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wir4 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 10.11.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 10.11.2008 - 19:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
ich/wir möchten auch umziehen, doch die sachlage ist etwas heikel.
zu uns:
- ich hart4
- meine frau alg
- noch unverheiratet und getrennt lebend
- im mai 2009 erwarten wir unsere zwillinge

bei der nun ca 3 monatigen wohnungsuche haben wir in unserem kleien städtchen (NRW) gerade mal 5 wohnungen gefunden bzw angeboten bekommen welche einen zukünftigen 4 personenhaushalt zulassen. leider waren deren nur eine akzeptabel, aber unglücklicher weise viel zu gross (qm). witziger weise ist diese aber in der warmmiete geringer wie eine angemessene whg, welche die arge nun akzeptieren möchte. auch pvt umstände zwingen uns baldigst eine gemeinsamen whg zu finden bzw zu beziehen. unsere frage : gibt es dennoch die möglichkeit den arge sacharbeiter zur einsicht zu bewegen? wer ist eigentlich der voraussichtliche haushaltsvorstand und welche auswirkunng hat dies?

mfg
wir4




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 10.11.2008 - 23:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo wir4,

da ihr noch nicht verheiratet seid, bisher auch noch keine gemeinsamen Kinder habt, seid ihr, wenn ihr eine gemeinsame Wohnung bezieht, noch KEINE BG (Bedarfsgemeinschaft). Erst mit Geburt der Zwillinge oder falls ihr vorher heiratet, werdet ihr zur BG. Dies bedeutet, dass deine Freundin/Verlobte momentan gegenüber der ARGE nicht verpflichtet ist, Auskunft über ihre finanziellen Verhältnisse zu geben.

Lies mal bitte unbedingt im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Umzug und hier: Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB II und hier: Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft.

Bitte beachten: Nicht die Warmmiete, sondern die Netto-Kaltmiete (ohne! BK, ohne HK) ist relevant als Angemessenheitskriterium. Wie hoch diese sein darf, muss euch eure ARGE bzw. das JobCenter sagen.

Wenn noch Fragen offen sind, melde dich bitte nochmals.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?



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