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<RmD>
unregistriert

...   Erstellt am 10.11.2007 - 18:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezgl. der Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft.

Ich bin mit meiner Freundin vor 3 Monaten zusammengezogen. Wir haben kein Kind, und versorgen auch keine Angehörigen, also habe ich wahrheitsgemäß angegeben, dass wir NICHT in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben.
Bei der Antragsabgabe (Neuantrag) war die Sachbearbeiterin sichtlich nicht begeistert über dieses Kreuzchen und meinte, dass uns dieser "Bonus" maximal 1 Jahr gewährt wird. So weit - so gut.
Die Sachbearbeiterin forderte zudem Lohnabrechnungen und Kontoauszüge meiner Lebensgefährtin. Im eigentlichen Sinne geht sie das doch nichts an, solange wir nicht min. 1 Jahr zusammen sind, oder? Ist es trotzdem rechtens die Unterlagen zu fordern?

Vielen Dank!
RmD




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 10.11.2007 - 19:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo RmD,

habe ich das richtig verstanden:

a) Deine Freundin ist voll berufstätig und in keinster Weise abhängig von der ARGE?

b) Der Antrag auf ALG II gilt also nur für dich?

Bis zu einem Jahr werdet ihr von der ARGE zunächst als Haushaltsgemeinschaft geführt. Grundlage ist § 7 Abs. 3a SGB II. Als Haushaltgemeinschaft werdet ihr getrennt betrachtet, d.h. du bildest deine eigene BG und deine Freundin bildet ihre eigene BG. Jeder zahlt seinen Anteil der Miete, also 1/2. Dein Mietanteil wird also entsprechend gekürzt.

Als BG ändert sich dann einiges:
- dein Anspruch auf Regelleistung vermindert sich auf 90%, also 312€
- deine Freundin muss ihr Einkommen der ARGE offenlegen und dich von diesem Einkommen unterstützen, sofern es ihren (fiktiven nach dem SGB II berechneten) Bedarf übersteigt


Ich meine also, dass die ARGE zum jetzigen Zeitpunkt keine Unterlagen bzgl. der Vermögensverhältnisse deiner Freundin einfordern kann! Dies kann erst verlangt werden, wenn ihr als BG eingestuft werdet bzw. seid.

Hier mal ein Link, wo die Begriffe gut erklärt werden: BG, WG und HG bei ALG II

Anmerkung: Die blau markierten Infos sind von Ottokar, die ich hier in angepasster Form zitiert habe! (Dank an Ottokar)

Solltest du weitere Infos benötigen, melde dich nochmals.

Gruss Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 11.11.2007 - 12:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


In eurer Haushaltgemeinschaft bildest du eine BG und deine Freundin eine andere BG, also jeder seine eigene BG.
D.h. dass:
- jeder einen eigenen Antrag auf ALG2 stellen muss,
- keiner das jeweilige Einkommen und Vermögen des jeweils anderen nachweisen muss und kann!!!
Ansonsten würde man nämlich § 7 Abs. 3a Nr. 4 SGB II unterstellen können!!!

Wenn die ARGE davon was wissen will, soll sie deine Freundin selbst fragen, die dann natürlich unter Bezug auf § 7 Abs. 3a die Auskunft verweigern kann und sollte!
Du kannst hier weder nach § 51b noch § 60 SGB II noch § 99 SGB X zur Auskunft verpflichtet werden.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

<RmD>
unregistriert

...   Erstellt am 11.11.2007 - 13:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo

Herzlichen Dank euch beiden für die Information.
Nun ist es so, dass ich die geforderten Unterlagen zum Teil bereits vorgelegt habe. Zum Einen aus Unwissenheit, zum Anderen, um Ärger aus dem Weg zu gehen.

Kontoauszüge (3Monate), Lohnabrechnungen, Versicherungsunterlagen, KFZ-Schein, wurden vorgelegt und von denen kopiert.
Ist es richtig, dass meine Freundin nach Klärung der Sachlage die Vernichtung der Kopien fordern kann?
Da die Dame mich wirklich sehr unfreundlich behandelt hat, steht eh noch ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter aus. Da werde ich dieses Thema ebenfalls mal ansprechen.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 11.11.2007 - 14:23Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Deine Freundin sollte SOFORT die von mir o.g. Erklärung schreiben und gleich Montag früh abgeben sowie darin zusätzlich die Rückgabe der zu Unrecht geforderten und abgegebenen Unterlagen bzw. der Kopien fordern!!!





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