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kleinemieze ...
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...

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Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 13.12.2007 - 08:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


war gestern bei meinem ARGE-Sachbearbeiter, der mir eine neue Eingliederungsvereinbarung vorlegte, die ich unterschrieben habe. Unter anderem soll ich wchtl. 1 schriftliche Bewerbung nachweisen. Es ist so, daß ich in Dithmarschen lebe, wo die Jobs sehr rar gesät sind, ich 54 bin, leider meine Ausbildung als Bürokauffrau nicht abgeschlossen habe und zu dem auch gesundheitlich (Bandscheibenvorfall)gehandicapt bin. Eine amtsärztliche Untersuchung habe ich hinter mir, der Arzt stellte erhebliche Einschränkungen bzgl. meiner Arbeitsleistung fest, dieses scheint meinen Sachbearbeiter aber nicht zu interessieren. Ich sehe irgendwie keine Möglichkeit, eine Bewerbung pro Woche zu machen. Es macht für mich keinen Sinn, mich auf irgendetwas zu bewerben um mein "Soll" zu erfüllen, obwohl es von vorneherein klar ist, daß man nicht für diese Arbeit in Frage kommt. Ich bin der Meinung, dass sich einige Firmem wohl auch schon belästigt fühlen. Außerdem rät mir der SB einwöchige unbezahlte "Praktika" in den Firmen zu machen.

Diesen Sachbearbeiter habe ich jetzt gut seit einem Jahr, zu Beginn seiner Tätigkeit hat er mir einen 1-Euro-Job verpaßt, den ich gerade noch so erledigen konnte, weil ich einen sehr verständnisvollen Vorgesetzten hatte.

Meine Frage, kann mir etwas passieren, wenn ich nicht wchtl. eine Bewerbung schreibe, weil es keine freien Stellen gibt?




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

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Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 13.12.2007 - 17:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo KleineMieze,

hast du die EGV widerspruchslos unterschrieben oder hast du versucht, dem SB klarzumachen, dass 1 Bewerbung pro Woche für dich nicht zu realisieren ist. Hast du bei dieser Gelegenheit nochmals auf das amtsärztliche Gutachten verwiesen?

kleinemieze schrieb
    Eine amtsärztliche Untersuchung habe ich hinter mir, der Arzt stellte erhebliche Einschränkungen bzgl. meiner Arbeitsleistung fest, dieses scheint meinen Sachbearbeiter aber nicht zu interessieren.

Dies kann der SB nicht eigenmächtig ignorieren! Das wäre m. M. nach ein klarer Rechtsverstoss.

@Ottokar: Ist ein Widerspruch gegen die EGV möglich im Hinblick auf das Amtsarztgutachten?

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


kleinemieze ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 13.12.2007 - 17:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi, leider habe ich mich von ihm total überrollen lassen. Als er die EGV in den PC tippte, habe ich das zwar erwähnt, aber er hörte mir nicht zu. Hat sich nur entschuldigt, dass er mich beim Gespräch nicht anguckt, weil er die EGV formulieren müsse, er mir dabei aber sehr wohl zuhöre. Er geht überhaupt nicht auf meine Argumente ein, ist sowieso sehr schwer zugänglich. Ich glaube ich muss das wohl erstmal so hinnehmen. Das nächste Mal gehe ich mit Begleitung hin und spreche vorher ab, was ich dem guten Mann erzähle, dann habe ich wenigstens einen Zeugen.

Auf jeden Fall vielen Dank für die Unterstützung.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 13.12.2007 - 18:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Zu unbezahlten Praktika kannst du nicht gezwungen werden, dafür gibt es keine rechtliche Handhabe. Eine Bewerbung pro Woche ist durchschnitt, da gibt es nichts dagegen einzuwenden.

Leider ist es so, dass sich viele auf Stellen bewerben müssen, wo von vornherein feststeht, dass die Bewerbung ohnehin sofort im Papierkorb landet. Hier geht es für die SB nur darum, stur Vorgaben und Arbeitsanweisungen zu erfüllen und ihren Vorgesetzten Vollzug melden zu können. Dummerweise muss man hier als Betroffener wegen möglichen Sanktionen mitspielen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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