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<anzeigenerstatter>
unregistriert

...   Erstellt am 01.03.2009 - 05:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


kürzlich gab ich eine strafanzeige auf einer polizeidienststelle mündlich zu protokoll. den beurkundungstext wollte ich vor unterzeichnung des strafantrages gegenlesen. dieses verweigerte mir der beamte ohne weitere angabe logisch nachvollziehbarer gründe. auch vorlesen wollte er mir den von ihm getippten text nicht. ist er dazu berechtigt? muss ich den urkundentext nicht sogar lesen,um ggf. interpretations- u. datenfehler korrigieren zu können?




Geburtig ...

...............

...

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...   Erstellt am 02.03.2009 - 08:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


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