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winni Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 10.01.2008 Beiträge: 41 Nachricht senden | Erstellt am 11.11.2008 - 21:58 | |
Hallo ihr Lieben.
Hab wieder einmal eine Frage an euch.
Der Tochter meiner Bekannten wurde die Ausbildung wegen Diebstahl fristlos gekündigt,vom Amt wurde eine 100% Sanktion verhängt.Lehrlingsgeld und BAB wurden ihr natürlich auch gestrichen.
Nun meine Frage:Welche Unterstützung könnte sie bei einer zweiten Lehre noch beantragen und steht ihr das überhaupt noch zu?
Muss meine Bekannte,die ja auch nur HarzIV bezieht ihre Tochter nun von dem bischen Geld was sie vom Amt bekommt,mit durchfüttern oder hat sie da noch andere Möglichkeiten.
Ich sag schon mal Danke
Gruss Winni
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 12.11.2008 - 08:43 | |
Die Tochter kann hier nach § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1c SGB II sanktioniert werden. Wenn sie unter 25 ist, bedeutet dass für sie, dass sie lt. § 31 Abs. 5 SGB II keine Regelleistung mehr erhält, aber noch ihre anteiligen Unterkunftskosten.
Allerdings wird davon noch ihr KiGe abgezogen, d.h. sind die Unterkunftskosten geringer als das KiGe, erhält sie kein ALG II mehr.
Ob sie bei einer neuen Ausbildung nochmal Anspruch auf BAB oder bafög hat, weis ich nicht. Solange es sich aber um eine Erstausbildung handelt, dürfte sie Anspruch haben.
Die Tochter könnte sich ja für die Dauer der Sanktion einen Nebenjob suchen: Regale einräumen, Zeitungen austragen, etc. dann liegt sie ihrer Mutter nicht auf der Tasche.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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winni Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 10.01.2008 Beiträge: 41 Nachricht senden | Erstellt am 12.11.2008 - 11:03 | |
Hallo Ottokar!
Erst einmal recht herzlichen Dank für deine schnelle Antwort.
Das Mädchen ist 18 Jahre und hatte ihre Ausbildung als Verkäuferin erst im September angefangen.Also war das ja schon ihre Erstausbildung und sie hatte auch BAB, Lehrlings und Kindergeld bekommen.Das alles bekommt sie jetzt natürlich nicht mehr.
Da meine Bekannte seit diesem Diebstahl mit ihrer Tochter überhaupt nicht mehr klar kommt,das Mädchen hat auch ihre Eltern schon beklaut,möchte sie,das die Tochter ins betreute wohnen geht.
Aber ist das Jugendamt noch zuständig dafür,da sie ja schon 18Jahre alt ist?Wo hin kann sie sich wenden um Hilfe zu bekommen.
Vielleicht weiß ja einer von euch Rat,denn Regine macht das alles sehr zu schaffen.Sie ist mit den Nerven total am Ende.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 12.11.2008 - 13:08 | |
Sie kann sich durchaus an das Jugendamt wenden. Da die Tochter aber schon volljährig ist, muss die Tochter jeder Maßnahme zustimmen.
Das letzte Mittel der Wahl wäre dann die Tochter "vor die Tür" zu setzen, dass kann ihr niemand verbieten.
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mugel  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 25.06.2008 Beiträge: 226 Nachricht senden | Erstellt am 12.11.2008 - 13:55 | |
Noch eine Ergänzung zwecks Jugendamt.
Hab das selbst alles hinter mir..
Da das Mädel gerade 18 ist, kann das Jugendamt durchaus noch einspringen, allerdings muß das Mädel selbst sich um alle Belange kümmern, da sie Volljährig ist.
Mit dem vor die Türe setzen haben wir auch durch, ging da neben Sanktionen noch um andere Dinge die für uns nicht mehr tragbar waren. Machen konnten wir nichts da sie 18 war. Sie hatte ihr Vergnügen und wir den Ärger.
Es gibt Notunterkünfte für Frauen, da könnte das Mädel dann für 3 Monate wohnen und das kann auch verlängert werden. Das Jugendamt hilft ihr dann, sie bekommt dann einen Betreuer, Hilfe bei der Wohnungssuche oder betreutes wohnen und auch Unterstützung was Ausbildung oder Schule anbetrifft. Das Jugendamt hat da sehr viele Möglichkeiten. Das Finanzielle übrnimmt im Fall meiner Tochter aber weiterhin die Arge.
Sanktionen muß sie nun selbst vrantworten. Auf Deutsch gesagt, entweder sie bewegt ihren Hintern und erfüllt ihre Pflichten, oder sie trägt die Konsequenzen für ihr Verhalten. Sehr effektiv und Lehrreich für die vermeintlich erwachsenen.
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winni Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 10.01.2008 Beiträge: 41 Nachricht senden | Erstellt am 12.11.2008 - 15:54 | |
Hallo mugel!Hab mir grad deinen Beitrag angesehen,aber so richtig durchblick hab ich da nicht.
Also kann Regine die Tochter nun vor die Tür setzen,ohne Ärger zu bekommen mit den Ämtern?
Denn wie es Aussieht ist die Tochter noch in einen Autodiebstahl verwickelt.Das wissen wir aber noch nicht genau.Sie sollte sich bis gestern bei der Polizei melden,was sie aber wieder einmal nicht für nötig hielt.
Jedenfalls ist das kein guter Zustand mehr bei ihr zu Hause.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2008 - 10:05 | |
winni schrieb
Also kann Regine die Tochter nun vor die Tür setzen,ohne Ärger zu bekommen mit den Ämtern?
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Aber klar doch.
Bei Volljährigen haben die Eltern keinerlei Aufsichts- und Erziehungspflicht mehr. Wenn ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist, können die Eltern durchaus von ihrem Hausrecht gebrauch machen.
Das ist dann ein sog. Härtefall gemäß § 22 Abs. 2a Satz 2 SGB II, wo der Träger verpflichtet ist, dem "Auszug" dieses "Kindes" zuzustimmen.
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Dino Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 28.07.2007 Beiträge: 303 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2008 - 11:26 | |
Hallo Leute
Mist, wie das alles so laufen kann....
Verlasst euch nicht zu sehr auf Jugendamt, das wird nur was, wenn die Tochter mitspielt.
Meine war auch untergebracht vom JA. Als sie sich weigerte, zur Schule zu gehen bekam ich auf der Arbeit einen Anruf: Entweder ich hole sie da weg (Mamma weigerte sich) oder sie sitzt auf der Straße.
Da war sie noch minderjährig!!!!
Okai, zu mir unter Tränen und als sie 18 wurde wutschnaubend weg. Ich war Erzeuger, nicht mehr der Pappa.
Nach 2 Jahren normalisierte es sich und ich bin wider der Vadda.
Wenn das Mädel nciht will, und da sie selbst bei Terminen bei der Polizei nicht reagiert, ist man als Elternteil machtlos und muß rabiat werden. Sonst geht man selber noch unter....
Mein MItgefühl hat Regine
Dino
Signatur Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Auch bei Hartz4! |
mugel  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 25.06.2008 Beiträge: 226 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 16:36 | |
Wie Ottokar sagt und es gibt kein Gesetz was einem verbietet die 18 Jährige Tochter vor die Türe zu setzen.
Wir Eltern haben nichts mehr zu sagen und keine Rechte mehr, folglich auch keine Pflichten. Man kann auf den Ämtern nichts mehr bewirken, was also soll es da für Ärger geben wir dürfen ja laut Gesetz gar nicht mehr im Interesse unserer Kinder handeln und agieren da sie erwachsen sind.
Die Arge macht es sich da nur insofern sehr einfach, sie sanktionieren den erwachsenen Nachwuchs fertig.
Mit ALG2 aber ist es einem nicht möglich den Mietanteil und die lebenskosten für den sanktionierten mit zu tragen, also entweder die Tochter spielt mit und erfüllt ihre Pflichten, oder aber Tschüß.
Mag sich hart anhören, aber nur so lernt sie was Verantwortung bedeutet, nur so merkt sie was es bedeutet sanktioniert zu werden, nur so muß sie auch die Konsequenzen für ihr Verhalten tragen.
Der wurf ins kalte Wasser wirkt oft wahre Wunder und hier gehts nicht mal eben um Unordnung, Familienregeln oder Zickenalarm, hier geht es um die Existenzgrundlage der gesamten Familie. Da ist kein Platz für 18 Jährige, die denken mit Schlag 18 kann man tun und lassen was man möchte, hat nur noch rechte und das Leben besteht nur auf Fun.
Wir haben gesagt, es kann nicht sein, dass 5 Personen unter den Handlungen einer einzelnen Person leiden müssen. Alle die Konsequenzen mittragen müssen, nur der Verursacher nicht. So sollte deine Bekannte auch denken.
@Dino, mag sein das unsere Sprößlinge und dann nur noch als Erzeuger/in ansehen, aber das ist egal in Hinsicht darauf das sie uns bis es soweit kommt scharmlos ausnutzen.
Mami / Papi machen das schon betrifft mich ja nicht, hurra hauptsache ich hab Spass. Mir kann ja keiner was....
IRRTUM, man muß nur so sauer werden, dass man ihnen mit Genugtuung den tritt in den Hintern verpasst. Es fällt einem dann leichter.
Unsere bekam auch nach dem Rauswurf noch alle Chancen von uns, wir waren dennoch mit schützender Hand hinter ihr und für sie da... Sie hatte ja die Schule abgebrochen und keinen Abschluß, dennoch...Wir besorgten ihr einen Ausbildungsplatz, haben uns den Hintern aufgerissen. Kosmetikschule Praktikum bis nächstes Jahr, dann statt Praktikavergütung dafür die Ausbildung kostenlos.
Sie hätte in 2 Jahren eine abgeschlossene Berufsausbildung gehabt, ohne den Hauptschulabschluß vorher nachholen zu müssen. Hätte sie sich bewährt, hätte sie anschließend sogar eine sichere Anstellung bekommen. Alles was man von ihr verlangte war Zuverlässigkeit und Fleiß.
Sie versprach alles und das war auch ihr Traumberuf...
Was war, sie ließ sich von ner Freundin nen Floh ins Ohr setzen, zog dort bei denen ein anstatt das sie ihr Zimmer in der Notunterkunft nochmal verlängerte.
Ihre Freundin nebst Schwester gingen selbst seit der 6. Klasse nicht mehr zur Schule. Deren Mutter unterstützt das. So erhielt ich z.b. vom Jugendhilfswerk, das ihr bei der Wohnungssuche behilflich ist einen Anruf: "Sie haben doch heute Morgen angerufen und ihre Tochter entschuldigt das sie krank sei."
Ich hatte niergends angerufen und das sagte ich auch eiskalt, 3 mal dürft ihr raten wer da so mit Eifer die Faulheit meiner Tochter unterstützt...
Richtig die Mutter ihrer Freundin...
seit meine Tochter dort haust, war sie auch nicht mehr in die Kosmetikschule gegangen, unetschuldigt versteht sich, denn dort jobbt mein Mann im Büro und eine unechte Entschuldigung wäre sofort aufgeflogen.
Nun ist alles zu spät, Ausbildung versaut, nur noch abhängen und 100 % Sanktion. Ehrlich, ich bin froh das es nun nicht mehr unser Problem ist, denn wir haben alles gemacht was wir konnten, aber den Willen muß sie selbst haben und wenn nicht den, dann wenigstens die Konsequenzen. Wobei die jetzt die Mutter der Feundin meiner Tochter tragten darf, sie hat den ganzen schlamassel ja schließlich auch gefördert und mit Lügen Entschuldigungen ermöglicht.
[Dieser Beitrag wurde am 14.11.2008 - 17:04 von mugel aktualisiert]
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Luna83  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 21.10.2008 Beiträge: 13 Nachricht senden | Erstellt am 18.11.2008 - 14:53 | |
Und was geschieht, wenn die Tochter in die Drogenszene oder in die Prostitution abrutscht?Ist es dann auch egal, was die Tochter macht -.-
WO ist denn die Verwantwortung die wir den JUNGEN (!!) Erwachsenen gegenüber haben geblieben?
Nicht falsch verstehen, ich erkenne klar,dass alles getan wurde für das Mädchen und der Fehler an ihr selbst liegt.
Konnten denn keine Gespräche Klarheit, bezüglich ihres Verhaltens, bringen?
Ich mein, man kann doch nicht als Elternteil einfach sagen:" MEIN KIND INTERESSIERT MICH NICHT MEHR." 
Sowas ließt sich SCHLIMM,wirklich.
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