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Fissler Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 03.10.2007 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 03.10.2007 - 14:20 | |
Hallo Leute,
Ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Ich bin bzw. war bis zum 30.09.2007 Student. Ich habe mein universitäres Examen erfolgreich beendet, es steht aber noch im Februar 2008 mein staatliches Examen aus, erst wenn ich dieses erfolgreich beendet habe, dann habe ich mein Studium komplett abgeschlossen.
Da ich aber (wie oben erwähnt) nun kein offizieller Student mehr bin, weil ich das universiäte Examen beendet habe, muss ich mich doch nun arbeitslos melden zwecks Rentenversicherung, sehe ich das richtig?
Falls ja, habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Wäre klasse, wenn mir jemand hilfreich sein könnte.
MfG Fissler
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 04.10.2007 - 19:09 | |
Wenn man das Studium erfolgreich bendet hat, kann man sich per sofort exmatrikulieren lassen.
Ab dem darauf folgenden Tag kann man dann ALG beantragen.
Als beendet gilt es, wenn alle Hauptdiplomsprüfungen bestanden worden sind und die Diplomarbeit korigiert und gewertet worden ist.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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