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sportler Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 20.09.2006 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2006 - 11:37 | |
Hallo,
meinem ALG 2 werden mtl. eine pauschale von 200 euro als Einkommen aus selbständiger Arbeit angerechnet. Diese 200 euro werden 1:1 vom ALG2 abgezogen. Desweiteren soll ich zum 15. jeden Monats angeben, was ich an Geld im Vormanat verdient habe. Gibts es denn bei freiberuflicher Arbeit keine pauschalen Kosten, die man abziehen kann? Mein Einkommen ist sehr unterschiedlich, das können mal 500euro oder auch 100 euro im Monat sein. Wie sieht es denn mit der Krankenverwicherung aus wenn ich mal etwas mehr verdient habe, bin ich weiter über das AA versichert? Hab überlegt mich als Freiberufler selbständig zu machen und das Einstiegsgeld zu beantragen. Muss ich mich selbst versichern, oder wird das vom AA abgedeckt bis das Geschäft laufen würde? Ich möchte als freiberuflicher Sportlehrer arbeiten, hat jeman deinen Vorschlag, wie dafür der Buissnessplan aussehen muss, damit das genehmigt wird.
Vielen Dank.
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alexa Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 17.09.2006 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2006 - 13:07 | |
hallo sportler,
ich befürchte, ich kann dir nicht weiterhelfen. aber mich interessiert dein thema, da ich selbst ein gewerbe laufen habe und oft nicht weiss wie ich da agieren soll. wenn du sagst 200 eu werden dir abgezogen. was ist mit dem rest den du in diesem monat verdienst?
finde die regelungen pauschal einfach mal 200 abzuziehen mehr als ungerechtfertigt. eigentlich sollte man doch eher die betreffende person unterstützen und nicht das verdiente geld noch in die eigene staatskasse stecken.
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DirkGrund  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 07.09.2006 Beiträge: 242 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2006 - 13:18 | |
Hallo Sportler
Einstiegsgeld
Ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger kann bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit mit dem sog. Einstiegsgeld unterstützt werden. Das Einstiegsgeld kann auch dann genehmigt werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch bzw. nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt.
Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung und wird nur dann genehmigt, wenn er die Chancen der Arbeitssuchenden am Arbeitsmarkt erhöht. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nicht.
Die Dauer der Förderung beträgt normalerweise zwölf Monate, eine Verlängerung um weitere zwölf Monate ist jedoch möglich. Der Anspruch erlischt, wenn der Empfänger nicht mehr als hilfebedürftig eingestuft wird.
Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum ALG II beantragt werden, wenn der Empfänger eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, die nur gering bezahlt ist und mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst oder sich selbständig macht und seine Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat.
Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes wird die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt, berücksichtigt.
Desweiteren soll ich zum 15. jeden Monats angeben, was ich an Geld im Vormanat verdient habe. schrieb
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Richtig den danach wird es neu berechnet,um Missbrauch zu verhindern.
Wie sieht es denn mit der Krankenverwicherung aus wenn ich mal etwas mehr verdient habe, bin ich weiter über das AA versichert? schrieb
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Die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt in diesem Fall die Arbeitsagentur.
Hier erhälst Du einen Leitfaden zum Businessplan als pdf Datei.
Klick
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Je korrupter der Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er.(Tacitus (55-116 n.Chr))
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Balou  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 28.08.2006 Beiträge: 65 Nachricht senden | Erstellt am 21.09.2006 - 16:38 | |
Hallo sportler und Dirk,
in so eine Richtung habe ich auch schonmal gesucht. Es gibt da eine CD-ROM vom Bundeswirtschaftsministerium mit einem Buisi...na mit so nem Plan halt und weiteren Tipps. Die Seite suche ich raus und lege sie hier ab.
[Dieser Beitrag wurde am 21.09.2006 - 16:39 von Balou aktualisiert]
Signatur Wem das Wasser bis zum Hals steht, der sollte den Kopf nicht hängen lassen... |
Balou  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 28.08.2006 Beiträge: 65 Nachricht senden | Erstellt am 21.09.2006 - 16:43 | |
Hallo,
hab schon gefunden.
Auf der Seite
http://www.akademie.de/existenzgruendun … index.html
könnt ihr mal schauen und auch was runterladen bei Interesse.
Signatur Wem das Wasser bis zum Hals steht, der sollte den Kopf nicht hängen lassen... |
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