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Rolf20041 ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 13.07.2008
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 13.07.2008 - 03:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
ich bin neu hier und lese nun schon seit einiger Zeit mit wachsendem Interresse die Beiträge.Nun habe ich aber eine konkrete Frage zur EK Berchnung bei Selbständiger Tätigkeit.Aber von vorn.
Ich habe im jahr 2006 eine kleine Pension eröffnet.War vorher ALG 2 Bezieher und sollte erst Unterstützt werden ,nach Zusage durch ArbAmt habe ich den Mietvertrag unterschrieben.Dann kam Absage.Also Gewerbe ganz flott auf Nebengewerbe umgemeldet damit meine Wohnung und meine Lebenshaltung gesichert war.Nun habe ich Monat für Monat meine Umsatzzahlen dem Job Center vorgelegt.Das ganze ging zwei Jahre gut,nachdem meine damaligen SB ein anderes Team wurden.
Nun habe ich seit Januar 2008 das Pech das ich mein damaliges Team als SB wieder bekommen habe.
Jetzt hatte ich eine Eingl.vereinbarung zu unterschreiben gehabt in der ich mich auf ein Job Angebot bewerben musste und auch die Basisinfo für Selbständige auszufüllen hatte.Habe ich alles brav getan.Trotzdem bekam ich eine Sanktion ( 30 % ) aufgebrummt weil,angeblich zu spät abgegeben.War aber mit Eingangsstempel und Unterschrift von mir eingereicht worden.Also Widerspruch.Jetzt habe ich Ra eingeschaltet.Widerspruch wurde abgelehnt und mein RA hat jetzt Klage beim SG eingereicht.Darauf habe ich mich bei der Teamleitung und danach sogar bei der Amtsleitung ,Telefonisch,über die Sachbearbeiter Beschwert.
Nun fällt der Leistungsabteilung ein das ich für jede Ausgabe aus meiner Selbständigkeit ( Parkplatz , Benzin,Möbelstücke,EVI,etc.)eine Beschreibung der Notwendigkeitabzugeben habe.Das Fahrzeug ist ein reines Firmenfahrzeug.Bis vor 6 Wochen ( als die Schikane losging hatte ich noch einen Privat PKW.Den habe ich dann abgeschafft.Das lustige daran ist:für das letzte halbe Jahr.Papiere hierfür sind aber schon beim Steuerberater und die Monatliche Einnahmen - Ausgabenübersicht liegt dem Job Center vor.Für die letzten 3 Monate sogar mit den Originalbelegen.Meine Leistung bleibt dennoch gekürzt da ich angeblich Einkommen habe und eine Berechnung meines Anspruches und Auszahlung der eingehaltenen Leistung erst statt finden kann wenn die geforderten Unterlagen da sind.Meine Frage nun.Darf die Job Agentur diese Notwendigkeitsangaben fordern? Darf die Job Agentur Originalbelege fordern ?Mit welchen Anzeigen nach dem StGB kann ich diese " Wahnsinnigen " stoppen ?
Dazu noch angemerkt,das ich die Job Agentur schon mit Verletzung des Datenschutzes belangen konnte da ein Leistungsbescheid für mich an einen anderen Leistungsempfänger geschickt wurde.Dieser war auch so nett und hat mir dieses Betsätigt gehabt.
Es wäre nett wenn ich hier evtl. ein paar Tipps bekommen würde.Wer hat damit schon Erfahrungen gemacht?
Danke
Rolf




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 13.07.2008 - 11:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Darf die Job Agentur diese Notwendigkeitsangaben fordern?

Ja, gemäß § 60 SGB I i.V.m. § 3 Abs. 3 ALG II-V.

Darf die Job Agentur Originalbelege fordern ?

Ja, aber nicht behalten.

Mit welchen Anzeigen nach dem StGB kann ich diese " Wahnsinnigen " stoppen ?

Da diese Forderungen leider legitim sind, kann man hier nichts stoppen. Allerdings solltest du, was die zahlung des ALg II anbetrifft, dazu unbedingt mal den "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" hier im Forum im Bereich "Ratgeber" lesen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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