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flyingwitch  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2006 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 14.03.2008 - 11:52 | |
hm--wie ist das denn, wenn ich ein konto eröffne, und dann meinem patenkind eine vollmacht über das konto gebe......
nur mal so eine frage
wobei ich nicht weiß, ob minderjährige überhaupt konto-bevollmächtigt sein dürfen--wahrscheinlich eher nicht.
[Dieser Beitrag wurde am 14.03.2008 - 11:58 von flyingwitch aktualisiert]
Signatur Meine Beiträge stützen sich lediglich auf eigene Erfahrungen und ähnliches.
Uschi |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 14.03.2008 - 12:33 | |
Antwort = AGBs der betreffenden Bank.
Im Übrigen schließen sich Vollmacht und Minderjährigkeit i.d.R. aus.
Eine Vollmacht ist eine Willenserklärung, deren Abgabe die Geschäftsfähigkeit voraussetzt. Der Bevollmächtigte muss aber i.d.R. ebenfalls Geschäftsfähig sein. Ausnahme ist hier die Eltern-Kind Beziehung bzw. die Zustimmung der Eltern zu einer solchen Vollmacht (s.u.). Unbeschränkt Geschäftsfähig wird man in Deutschland mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Jede Bank wird also die Erteilung einer Kontovollmacht an einen Minderjährigen ablehnen, es sei denn es handelt sich um das Konto seiner Eltern und diese haben ihm entsprechende Vollmacht erteilt.
Ausnahme sind ebenfalls sog. Taschengeldkonten bzw. -sparbücher, bei denen das Kind aber Kontoinhaber ist und die Eltern in Übereinstimmung mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit 7 bis einschl. 17jähriger Kinder und dem sog. "Taschengeldparagraphen" ihre Zustimmung geben.
Diese Konten unterliegen bestimmten Verfügungsbeschränkungen, so dürfen sie z.B. nur auf Guthabenbasis geführt werden, womit eine Überziehung ausgeschlossen ist, da mit einer solchen Überziehung ansonsten ein Darlehensvertrag mit der Bank zustande käme, der aber nicht rechtsgültig wäre, da ein nicht voll geschäftsfähiger solche Verträge ohne Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten nicht schließen darf.
[Dieser Beitrag wurde am 14.03.2008 - 12:35 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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