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fritzl Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 22.05.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 14.06.2008 - 16:37 | |
Hallo an euch,
ich brauche mal einen Rat. Ich beziehe seit ca. 2 Jahren ARGE II und habe September eine Job (Metall) angenommen. nach 2 Tage hatte ich eine Unfall, worauf mir meine Zeitarbeitfirma gekündigt hat.
Es waren die letzten 2 Tage im September, also nur 2 Arbeitstage, was ca. 170 Euro brutto eingebracht hatte). Beschäftigt war ich 5 Tage bei der Firma.
Die ersten 3 Tage im Oktober bekam ich Krankengeld (ca. 150 Euro). von der Firma nichts mehr.
Nun will das A-Amt ca. 145 Euro für den Oktober zurück haben, wegen Überbezahlung! Dürfen die das, da man ja 100 Euro pro Monat frei hat, egal, woher man das Geld bekommt?
Ich überlege nun, ob ich vor das Sozialgericht ziehe. Hat jemand einen Tip für mich? Das Geld für eine Rückzahlung habe ich nicht, bzw. einen Ratenzahlung geht auch nicht, da ich schon 20 Euro/Moant an Rate denen bezahle.
danke für die Antwort.
Signatur 1 |
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 15.06.2008 - 11:04 | |
Es kommt darauf an, wann du das Geld erhalten hast, nicht wann du es erarbeitet hast.
Wurde das gesamte Geld, Lohn+Krankengeld, im selben Monat gezahlt, dann wir es auch in diesem Monat angerechnet. Das würde dann in etwa so aussehen:
Lohn 170€ Brutto, davon
Grundfreibetrag: 100€
Freibetrag 1: 14€ (20% des Brutto von 100,01€ bis 800,00€; hier von 70€)
gesamt: 114€
anrechenbares Einkommen = Lohn Netto 170€ - Freibeträge 114€ + Krankengeld 150€ = 206€
kam das Geld in zwei verschiedenen Monaten, dann sieht es so aus:
Monat 1:
Lohn 170€ Brutto, davon
Grundfreibetrag: 100€
Freibetrag 1: 14€ (20% des Brutto von 100,01€ bis 800,00€; hier von 70€)
gesamt: 114€
anrechenbares Einkommen = Lohn Netto 170€ - Freibeträge 114€ = 56€
Monat 2:
anrechenbares Einkommen = Krankengeld 150€ - Freibetrag 30€ = 120€
Im ersten Fall hat die ARGE 206€ im zweiten Fall 176€ zuviel ALG II gezahlt.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
fritzl Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 22.05.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 16.06.2008 - 17:44 | |
aha, so ist das. ich danke für die gute Antwort!
gruss
Signatur 1 |
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