnung nicht bezahlt bekommen.

Gruß
Ernie




Joergl ...
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 17.09.2008
Beiträge: 394
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...   Erstellt am 18.11.2008 - 10:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Also...Ich würds versuchen!

Die Miete ist ja mehr als günstig, 300 warm. Das mit den 45qm ist ja kein absoluter Wert...

Kann mir durchaus vorstellen, daß die bei 300€ Warmmitet mitspielen!

Good luck!

Joergl.

[Dieser Beitrag wurde am 18.11.2008 - 20:25 von Joergl aktualisiert]





Signatur
"Die Würde des Menschen ist unauffindbar".

ElsiTeillwissend ...
Sehr Aktiv
.........

...

Status: Offline
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 76
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...   Erstellt am 18.11.2008 - 18:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

mische mich hier auch mal ein:
Mit dieser Wohnung ginge es tatsächlich NUR als WG. Als BG wären ja beide Größen (also qm und €) höchstwahrscheinlich zu hoch.

Als WG sind 300,-€ brutto warm pro Person mit Sicherheit unter dem Limit, da ja jeder Einzelne den Anspruch auf Mindestwohnraum hat.
(Ich hätte bei dieser Wohnung allerdings die Befürchtung, dass binnen kurzem die Neben- und Heizkosten in exorbitante Höhen getrieben werden könnten - passiert hier häufig. Drücke die Daumen, dass es bei Euch nicht so kommt.)

Es kommt immer auch auf die Region (die jeweilige ARGE) an, in der du lebst, wenn es um die Akzeptanz der Wohnungsgröße geht.

LG Elsi...

[Dieser Beitrag wurde am 18.11.2008 - 18:36 von ElsiTeillwissend aktualisiert]





Signatur
Die Würde des Menschen ist ...
... unfassbar.
Deshalb finden wir sie nur in diesem berühmten Büchlein und ...
... unseren Wünschen und Illusionen.


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