Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

manfred01 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 24.10.2008
Beiträge: 5
Nachricht senden
...   Erstellt am 24.10.2008 - 20:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo liebe Hartz-IV-ler,

Ich habe eine Frage zur Veränderung der Wohnungssituation. Im September 2007 mussten wir auf Aufforderung der ARGE die Wohnung wechseln. Da wir keine Wohnung finden konnten und entsprechender Wohnraum seitens der ARGE nicht nachgewiesen wurde,haben wir 11 Monate rund 400 Euro zugezahlt, was dann zu einer großen Notlage geführt hat. Da ich die Miete davon nicht mehr tragen konnte, habe ich einen Teil davon für das Leben verwendet. Das Amt wurde mehrfach informiert und aufgrund der Bescheide war der ARGE klar, welche Not da entstehen musste. Die ARGE hat mich dann auch noch wegen Fehlverwendung angezeigt.

Der Umzug hat mir persönlich rund 1500 Euro gekostet, die ich noch heute privat abzahle.

Hier liegt die Klage noch zur Entscheidung vor dem SG, Osnabrück. Hier beziehe ich mich auf Urteile des LSG Nds-Bremen vom Frühjahr, nach der das Amt hier hätte weiterzahlen müssen.

Eine zweite Klage liegt dem SG vor, weil sich die ARGE weigerte, die Betriebskosten für die gekündigte Wohnung zu übernehmen.

Im Februar 2008 ist unser Sohn ausgezogen und in eine Studentenbude gezogen. Im April kam dann die Aufforderung, die Kosten der Wohnung wieder zu wechseln und ab dem 01. November bekommen wir mal wieder 125 Euro weniger, die vom Regelsatz abgezogen werden. Weitere 50 Euro werden mir vom Regelsatz wegen eines Kautionsdarlehen abgezogen, gegen dass ich Widerspruch erhoben habe.

Ich habe hier zwei Fragen:
zu 1: Gibt es nicht einen Paragrafen, der es der ARGE verbietet, die Familie in eine Notlage zu bringen? (Durch die Kürzung der Mietkosten hätten wir statt 900 Euro Regelsatz rund 400 Euro weniger zum Leben) Gibt es Möglichkeiten der Anzeige oder ähnlichem? Nach meiner Meinung müsste es Sorgfaltspflichten geben und Willkür ist verboten.

zu 2: Ist es der ARGE erlaubt, innerhalb von weniger wie einem Jahr einen erneuten Umzug zu fordern, der wieder Kosten bringen wird, die nicht ersetzt werden. Auch hier fehlt trotz Aufforderung der Nachweis der ARGE über ausreichenden Wohnraum. Gibt es hier nicht so etwas wie soziale Härte oder so etwas, die es dem Amt verbieten, bei jeder Veränderung die Wohnung zu wechseln?




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
Nachricht senden
...   Erstellt am 25.10.2008 - 00:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Manfred,

das ist ja ein starkes Stück, das sich eure ARGE da erlaubt. Lies vorab mal bitte im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Umzug (insbesondere Hinweis 3) und Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft.

manfred01 schrieb
    Da wir keine Wohnung finden konnten und entsprechender Wohnraum seitens der ARGE nicht nachgewiesen wurde,haben wir 11 Monate rund 400 Euro zugezahlt ... Da ich die Miete davon nicht mehr tragen konnte, habe ich einen Teil davon für das Leben verwendet. Das Amt wurde mehrfach informiert ... Im April kam dann die Aufforderung, die Kosten der Wohnung wieder zu wechseln und ab dem 01. November bekommen wir mal wieder 125 Euro weniger...

Kannst du dem Amt durch Nachweise beweisen, dass Wohnungen zu den von ihnen geforderten Kriterien nicht vorhanden sind, kannst du gegen die Kostensenkungsaufforderung klagen. Lt. diversen Urteilen muss der örtliche Mietspiegel zugrunde gelegt werden.

manfred01 schrieb
    Die ARGE hat mich dann auch noch wegen Fehlverwendung angezeigt...

Die ARGE war doch der Verursacher dieser angeblichen Fehlverwendung Außerdem kann die ARGE dir nicht vorschreiben, wofür du deinen Regelsatz ausgibst. Dazu hat sie keinerlei Befugnis.

Wenn ich deine Ausführungen richtig verstanden habe, dann wäre es m. A. nach sogar noch möglich, gegen die vorherige Senkung der KdU vorzugehen.

@ Ottokar: Wie siehst du das? Ist hier Überprüfungsantrag möglich oder sollte Klage eingereicht werden (Schadenersatz?)?

Warte mal ab, was mein Kollege zu dem Fall meint.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


manfred01 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 24.10.2008
Beiträge: 5
Nachricht senden
...   Erstellt am 25.10.2008 - 12:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


"Die ARGE war doch der Verursacher dieser angeblichen Fehlverwendung Außerdem kann die ARGE dir nicht vorschreiben, wofür du deinen Regelsatz ausgibst. Dazu hat sie keinerlei Befugnis."

Hier muss ich richtigstellen, dass ich ca. 50% der für die Miete (anerkannte Unterkunftskosten) für den Lebensunterhalt genommen habe. Den Restbetrag habe ich gespart und dem Vermieter übergeben.

Die ARGE war nach meiner Meinung trotzdem Verursacher der Fehlverwendung, denn mit 500 Euro konnte ich das Leben von 3 Personen nicht sichern. Die Zuzahlung aus dem Regelsatz war nicht möglich, zumal Wohnungskosten aus dem Regelsatz nicht zu bestreiten sind.

Ich habe zudem gelesen, dass sofern die Ursache, die Reduzierung der Wohnungskosten, rechtswidig sein sollte, auch die nachfolgend vom Amt vorgenommenen Schritte nicht mehr gelten, da die Ursache für die Fehlverwendung dann die ARGE ist.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 25.10.2008 - 14:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ich weis nicht, gegen was sich die schon eingereichten Klagen richten. Möglich wäre hier im Einzelnen:
- die ARGE hätte, da eine Kostensenkung real nicht möglich war, die Unterkunftskosten ungekürzt weiterzahlen müssen,
- da die ARGE den Umzug zur Kostensenkung veranlasst hat, muss sie auch die Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten tragen,
- Rückzahlung von Kautionsdarlehen ist in § 21 SGB II nicht geregelt und dessen Anwendung somit rechtswidrig,

Da es sich bei der zweiten Aufforderung zur Kostensenkung sowohl um eine andere Wohnung als auch eine andere Ursache handelt, ist diese rechtlich durchaus möglich.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Frage zum Umzug 4 sevenid
Frage zu Umzug zur Bekannten TimTaylor 2 sevenid
Noch eine Frage zum Umzug! Jana0512 4 sevenid
Noch eine Frage wegen Umzug ratlos 3 sevenid
Noch eine Frage: Wie Antrag auf Übernahme vom Umzug formulieren? Schnecke1986 3 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 7 User Geburtstag
Mooonn (50), Katzenmama (45), danymaus2711 (38), flummy (28), H4Opfer (32), BellaB (46), Grendel (44)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
antrag für umzug mit hatz4 wie formulieren | arge umzug schadenersatz | wie ist der regelsatz für umzug mit arge | regelsätze umzug | umzug mit arge
blank