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ben1980 
Neu dazu gekommen


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...   Erstellt am 02.11.2008 - 13:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Grüß Euch,

ich habe eine Frage. Mein H4 - Antrag läuft seit Anfang des Jahres. Die Arge hat sich nach Ablehnung aus dubiosen Gründen (hatte dazu schonmal einen Thread im mai eröffnet, finde den aber nicht mehr) und meinem Widerspruch die vollen 6 Monate Frist genommen. Da bei uns aber die Selbstständigkeit mit dranhängt, wird es langsam untragbar, da unsere Lebenshaltungskosten, die wir von der Selbstständ
igkeit bestreiten, auf dauer immer mehr Geschäftsschulden verursachen.

Nun hat am 03.09. das Amt Unterlagen angefordert, die ich auch fristgemäß eingereicht habe. Seitdem vergeht wieder Tag um Tag ohne dass ich irgendeine Nachricht erhalte.

Wie lange hat die Arge jetzt wieder Zeit um die für den Widerspruch angeforderten Unterlagen zu bearbeiten? Was kann ich tun, um bei diesen Leuten, die offensichtlich versuchen uns vollends zu ruinieren, meine Rechte endlich zu bekommen?

Grüße
Ben




Ottokar ...
Moderator
...............

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Registriert seit: 08.06.2007
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...   Erstellt am 02.11.2008 - 14:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Eine Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten bearbeitet sein, danach ist Untätigkeitsklage möglich.
Bei existenzsichernden Leistungen wie dem ALG II kommt es aber darauf an, dass eben die Existenz gesichert sein muss. Ist das lt. Grundgesetz mit dem SGB II zu sichernde Existenzminimum (dauerhaft) und erheblich (einige Gerichte gehen davon erst bei mehr als 30% der Regelleistung aus) unterschritten und somit nicht gedeckt, ist ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht erforderlich, falls ein zuvor gestellter Antrag (ist für die Klage aber keine Pflicht) auf vorläufige Zahlung keinen Erfolg hat.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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ben1980 
Neu dazu gekommen


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Registriert seit: 09.05.2008
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...   Erstellt am 02.11.2008 - 14:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das heißt also die ARGE hat, nachdem ich die Widerspruchsbedingten Unterlagen am 17.09. eingereicht habe wieder drei Monat Zeit, bis sie wieder Unterlagen oder irgendwas in der Art fordert um eine Untätigkeitsklage zu verhindern?

Und das durch die Überbelastung das Geschäft langsam vor die Hunde geht, weil unser Lebensunterhalt ja gedeckt werden muss, kann man sich irgendwie dagegen wehren?

[Dieser Beitrag wurde am 02.11.2008 - 14:46 von ben1980 aktualisiert]




Ottokar ...
Moderator
...............

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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 02.11.2008 - 14:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Die Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an dem die ARGE den Widerspruch erhalten hat.





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