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LaDiva  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 28.08.2008 Beiträge: 13 Nachricht senden | Erstellt am 28.08.2008 - 18:17 | |
Hallo @all,
nachdem ich hier einige Zeit schon als Gast "rumspioniert" habe, bin ich nun offiziell hier gelandet.... Mari aus Hamburg, fast 42 Jahre jung, alleinerziehende Mutter einer Volljährigen Tochter.... und habe gleich ein ganzes Paket an Fragen im Gepäck..... Achtung, jetzt kommt ein Roman...... 
Vorgeschichte: Mir wurde nach langem Kampf von der Arge ein Umzug bewilligt.. Kampf, weil mein alter Sachbearbeiter meinte, dass Schimmel im Schlafzimmer, 1 Jahr ohne Heizung und kein Badezimmer kein Grund für einen Umzug seien. Ja, das ist wahr !! Ja, ich sehe Eure fragenden Blicke: es ist so, dass meine Vermieterin durch einige Schicksalschläge nichts mehr auf die Reihe bekommen hat... sprich, keine Rechnungen mehr bezahlt hat, dadurch wurde die Heizung abgestellt.... dann kam ein Wasserschaden in Ihrer Wohunung, der mein darunter liegendes Bad komplett zerstörte.... sie hat keine Versicherung gehabt und auch kein Geld für eigene Übernahme der Renovierung der Bäder.... Ich habe natürlich die Miete gekürzt, die Arge benachrichtigt und einen Antrag zur Bewilligung zum Auszug gestellt. der wurde abgelehnt.... dann hat eine befreundete Anwältin das Wohungsamt zu mir geschickt und selbst nachdem von diesem bestätigt wurde , dass meine Tochter und ich in Menschenunwürdigen Verhältnissen hausen, machte das Amt noch zicken. Dann bekam ich einen neuen Sachbearbeiter und plötzlich ging alles ganz schnell..... ich bekam die Bewilligung zum Umzug, gleich das 2. Wohnungsangebot das ich vorlegte wurde genehmigt , mit dem Hinweis, das ich , sobald ich den Mietvertrag unterschrieben habe, wiederkommen soll wegen den Anträgen für Kaution und Umzugskosten. Also dieser Mann ist spitze, es ist das erste Mal das ich nicht zitternd wie Espenlaub zum Amt gehe.. er meinte sogar noch zu mir, es sei ihm unbegreiflich, dass sein Vorgänger mir solche Schwierigkeiten gemacht hat..
Nun habe ich heute den Anruf von der Wohungsgesellschaft bekommen, das ich die Wonhung bekomme, zum 15.09. kann ich schon rein !!!!!!
Nun zu meinen Fragen:
1. Umzugskosten
ich habe irgendwo gelesen, dass man von 3. Umzugsunternehmen Kostenvoranschläge vorlegen muss.. wie ist es denn, wenn ein bekannter mir für ein Wochenende einen Kleintransporter sehr günstig besorgen kann? Zahlen die das? Es wird auf jeden Fall günstiger als ein Umzugsunternehmen.... Und was ist unter "kosten für Helfer" zu verstehen? Die Leute vom Umzugsunternehmen oder auch die 2-3 Leute aus meinem Bekanntenkreis, die mir beim Umzug helfen würden ?
2. Renovierungskosten:
Also, meine neue Wohung muss Komplett tapeziert werden, was steht mir da zu und muss ich das allein machen oder darf ich mir da auch Helfer für holen ?
3. Erstausstattung/Neuanschaffung:
auf dem Fußboden liegt nur ein ganz dünner PVC-Boden..... was kann ich da beantragen? Auch ist in der neuen Wohung keine EBK, sondern nur ein Unterschrank mit Spüle.... die Küche in meiner alten Wohung gehört komplett der Vermieterin, ich darf nichts mitnehmen. Wie ist es mit einer Waschmaschine ? Ich habe immer die Waschmaschine meiner Vermieterin mit benutzen dürfen.... zu der neuen Wohung gehört kein Waschhaus... bekomme ich eine Waschmaschine? Und wie sieht es mit einer Matratze und Lattenrost aus? Meine alte Matratze musste ich ja entsorgen, weil der Schimmel aus dem Schlafzimmer es sich da schon drauf und drin bequem gemacht hatte.......genau wie auf dem Lattenrost. Das Bett konnte ich retten, es steht bei einer Freundin auf dem Dachboden, ist eh ein Metallbett, da hatte der Schimmel es schwer. Gardinen? Meine sind viel zu klein für die neue Wohnung....
Also, was kann - darf - soll ich beantragen?
Was kann ich mir gleich von der Backe schmieren?
Wie muss ich vorgehen ? Ausmessen kann ich in der Wohung ja noch nichts...
So, nun überlasse ich Euch das Feld... und freue mich auf hilfreiche Antworten
LG
Mari
LaDiva
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 29.08.2008 - 09:33 | |
zu 1.
hier wird i.d.R. die Transportermiete, Benzinkosten und auch eine Entlohnung für Helfer bezahlt
zu 2.
das hängt davon ab, was im Mietvertrag steht. Normalerweise ist der Vermieter dafür zuständig, die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu übergeben, vertragsgemäß heist hierbei, dass der Vermieter für die Renovierung zuständig ist, solange sich der Vermieter dazu nicht im Mietvertrag verpflichtet.
Wenn also in deinem Mietvertrag steht, dass du die Einzugsrenovierung durchführst, muss das Amt die Kosten dafür tragen.
Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Umzug" hier im Forum im Bereich "Ratgeber" und insbesondere "Hinweis 5".
zu 3.
auch hierbei gilt: der Vermieter muss die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu übergeben, d.h. ein Grundbelag muss vorhanden sein,
Als Erstausstattung kannst du alles das beantragen, was du bisher noch nie hattest, lies dazu mal die Broschüre unter "Hinweis 6" des o.g. Ratgebers ab Seite 35, die bietet eine gute Orientierung.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
LaDiva  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 28.08.2008 Beiträge: 13 Nachricht senden | Erstellt am 03.09.2008 - 09:48 | |
Hallo Ottokar,
danke für die hilfreiche Antwort, das mit dem Renovieren ist ja prima, heute soll mein Mietvertrag ankommen, dann werde ich gleich mal nachschauen was da drin steht.
Werde mir dann gleich mal die von Dir genannten Ratgeber durchlesen.
LG
Mari
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LaDiva  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 28.08.2008 Beiträge: 13 Nachricht senden | Erstellt am 08.09.2008 - 21:44 | |
Hallo ,
also , die Wohnung ist frisch Tapeziert worden.... Erstausstattung habe ich beanntragt, inkl. kühlschrank und so, da meinte mein Sachbearbeiter das würde wohl durchgehen, da ich die Sachen aus der alten Wohung nicht mitnehmen darf.
Aber Umzugskosten.... da will er mir nur einen "sprinter" für einen Tag bewilligen.....das ist ja soweit ok, aber wo ich einen Fahrer und Helfer herbekomme, soll ich selber sehen, die zwei die helfen wollten haben mich hängen lassen !! Toll, ich habe niemanden der den Sprinter fahren würde, geschweige denn mir beim Auf-und Abbau der Möbel und beim Tragen hilft... das habe ich ihm auch gesagt, da meinte er so wäre das halt, man müsste selber sehen woher man jemanden bekommt..... was nun ?
Ebenso hat er mit gleich gesagt, das Telefonneuanschluss und Nachsendeantrag für die Post nicht übernommen werden.... den Ablehnungsbescheid schickt er mir noch zu.....
Was mache ich denn nun wegen dem Umzug? Nächste Woche Dienstag ist es soweit und ich stehe hier dann echt vor einem Riesen-Problem.
Wäre toll wenn mir da jemand schnell Antworten würde
LG
LaDiva
Mari
[Dieser Beitrag wurde am 08.09.2008 - 21:46 von LaDiva aktualisiert]
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mugel  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 25.06.2008 Beiträge: 226 Nachricht senden | Erstellt am 09.09.2008 - 00:10 | |
Wenn du niemanden zum helfen hast, dann hast du niemand und dann ist das meiner Meinung nach ein Bedarf.
Unzumutbare Wohnungsverhältnisse die Gesundheitsschädigend sind machen einen Wohnungswechsel zwingend nötig und es ist kein selbstverschuldeter Umzug.
Ich zitier dir hier mal was ich dazu gefunden habe.
schrieb
(3) Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. |
schrieb
Wohnungswechsel
Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages muss der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers (Job-Center) zu den künftigen Kosten einholen. Dieser ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind (§ 22 Abs. 2 SGB II). Erforderlich ist ein Umzug beispielsweise bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit außerhalb Berlins, bei Trennung von Ehe- oder Lebenspartner, gesundheitlicher Gefährdung oder wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse. Grundsätzlich nicht erforderlich ist ein Umzug bei Erreichen der Volljährigkeit eines Kindes in der Bedarfsgemeinschaft, wegen schlechter Ausstattung der Wohnung oder wenn lediglich der Wunsch nach einer anderen Wohngegend besteht. |
Das trifft bei Dir zu, deine jetzige Wohnung ist nicht zumutbar und für die Gesundheit schädigend. Somit hast du auch Anspruch.
schrieb
Höhe der übernommenen Umzugskosten
Ein Umzug sollte weitestgehend in Selbsthilfe oder durch Inanspruchnahme privater Hilfeleistungen organisiert und durchgeführt werden. In diesem Fall gehören zu den notwendigen Umzugskosten die marktüblichen Kosten für ein Mietfahrzeug und Umzugskartons sowie eine Pauschale für die Beköstigung mithelfender Familienangehöriger oder Bekannter in Höhe von jeweils 20,00 Euro.
Kann ein Umzug nicht eigenständig realisiert werden, können auch die Kosten für eine Umzugsfirma übernommen werden. Hierbei ist die Vorlage von mindestens 3 Kostenvoranschlägen von Umzugsunternehmen erforderlich. Sofern die Leistungsinhalte vergleichbar sind, ist dem günstigsten Angebot der Vorzug zu geben. |
Übrigens kann das Amt auch von privaten Helfern nicht verlangen das sie deinen Umzug unentgeldlich machen. Zumindest aber muß ja für die Verpflegung gesorgt sein und das Amt muß dir auch für diese Zwecke Geld geben.
Uns wollten sie das erst auch verschweigen, zahlten dann aber letztendlich nach etwas Kampf auch alle Kosten. Unser Umzug war notwendig weil wir Familien Zuwachs bekamen und unsere 68 qm große 3 Zimmer Wohnung für 5 Personen einfach zu klein war.
Ergänzung:
Ich würde im Kleinanzeiger inserieren und wenn keiner sich meldet für 20 Euro pauschal zu helfen, das Innserat und die Kostenvoranschläge nehmen und auf die Kostenübernahme durch eine Firma drängen.
[Dieser Beitrag wurde am 09.09.2008 - 00:21 von mugel aktualisiert]
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LaDiva  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 28.08.2008 Beiträge: 13 Nachricht senden | Erstellt am 09.09.2008 - 02:02 | |
Hallo mugel,
danke herzlich für Deine Antwort !!
mugel schrieb
Höhe der übernommenen Umzugskosten
Ein Umzug sollte weitestgehend in Selbsthilfe oder durch Inanspruchnahme privater Hilfeleistungen organisiert und durchgeführt werden. In diesem Fall gehören zu den notwendigen Umzugskosten die marktüblichen Kosten für ein Mietfahrzeug und Umzugskartons sowie eine Pauschale für die Beköstigung mithelfender Familienangehöriger oder Bekannter in Höhe von jeweils 20,00 Euro.
Kann ein Umzug nicht eigenständig realisiert werden, müssen auch die Kosten für eine Umzugsfirma übernommen werden. Hierbei ist die Vorlage von mindestens 3 Kostenvoranschlägen von Umzugsunternehmen erforderlich. Sofern die Leistungsinhalte vergleichbar sind, ist dem günstigsten Angebot der Vorzug zu geben.
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wo kann ich das nachlesen, gibt es einen Paragraphen dazu ????? Dann könnte ich das nämlich in den Widerspruch mit reinschreiben !
LG
Mari
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 09.09.2008 - 02:50 | |
LaDiva schrieb
...da meinte er so wäre das halt, man müsste selber sehen woher man jemanden bekommt..... |
Hallo LaDiva,
hier irrt dein SB. Wenn du mutterseelenallein da mit deinem Kind stehst, dann kann die ARGE nicht erwarten bzw. verlangen, dass du den Umzug alleine stemmst.
Hol dir sofort von 3 Umzugsfirmen einen Kostenvoranschlag und reiche diese (denk an Kopien für dich!) zusammen mit deinem schriftlichen Antrag ein. Begründung: Du bist alleinstehend und hast NIEMANDEN, der dir auf privater Basis bei dem Umzug helfen kann! Sollte er dann einsichtig sein, dann lass dir das unbedingt schriftlich geben! Nicht, dass der SB plötzlich an rasender Demenz leidet und nicht mehr weiß, dass er genickt hat.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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mugel  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 25.06.2008 Beiträge: 226 Nachricht senden | Erstellt am 09.09.2008 - 09:36 | |
Hi LaDiva
Ich habe die Auszüge vom Berliner Mietverein, da ist es sehr genau beschrieben. Es bezieht sich auf § 22 Abs. 2 SGB II
Ich poste Dir hier den Link zu meiner Quelle, Du mußt etwas weiter runter scrollen bis Wohnungswechsel, ab da gehen alle für dich rellevanten Sachen los.§ stehen auch mit dabei.
Berliner Mietverein
Lass Dich nicht unter kriegen wie Wolf27 sagt.
Sie versuchen sich immer vor diesen Kosten zu drücken.
[Dieser Beitrag wurde am 09.09.2008 - 09:38 von mugel aktualisiert]
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LaDiva  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 28.08.2008 Beiträge: 13 Nachricht senden | Erstellt am 09.09.2008 - 14:54 | |
Danke ihr beiden !!
Ich habe schon mit 3 Umzugsunternehmen telefoniert, eins kommt heute noch zum gucken, die anderen beiden kommen morgen...
Ich habe denen auch erklärt worum es geht und auch die sagten, das Problem kennen sie schon , ich solle da nicht klein beigeben.
@Mugel,
das vom Mieterverein ist klasse, ich schau mal ob ich das auch im Mieterverein Hamburg finde !!
Ihr seid echt super hier !!!!
LG
Mari
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LaDiva  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 28.08.2008 Beiträge: 13 Nachricht senden | Erstellt am 10.09.2008 - 13:24 | |
Noch eine Frage:
Stimmt es , das die Arge die Kosten für einen Umzug nur in der Woche übernimmt und nicht fürs Wochenende ?????? Am we hätte nämlich einen Fahrer für einen sprinter und auch noch 1 person die abbauen , schleppen und wieder Aufbauen helfen würde !!!
LG
Mari
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