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<irrre>
unregistriert

...   Erstellt am 07.08.2007 - 11:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
meine Eltern (Vater Hartz empfänger, Mutter arbeitend mit geringen einkommen) haben Ihre Lebensversicherung und den Bausparvertrag gekündigt umd einmal von dem Dispo zu kommen und um Brille bzw. Zähne zu finanzieren.
Jetzt kam ein Brief vom Amt und die wollen die Zinsen die aus den Verträgen entstanden sind.
Wie sieht das rechtlich aus? Haben meine Eltern keinen Anspruch darauf Ihre Versicherungen zu kündigen um sich Brille/Zähne zu finanzieren? (Es sind ja Sachen die notwendig waren, nicht Urlaub oder so)
Kann mir bitte jemand weiterhelfen wie ich (bzw. meine Eltern) vorgehen können?




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 07.08.2007 - 12:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

beim Antrag auf ALG2 wurden doch Lebensversicherung und Bausparvertrag angegeben?
Da das Amt keine Verwertung derselben gefordert hatte(?), sind die verwertbaren Anteile von Lebensversicherung und Bausparvertrag durch die Vermögensfreibeträge des SGB2 geschützt.

Begründung
Im Rahmen der Vermögensprüfung werden die Erträge von Lebensversicherung und Bausparvertrag diesen hinzugerechnet, denn bei einer Auszahlung werden ja auch die Erträge ausgezahlt und müssten bei nicht geschütztem Vermögen verwertet werden.
Damit gehören auch die Erträge (Zinsen) zum geschützten Vermögen deiner Eltern.
Was deine Eltern mit ihrem geschützten Vermögen machen ist allein ihre Sache.

Mit der o.g. Begründung Widerspruch einlegen!

---
Deine identische Frage unter "Fragen & Antworten zu Hartz IV" habe ich gelöscht. Fragen bitte immer nur einmal stellen, danke.

[Dieser Beitrag wurde am 07.08.2007 - 12:40 von Ottokar aktualisiert]





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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