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cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 21.11.2008 - 22:12 | |
Das ist ja wohl der Hammer, sie behalten die Leistungen ein, obwohl noch nicht einmal feststeht das ihr Wohngeld und den Kindergeldzuschlag bekommt.
Das ist rechtswidrig! Erst muss entschieden werden, dass ihr Anspruch auf die vorrangigen Leistung habt. So lange müssen die Eure Leistungen weiterzahlen.
Schau mal Hier
Signatur

LG Cherie
Neoliberalismus ist eine durch Gier, Maßlosigkeit und Menschenverachtung ausgelöste Geisteskrankheit
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"Besser aufrecht sterben, als auf Knien zu leben"
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 22.11.2008 - 12:31 | |
Die Zahlung von Arbeitslosengeld II darf nicht sofort eingestellt werden, weil nach der seit 01.10.2008 geltenden Rechtslage möglicherweise ein Anspruch auf Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht. Der Bezieher muss bis zur verbindlichen Prüfung seiner Ansprüche von irgendetwas leben können. Die ARGE kann das von ihr vorläufig ausgezahlte Geld später von Familienkasse und Wohngeldstelle erstattet bekommen. Damit wird eine doppelte Leistung vermieden. Die Zahlung von Arbeitslosengeld II darf allerdings nicht bereits während der Bearbeitungszeit des Antrages auf Kinderzuschlag versagt werden.
SG Dresden, vom 07.11.2008, Az. S 5 AS 5410/08 ER
http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/ … rzuschlag/
Hier solltet ihr SOFORT bei eurem SG einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und weiterzahlung des ALG II bis zur abschließenden Bearbeitung der Anträge auf Wohngeld und Kinderzuschlag stellen.
Etwas anderes ist gegen diese grob rechtswidrige Handlungsweise eurer ARGE nicht möglich.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
armer07 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 21.11.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 23.11.2008 - 20:04 | |
Hallo das hört sich schonmal gut an. Wie läuft das denn in etwa ab . was brauche ich für unterlagen dafür und wo finde ich das Gericht? Muss ich da zum gericht und dann zum Anwalt oder wie?
Und nach etwas zu meiner Überbezahlung wenn ich denen jetzt mit Gericht kommen. Habe wie gesagt schon 2 mal leistungenzu viel erhalten weil ich zu spät angegeben habe das ich und meine freundin verdiene.
Möchte nicht noch eine Anzeige von dennen bekommmen.
MFG und vielen Dank 
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Joergl  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 17.09.2008 Beiträge: 394 Nachricht senden | Erstellt am 23.11.2008 - 20:22 | |
Ich denk mal, wenn Du denen ein bißchen Dampf machst, werden die Dir gegenüber etwas vorsichtiger werden...Du bist dann für die kein Würstchen mehr, mit dem man alles machen kann...
Packs an!

Ahja, nur so nebenbei:
Kommste mit, ins
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[Dieser Beitrag wurde am 23.11.2008 - 20:26 von Joergl aktualisiert]
Signatur "Die Würde des Menschen ist unauffindbar". |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 24.11.2008 - 11:53 | |
armer07 schrieb
Hallo das hört sich schonmal gut an. Wie läuft das denn in etwa ab . was brauche ich für unterlagen
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- letzten ALG II Bescheid,
- Einstellungsbescheid,
armer07 schrieb
dafür und wo finde ich das Gericht?
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http://www.jusline.de/gerichte.html
armer07 schrieb
Muss ich da zum gericht und dann zum Anwalt oder wie?
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Das kannst du selbst, oder diktierst es dem Beamten beim SG.
Lies dazu auch mal den "Ratgeber Klage vor dem Sozialgericht":
http://www.razyboard.com/system/morethr … 880-0.html
armer07 schrieb
Und nach etwas zu meiner Überbezahlung wenn ich denen jetzt mit Gericht kommen. Habe wie gesagt schon 2 mal leistungenzu viel erhalten weil ich zu spät angegeben habe das ich und meine freundin verdiene.
Möchte nicht noch eine Anzeige von dennen bekommmen.
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Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
armer07 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 21.11.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 24.11.2008 - 14:32 | |
Hallo danke euch vielmals , also dann bleibt noch eine Frage die ich habe ...
Habe nach einem SG gesucht, die Suche zeigt mir Amtsgericht landgericht und so an in Göttingen aber SG nur in Hildesheim ??? Das sind aber gute 85 km entfernung. Bedeutet das ich muss echt deswegen nach Hildesheim oder gibts auch die Möglichkeit das in gÖttingen zu erledigen. Habe leider im internet nichts passendes gefunden.
P.S. natürlich ziehe ich mit um . Melde mich da gleich an 
MFG
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 24.11.2008 - 15:41 | |
Hallo Armer,
du mußt nicht unbedingt dort hin fahren, um deine Klage einzureichen. Du kannst die Klage selber aufsetzen (ggfs. hilft Ottokar dir bei der Formulierung), dann rufst du dort an und fragst, wieviele Ausfertigungen der Klageschrift die benötigen.
Versenden würde ich diese dann aber unbedingt per Einschreiben/Rückschein, damit du einen Nachweis in den Händen hast.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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