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flintstone Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 10.03.2008 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 10.03.2008 - 14:24 | |
Liebes Forum,
ich habe bitte folgende Frage: Ich bin Patenonkel eines neunjährigen Jungen (mit dem ich nicht verwandt bin). Der empfängt wie seine Eltern Hartz IV. Ich möchte den Jungen gerne monatlich mit 100 Euro (1.200 Euro im Jahr) unterstützen, damit er davon Musikstunden nehmen und auch mal ins Kino gehen kann. Da der Junge weit weg wohnt, kann ich ihm das Geld nicht bar in die Hand geben, lieber würde ich es überweisen. Jetzt habe ich aber erfahren, dass mein monatliches Geschenk evtl. seinen Anspruch ans Amt schmälern könnte.
Wie kann ich es legal anstellen, den Jungen zu unterstützen, ohne dass mein Geld im Grunde direkt ans Amt weitergeleitet werden muss?
Danke für Eure Hilfe!
Flintstone
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 10.03.2008 - 15:12 | |
Nicht eventuell, sondern 100%ig!
Alles was er dazu erhält, wird auf sein ALG II angerechnet!
Hier hilft nur eines:
- schließe mit der Musikschule direkt einen Vertrag und zahle die Rechnung direkt, ohne den Umweg über den Jungen,
- kaufe und bezahle die Kinokarte selbst Online aber auf den Namen des Jungen bzw. lass sie an der Kinokasse für ihn hinterlegen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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flyingwitch  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2006 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 10.03.2008 - 15:15 | |
eröffne auf deinen eigenen namen ein guthaben-girokonto, evtl. bei einem institut, das kostenlos ist. darauf überweis monatlich 100 euro. schick deinem patenkind deine bankkarte dieses kontos....
auf die weise kann er mit deiner karte und dem pin an jedem automaten geld holen, und wenn du es als guthabenkonto einrichtest, knn auch nicht überzogen werden.....
Signatur Meine Beiträge stützen sich lediglich auf eigene Erfahrungen und ähnliches.
Uschi |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 10.03.2008 - 15:32 | |
... und du sowie er begehen Leistungsbetrug!
D.h.:
- Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen,
- Bußgeld,
- Anzeige und Verfahren wegen Betruges!
Dazu muss nur jemand sehen, wie der Junge da Geld abhebt. Außerdem kann er jederzeit erheblich mehr Geld abheben, als tatsächlich auf dem Konto ist.
Und ganz nebenbei verstößt du damit noch gegen die AGBs deiner Bank.
Die von mir vorgeschlagene Vorgehensweise hingegen ist legal. Das Amt kann hier keine "geldwerten Ansprüche" ableiten. Im Klartext: der Junge kann und darf weder die Kinokarten, die vermutlich ohnehin unter den Ausschluß nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V fallen, wonach Einnahmen in Geld und Geldeswert bis 50€/Jahr anrechnungsfrei sind, nicht verwerten.
Die Stunden in der Musikschule sind für und von ihm schon gar nicht verwertbar, da du Vertragsnehmer bist.
Das mögen einige vielleicht moralisch verwerflich finden, aber rechtswidrig ist eine solche Vorgehensweise nicht.
@flyingwitch:
wir versuchen hier zu helfen - im Rahmen der Legalität! Noch einen solchen Vorschlag und du musst dir ein anderes Forum suchen!
[Dieser Beitrag wurde am 10.03.2008 - 17:10 von Ottokar aktualisiert]
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flyingwitch  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2006 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 10.03.2008 - 15:35 | |
wo bitte, ist denn da der betrug? der bank ist das vollkommen egal--ist doch meine sache, wem ich meine kontokarte gebe.
und: glaubst du im ernst, jemand schaut am automten, wer da was abhebt?
und: mit einem guthabenkonto kann man nicht überziehen, nichtmal 1 cant
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Uschi |
flyingwitch  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2006 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 10.03.2008 - 15:37 | |
sorry leute, will hier absolut nicht zum betrug aufrufen....
aber wie gesagt, banktechnisch ist das absolut ok
naja-der arge gegenüber wohl nicht..dafür entschuldige ich mich..
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Uschi |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 10.03.2008 - 15:49 | |
OK.
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Jenny78 Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 13.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 12.03.2008 - 16:06 | |
Sorry wenn ich mich einmische aber ich muss widersprechen...
Es ist GAR NICHT ok....wenn man bei der bank ein Konto aufmacht und dem Jungen diese Karte gibt.
1. ist es wie Ottokar sagt:illegal
2. unterschreibt man bei der Bank das man AUSSCHLIEßLICH im eigenen Namen handelt und alles andere kann bis zu Gefängnisstrafen gehen dem wegen Geldwäschegesetz.
Also ist die Möglickeit den Unterricht selbst zu bezahlen und die Kinokarten usw. vorzubuchen wohl eindeutig die bessere Möglichkeit!
LG Jenny78
[Dieser Beitrag wurde am 12.03.2008 - 16:07 von Jenny78 aktualisiert]
Signatur Niemand hat mich gefragt ob ich auf dieser Welt leben will, also hat mir auch niemand zu sagen wie ich zu Leben habe! |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 13.03.2008 - 11:03 | |
Mein "OK" bezog sich - muss ich das extra noch dazu schreiben?! - auf seine Entschuldigung.
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Jenny78 Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 13.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 13.03.2008 - 14:45 | |
Dieser Satz mit dem : "das ist GAR NICHT ok" bezog sich nicht auf dein ok Ottokar sondern allein darauf überhaupt so etwas vorzuschlagen ohne an eventuelle Konsequenzen zu denken
es war meinerseits einfach als Redewendung gedacht 
[Dieser Beitrag wurde am 13.03.2008 - 14:46 von Jenny78 aktualisiert]
Signatur Niemand hat mich gefragt ob ich auf dieser Welt leben will, also hat mir auch niemand zu sagen wie ich zu Leben habe! |