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<Christian>
unregistriert

...   Erstellt am 04.10.2007 - 15:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo zusammen,
habe gleich 2 fragen.
1.ist eine EGV nach ablauf des bewilligungsbescheids noch Rechtskräftigt,oder läuft die damit auch ab.Haben jetzt für 6mon. einen neuen bescheid aber keine neue EGV.
2.ist bei einer EGV der Stellenvermittler nicht auch verpflichtet mir Job Angebote zu geben,das geschah bis heut aber noch nicht einmal.
Meine größte Sorge ist aber,ich sollte jetzt 10 Bewerbung innerhalb 2 Wochen vorlegen die ich aber nicht vorlegen kann da ich nicht ein einzigstes Stellenangot aus der Zeitung bekam das kein 400€ Job war(und das wollen die ja nicht) und die mir mit einer Sanktion drohen.Kann ich mich da irgendwie gegen wehren?




<Christian>
unregistriert

...   Erstellt am 04.10.2007 - 15:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nachtrag:
und leider ist es nicht ganz einfach einen geeignetten Job zu finden mit einem gespalteten Wirbel wodurch ich meinen erlenten Beruf aus Gesundheitlichen gründen aufgeben mußte(35%tige Behinderung)und dadurch Arbeitslos wurde.Die ARGE kann mir nicht einmal eine geeignette umschulung anbieten weil es in jedem Beruf ja schon genug Arbeitslose gibt und es nichts bringen würde.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 04.10.2007 - 20:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


schrieb

    Hallo zusammen,
    habe gleich 2 fragen.
    1.ist eine EGV nach ablauf des bewilligungsbescheids noch Rechtskräftigt,oder läuft die damit auch ab.Haben jetzt für 6mon. einen neuen bescheid aber keine neue EGV.

Wann die EinV endet, steht auf der EinV.
Die EinV ist solange gültig, wie du ALG2 erhälst.


schrieb

    2.ist bei einer EGV der Stellenvermittler nicht auch verpflichtet mir Job Angebote zu geben,das geschah bis heut aber noch nicht einmal.
    Meine größte Sorge ist aber,ich sollte jetzt 10 Bewerbung innerhalb 2 Wochen vorlegen die ich aber nicht vorlegen kann da ich nicht ein einzigstes Stellenangot aus der Zeitung bekam das kein 400€ Job war(und das wollen die ja nicht) und die mir mit einer Sanktion drohen.Kann ich mich da irgendwie gegen wehren?

Also 10 Bewerbungen in 2 Wochen sind absolut unverhaltnismäßig!
Auf welcher Basis werden die denn gefordert?
Sanktionen können nur erfolgen, wenn eine Verpflichtung zu diesen Bewerbungen besteht. Also muss eine rechtskräftige EinV vorliegen!
Hier kann man der ARGE unterstellen, total überzogene Forderungen zu stellen, mit der Absicht, Sanktionen herbeizuführen!

Dagegen kann man rechtlich, d.h. per Klage vorgehen:
Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der EinV.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

<Christian>
unregistriert

...   Erstellt am 05.10.2007 - 01:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke dir schon einmal für eine Antwort,(ottokar)und werd es ungefähr meinen Stellenvermittler so weiter geben,bei dem ich ja am 05.10.07 einen Termin habe den er meiner Frau mündlich zugeteilt hat von dem ich nix weiß und nichts schriftliches in der hand habe sondern durch ein zufall vom 4.10.07(weil meine Frau ein Termin hatte) von meiner Frau von diesem Termin erfahren hatte und die uns mit einem nichterscheinen und den gefordeten 10 Bewerbungen mit einer 30%tigen Sanktion gedroht haben.





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