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flintstone 
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 14:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Liebes Forum,

ich habe bitte folgende Frage: Ich bin Patenonkel eines neunjährigen Jungen (mit dem ich nicht verwandt bin). Der empfängt wie seine Eltern Hartz IV. Ich möchte den Jungen gerne monatlich mit 100 Euro (1.200 Euro im Jahr) unterstützen, damit er davon Musikstunden nehmen und auch mal ins Kino gehen kann. Da der Junge weit weg wohnt, kann ich ihm das Geld nicht bar in die Hand geben, lieber würde ich es überweisen. Jetzt habe ich aber erfahren, dass mein monatliches Geschenk evtl. seinen Anspruch ans Amt schmälern könnte.

Wie kann ich es legal anstellen, den Jungen zu unterstützen, ohne dass mein Geld im Grunde direkt ans Amt weitergeleitet werden muss?

Danke für Eure Hilfe!

Flintstone




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 15:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nicht eventuell, sondern 100%ig!

Alles was er dazu erhält, wird auf sein ALG II angerechnet!

Hier hilft nur eines:
- schließe mit der Musikschule direkt einen Vertrag und zahle die Rechnung direkt, ohne den Umweg über den Jungen,
- kaufe und bezahle die Kinokarte selbst Online aber auf den Namen des Jungen bzw. lass sie an der Kinokasse für ihn hinterlegen.





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flyingwitch ...
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 15:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


eröffne auf deinen eigenen namen ein guthaben-girokonto, evtl. bei einem institut, das kostenlos ist. darauf überweis monatlich 100 euro. schick deinem patenkind deine bankkarte dieses kontos....
auf die weise kann er mit deiner karte und dem pin an jedem automaten geld holen, und wenn du es als guthabenkonto einrichtest, knn auch nicht überzogen werden.....





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Uschi

Ottokar ...
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 15:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


... und du sowie er begehen Leistungsbetrug!
D.h.:
- Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen,
- Bußgeld,
- Anzeige und Verfahren wegen Betruges!

Dazu muss nur jemand sehen, wie der Junge da Geld abhebt. Außerdem kann er jederzeit erheblich mehr Geld abheben, als tatsächlich auf dem Konto ist.
Und ganz nebenbei verstößt du damit noch gegen die AGBs deiner Bank.

Die von mir vorgeschlagene Vorgehensweise hingegen ist legal. Das Amt kann hier keine "geldwerten Ansprüche" ableiten. Im Klartext: der Junge kann und darf weder die Kinokarten, die vermutlich ohnehin unter den Ausschluß nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V fallen, wonach Einnahmen in Geld und Geldeswert bis 50€/Jahr anrechnungsfrei sind, nicht verwerten.
Die Stunden in der Musikschule sind für und von ihm schon gar nicht verwertbar, da du Vertragsnehmer bist.
Das mögen einige vielleicht moralisch verwerflich finden, aber rechtswidrig ist eine solche Vorgehensweise nicht.


@flyingwitch:
wir versuchen hier zu helfen - im Rahmen der Legalität! Noch einen solchen Vorschlag und du musst dir ein anderes Forum suchen!


[Dieser Beitrag wurde am 10.03.2008 - 17:10 von Ottokar aktualisiert]





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flyingwitch ...
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 15:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


wo bitte, ist denn da der betrug? der bank ist das vollkommen egal--ist doch meine sache, wem ich meine kontokarte gebe.
und: glaubst du im ernst, jemand schaut am automten, wer da was abhebt?
und: mit einem guthabenkonto kann man nicht überziehen, nichtmal 1 cant





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Uschi

flyingwitch ...
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 15:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


sorry leute, will hier absolut nicht zum betrug aufrufen....
aber wie gesagt, banktechnisch ist das absolut ok

naja-der arge gegenüber wohl nicht..dafür entschuldige ich mich..





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Uschi

Ottokar ...
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 15:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


OK.





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Jenny78 
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...   Erstellt am 12.03.2008 - 16:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Sorry wenn ich mich einmische aber ich muss widersprechen...


Es ist GAR NICHT ok....wenn man bei der bank ein Konto aufmacht und dem Jungen diese Karte gibt.

1. ist es wie Ottokar sagt:illegal

2. unterschreibt man bei der Bank das man AUSSCHLIEßLICH im eigenen Namen handelt und alles andere kann bis zu Gefängnisstrafen gehen dem wegen Geldwäschegesetz.


Also ist die Möglickeit den Unterricht selbst zu bezahlen und die Kinokarten usw. vorzubuchen wohl eindeutig die bessere Möglichkeit!

LG Jenny78

[Dieser Beitrag wurde am 12.03.2008 - 16:07 von Jenny78 aktualisiert]





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 13.03.2008 - 11:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mein "OK" bezog sich - muss ich das extra noch dazu schreiben?! - auf seine Entschuldigung.





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Jenny78 
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...   Erstellt am 13.03.2008 - 14:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Dieser Satz mit dem : "das ist GAR NICHT ok" bezog sich nicht auf dein ok Ottokar sondern allein darauf überhaupt so etwas vorzuschlagen ohne an eventuelle Konsequenzen zu denken

es war meinerseits einfach als Redewendung gedacht

[Dieser Beitrag wurde am 13.03.2008 - 14:46 von Jenny78 aktualisiert]





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