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Fissler 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 03.10.2007 - 14:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Leute,

Ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Ich bin bzw. war bis zum 30.09.2007 Student. Ich habe mein universitäres Examen erfolgreich beendet, es steht aber noch im Februar 2008 mein staatliches Examen aus, erst wenn ich dieses erfolgreich beendet habe, dann habe ich mein Studium komplett abgeschlossen.

Da ich aber (wie oben erwähnt) nun kein offizieller Student mehr bin, weil ich das universiäte Examen beendet habe, muss ich mich doch nun arbeitslos melden zwecks Rentenversicherung, sehe ich das richtig?

Falls ja, habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wäre klasse, wenn mir jemand hilfreich sein könnte.

MfG Fissler




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 04.10.2007 - 19:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn man das Studium erfolgreich bendet hat, kann man sich per sofort exmatrikulieren lassen.
Ab dem darauf folgenden Tag kann man dann ALG beantragen.
Als beendet gilt es, wenn alle Hauptdiplomsprüfungen bestanden worden sind und die Diplomarbeit korigiert und gewertet worden ist.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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