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Mareike 
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...

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Registriert seit: 23.05.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 23.05.2008 - 23:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo!
Heut ist mir was heftiges passiert. Eine alte freundin besuchte mich und ich erzählte ihr, wie es im Moment so bei mir aussieht. Weil mein hartz 4 Antrag im April abgelehnt wurde, weil mein Arbeitgeber mein Gehalt für März erst dann auszahlte habe ich momentan Schulden bei der Bank. ich habe im Januar Diplom gemacht, habe im Februar und März gearbeitet und bin natürlich im Februar in Schulden gerutscht, weil ich ja da nocoh kein Gehalt auf dem Konto hatte. Miot meinem 1. Gehalt habe ich dann das Konto ausgeglichen, bin über den Monat wieder in Schulden gerutscht und im April habe ich dann das Konto wieder mit dem März Gehalt ausgeglichen. Klar, daß ich direkt nach dem Diplom als Berufseinsteiger KEINE Rücklagen hatte. Nun gut, schieße alles. Aber dann hat mir die Freundin, die meine Kontoverbindung von früher hatte, einfach 500 als Leihgabe überwiesen! Ich habe total Angst, daß mir nun (wie im April) wieder die Leistungen gestrichen werden. Sie wird die Überweisung am Montag direkt rückgängig machen. Kann mir jetzt irgendwas passieren? Ich kann doch nix dafür!! Soll ich den Vorfall melden? Ich habe echt Angst vorm Jobcenter. Ich habe doch sofort was gearbeitet und nun habe ich ab September eine Festanstellung, aber in der Theaterbranche ist eben alles an die beginnende Spielzeit geknüpft und ich konnte froh sein, direkt nach dem Diplom einen Job für 2 Monate zu haben! ich bin kräftig in den Miesen und habe keine Rücklagen. An meine Lebensversicherung komme ich erst ab Dezember dran.
Also, muß ich das melden? Kann mir was gestrichen werden? Wennd as mit der Rückgängigmacheung nicht klappt, werd ich das sofort zurücküberweisen. Was passiert dann? Angstschweiß.




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

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Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 24.05.2008 - 00:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mareike schrieb
    Ich habe echt Angst vorm Jobcenter.

Hallo Mareike,

die kochen auch nur mit Wasser, auch wenn einige SB was anderes glauben.

Da ich den Verdacht habe, dass die ARGE hier nicht ganz korrekt war und um mal etwas Grund in deine Angaben zu bringen, gib uns mal bitte folgende Daten:

a) Von wann bis wann hast du ALG II erhalten?
b) Seit wann arbeitest du?
c) Wann genau hast du dein 1. Gehalt erhalten (Eingang auf deinem Konto!)?
d) Zu welchem Termin wurde von der ARGE die Zahlung eingestellt?

So, jetzt zu dem Darlehen, das dir deine Freundin zur Verfügung gestellt hat. Um hier jeglicher dummen Vermutung der ARGE vorzubeugen, wäre mein Rat, dass ihr einen privaten Darlehensvertrag macht. Setzt einen kleinen Vertrag auf (das Datum beachten! - muß VOR der Überweisung liegen), in dem steht, wieviel dir deine Freundin geliehen hat und dass du mit der Abzahlung beginnst, wenn du dazu in der Lage bist. Die Höhe der monatlichen Raten werden dann noch festgelegt. Unterschrift von euch beiden nicht vergessen!

Auf diese Weise braucht deine Freundin die Überweisung nicht rückgängig machen und du hast gegenüber der ARGE einen Beweis, dass dieses Geld lediglich dazu diente, dein Konto etwas auszugleichen.

Falls noch Fragen offen sind, schreib sie bitte hier rein.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Mareike 
Neu dazu gekommen


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Status: Offline
Registriert seit: 23.05.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 24.05.2008 - 10:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf,

ich habe am 31.1. meine Diplompräsentation gehabt und war dann auch direkt exmatrikuliert. Meine Arbeit habe ich am 5.2. begonnen, die ging bis 29.3.. Meine Antrag auf Alg2 trägt den Stempel 31.3. und ich habe alles abgegeben was gefordert war (ich habe nur das gemeinsame Mietkonto von meiner Mitbewohnerin und mir vergessen, das ist aber nachgereicht und ist ja auch ertmal ein anderes Thema). Mein Antrag wurde dann bearbeitet und schließlich abgelehnt, weil das Märzgehalt erst am 10. April oder so drauf war. Das erste Gehalt habe ich ungefähr am 10.3. bekommen. Ich hatte aber nur einen Gastvertrag für eine Produktion. Das heißt, ich habe seit April keine Arbeit mehr. Und natürlich kein Einkommen. Leider hatte ich nach dem Diplom keinen Puffer aufgebaut, wie denn auch, um bis zum ersten Lohn zurechtzukommen und mußte mich verschulden. Die Zahlung im April hat deshab leider nur mein Konto ausgebügelt. Mehr nicht. Die ARGE hat meinen Antrag erst ab Mai bewilligt deshalb. Heißt auch, daß ich im April gar nicht krankenversichert war, das regt mich auch auf. Ich habe echt alles schnell geliefert und wenn ich mir bei alle der Hetze ein Bein gebrochen hätte? Naja. Meine Freundin versucht Montag die Überweisung rückgängig zu machen, ich muß das dann anders regeln
Oder, wenn das nicht geht, überweise ich ihr das zurück. Soll ich den "Unfall" dem Jobcenter melden? ich mache das lieber so, ich will nix riskieren.
Kann ich noch irgendwie an das Geld von April rankommen? Ich habe das ganze Jobcenter durchtelefoniert, die sagen alle, wenn im April die Zahlung vom Arbeitgeber war, kann man nix machen. Aber ein normaler Arbeitgeber zahlt vielleicht nicht so spät wie das Theater - aber doch auch erst zum 1. des nächsten Monats. Wann genau habe ich dann keinen Anspruch auf Leistungen? Wenn ich vertraglich arbeite ODER im Monat, wenn das Geld kommt ODER gar beides??? Das ist ja krass, für 3 Monate keine Leistung, weil ich fast 2 gearbeitet habe? Sonst hätte ich ja was im Februar beziehen können, wenn das nur um den Zahlungseingang geht...

Vielen Dank für Deine Tips!
Heute ist ein sonniger Tag, ganz gratis

Gruß, Mareike

[Dieser Beitrag wurde am 24.05.2008 - 10:48 von Mareike aktualisiert]




Ottokar ...
Moderator
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Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 25.05.2008 - 12:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mareike schrieb

    Kann ich noch irgendwie an das Geld von April rankommen?

Vermutlich nicht.


Mareike schrieb

    Ich habe das ganze Jobcenter durchtelefoniert, die sagen alle, wenn im April die Zahlung vom Arbeitgeber war, kann man nix machen.

Das ist soweit korrekt.
Einkommen wird in dem Monat auf deinen Bedarf angerechnet, in dem du es erhälst.
Hier wäre lediglich eine Prüfung möglich, ob du im April Anspruch auf ergänzendes ALG II oder den KV-Zuschuss gehabt hättest.
Dazu brauche ich aber genaue Angaben zu Höhe von Brutto und Netto im April, sowie zu den von dir zu zahlenden Unterkunftskosten: Kaltmiete, Neben- und Heizkosten.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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