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youngmommy Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 16.07.2008 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 16.07.2008 - 18:55 | |
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Hi,
ich bin 20, habe seit 2 Jahren einen eigenen Haushalt (Ausbildung in einer Jugendhilfemaßnahme) und aufgrund dem Ende der Ausbildung (30.6) und Geburt meines Kindes (21.4) habe ich ALG II beantragt.
Mein Freund wohnt nicht bei mir- ist bei der Bundeswehr (Grundwehrdienst bis sep 08, dann verlängerter Grundwehrdienst bis Nov 09) und die Bundeswehr springt für den Unterhalt gegenüber unseres Kindes ein (bis sep08)
So, morgen pder übermorgen hat sich ein Prüfer bei mir angekündigt-
*we hat Erfahrung mit denen? Was sprüfen die alles?? Wohnung ausmessen? Mehrere Zahnbürsten, etc?
Und zu was sind die befugt????
* Dürfen diese Prüfer meine Nachbarn zu meiner "WOhn & Lebenssituation" befragen?
Musste unterschreiben, dass ein Prüfer kommt & Auskunft bei Dritten einholen kann, ansonsten würd ich blabla behinder, blabla Leistungen nicht bewilligt werden blabla.
???
*Wenn ich meinen Freund bei mir anmelde & er bei mir einzieht- wird er auch trotz freiwillig verlängertem Wehrdienstes für mich aufkommen müssen ? (sind um die 1000 Euro..)
Beim Grundwehrsienst nicht! Aber bei verlängertem konnte mir keiner ne Auskunft geben!
* Ab wann heißt es schon, dass er bei m ir wohnt?
Er ist am WE immer bei mir, immerhin haben wir ein gemeinsames Kind, und wenn er frei hat/Urlaub.
Falls ihr was wisst, bitte melden!!!!!
Danke....
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Jenny78 Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 13.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 17.07.2008 - 10:04 | |
Hallo, ich versuch mich mal im Antworten...
So, morgen pder übermorgen hat sich ein Prüfer bei mir angekündigt-
*we hat Erfahrung mit denen? Was sprüfen die alles?? Wohnung ausmessen? Mehrere Zahnbürsten, etc?
Und zu was sind die befugt????
Sie sind NUR befugt deine Wohnung oberflächlich anzuschaun, also nicht in die Schränke und so weiter,
schau mal hier:
http://www.razyboard.com/system/morethr … 103-0.html
oder siehe das:
6.1 Hausbesuche
tragen nichts dazu bei, festzustellen, ob eine eheähnliche Gemeinschaft existiert, d.h. auf Freiwilligkeit beruhende Unterstützungsleistungen, die der gesetzlichen Unterhaltspflicht entsprechen. (HessLSG 29.06.2005 L 7 AS 1/05 ER und 21.07.2005 - L 7 AS 29/05 ER; SG Düsseldorf 22.04.2005 - S 35 AS 119/05 ER)
Sie sind ungeeignet, das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu belegen. (SG Lüneburg 20.04.2006 - S 25 AS 385/06 ER; LSG Sachsen-Anhalt 22.04.2005 L 2 B 9/05 AS ER)
Die Ablehnung eines Hausbesuchs darf folglich auch nicht als Eingeständnis einer eheähnlichen Gemeinschaft gewertet werden. Sie ist durch das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt. (LSG Sachsen-Anhalt 22.04.2005 - L 2 B 9/05 AS ER)
* Dürfen diese Prüfer meine Nachbarn zu meiner "WOhn & Lebenssituation" befragen?
Musste unterschreiben, dass ein Prüfer kommt & Auskunft bei Dritten einholen kann, ansonsten würd ich blabla behinder, blabla Leistungen nicht bewilligt werden blabla.
???
6.2 Ermittlungen über Befragungen Dritter
Die Behörde darf ohne Ihr Einverständnis und ohne Ihr Wissen nicht bei Nachbarn, Freunden, Vermietern usw. Ermittlungen dazu anstellen, ob Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. (SG Düsseldorf 23.11.2005 - S 35 AS 343/05 ER)
Tun Ermittler das doch, erheben sie unbefugt Sozialdaten. Das ist ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 250.000 € geahndet werden. (§ 85 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 SGB X)
Du legst denen dieses Gesetz vor und ziehst sofort deine Einwilligung zurück, denn das ist unrechtens was die da von dir verlangen!!!
Den Rest kann ich dir leider nicht beantworten, ihr habt ein gemeinsames Kind also müsste er eigentlich sofort für Euch aufkommen, da er aber nur sehr selten zuhause ist weiß ich nicht ob das dann nur zeitlich angerechnet wird, da müssen dir die Experten hier weiterhelfen (und natürlich auch wenn ich oben etwas verbockt habe)
LG Jenny78
Signatur Niemand hat mich gefragt ob ich auf dieser Welt leben will, also hat mir auch niemand zu sagen wie ich zu Leben habe! |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 17.07.2008 - 14:13 | |
Ihr habt ein gemeinsames Kind, also seid ihr bei Zusammenzug sofort eine BG - mit allen Pflichten. Dass dein Freund beim Bund ist und deshalb nicht zu Hause, ist dabei vollkommen unrelevant.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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