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Hallo, ich hätte da eine Frage. und zwar möchte ich im September eine überbetriebliche Ausbildung vermittelt vom A-Amt beginnen. Bekomme ich zusätzlich zu meinem Hart4 noch Geld???Denke nicht aber fragen kostet ja nichts. Bitte um Antwort. und noch eine 2.te Frage. Möcht mich jetzt von meinem Freund trennen und wollt fragen wegen dem Mehrbedarf für Alleinerziehende. Ich 346 Euro und mein Kind 208 Euro macht insg. 555 Euro. Bekomme ich mehr als Jetzt???:dizzy: Hallo,
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<Deniserebbig>
unregistriert
Erstellt am 20.07.2007 - 22:32
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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Erstellt am 22.07.2007 - 12:25
du kannst Beihilfen nach dem SGB3 beantragen, wie z.B. Fahrgeld.
Seit 01.07.2007 beträgt die Regelleistung 347 Euro - für Alleinstehende, allein Erziehende und volljährige mit minderjährigem Partner. Volljährige Partner erhalten lediglich 90% davon, also 312 Euro (vorher 311€). Kinder bis 14 Jahre bekommen 60% = 208 Euro (vorher 207€), Kinder ab 14 Jahren 80% = 278 Euro (vorher 276€). Dazu kommen noch die angemessenen KdU (SGB 2 § 20).
Alleinerziehende haben Anspruch auf Mehrbedarf nach SGB 2 § 21 Abs. 3, welcher sich prozentual nach dem Regelsatz bemisst (aktuell 347 Euro/Monat), für:
- 1 Kind unter 7 Jahren = 36% = 125€
- 1 Kind ab 7 Jahren = 12% = 42€
- 2 Kinder unter 16 Jahren = 36% = 125€
- 2 Kinder ab 7 Jahren, davon mind. 1 ab 16 Jahren = 24% = 83€
- 3 Kinder, davon mindestens 2 Kinder unter 16 Jahren = 36% = 125€
- 3 Kinder ab 16 Jahren = 36% = 125€
- 4 Kinder unter 18 Jahren = 48% = 167€
- 5 Kinder unter 18 Jahren = 60% = 208€
Hat dein Freund mit dir in der selben Wohnung gelebt? Wenn ja, musst du seinen Auszug der ARGE unverzüglich mitteilen, da du ja dann mehr Wohnkosten erhälst.
Hat er nicht mit dir zusammen gewohnt, hast du bereits, solange dieser Umstand besteht, Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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