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Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  | Schnecke1986 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 13.09.2008 Beiträge: 21 Nachricht senden | Erstellt am 13.09.2008 - 17:42 | |
Hallo ihr alle!
Bin vorhin auf dieses Forum gestoßen und denke, dass ich mit meiner Frage hier ganz richtig bin.
1. Und zwar: Ich ziehe nächste Woche in eine neue Wohnung (alles als angemessen genehmigt, wunderbar, auch die Kaution wurde mir als Darlehen genehmigt).
Nun kam heute der Änderungsbescheid und im Anhang das Schreiben zur Kaution, nämlich:
"Hiermit trete ich den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution zuzüglich Zinsen aus der Geldanlage der Kaution unwiderruflich an die Arbeitsgemeinschaft XXXXXX im Landkreis XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXxxxxxxxxxxx ab.
Ich bin damit einverstanden, dass diese Abtretung meinem Vermieter angezeigt wird."
Und das soll ich unterschreiben!
Wie darf ich das verstehen? Dass die Arge in jedem Fall die Kaution vollständig zurückbekommt? Was aber wenn ich es abbezahlt habe (zahle monatl. 20€!), dann wäre das Geld doch eigentlich meines..
2. Nachdem ich hier so ein bissl "rumgeblättert" hab, ist mir ganz schlecht geworden. Das Sparbuch meiner Kleinen.. Die ist jetzt ein Jahr geworden und kurz nach ihrer Geburt hab ich ein Sparbuch auf ihren Namen angelegt. Dank dem Elterngeld ging es seither monatl. 50,-€ einzuzahlen. Das erscheint naürlich auf meinem Kontoauszug! Nur wollte die Arge seit der Eröffnung keine Angaben mehr von mir haben und ich dachte ich muss das Sparbuch nicht angeben (bzw. hab es einfach verdrängt!)
Und nun? Mein jetziger, abgeänderter Bescheid gilt noch bis 30.11., dann muss ich bestimmt einen Weiterbewilligungsantrag. Und da sich durch den Umzug und Wegfall des Elterngeldes doch was bei mir geändert hat - wollen "die" dann neue Kontoauszüge?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!
Freundliche Grüße
[Dieser Beitrag wurde am 13.09.2008 - 18:23 von Schnecke1986 aktualisiert]
| Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8150 Nachricht senden | Erstellt am 14.09.2008 - 12:30 | |
Zu 1.
wenn du die Raten zurückgezahlt hast, kassiert das Amt mit dieser Abtretungserklärung die Kaution bei einem Auzug noch mal ein, du zahlst sie also doppelt.
Genau mit dieser begründung würde ich diese Abtretungserklärung nicht unterschrieben sondern das Amt vor die Wahl stellen: entweder Ratenzahlung oder Abtretung. Und lass dich nicht veralbern: diese Abtretung wird nicht wirkungslos wenn die Kaution zurückgezahlt ist.
zu 2.
das ist gar kein Problem, wenn die Gesamtsumme unter 3850€ liegt.
Du hast ja nur bereits angegebenes Einkommen (Elterngeld, KiGe) bzw. Teile des Sozialgeldes deiner Tochter auf das Sparbuch gezahlt. Das ist eine Vermögensumwandlung bzw. -umschichtung (von Konto a auf Konto b) und damit geschützt und geht das Amt auch nichts an, da es nicht leistungsrelevant ist.
Außerdem bist du sogar verpflichtet, monatlich eine gewissen Betrag, den angeblich im ALG II enthaltenen sog. Ansparbetrag, anzusparen, das sind ca. 50€.
| Schnecke1986 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 13.09.2008 Beiträge: 21 Nachricht senden | Erstellt am 14.09.2008 - 15:12 | |
Hallo Ottokar!
Danke für deine schnelle, ausführliche Antwort.
Zu 1.: Wenn ich das richtig verstehe, also bloß nicht diese Abtretung unterschreiben wenn ich Raten bezahle? Wie gehe ich da am besten vor? Morgen gleich anrufen oder pers. vorsprechen?
Die haben mir aber in die Bewilligung geschrieben, dass die Kaution erst an den Vermieter überwiesen wird, wenn ich das unterschrieben habe...!
Zu 2.: Also muss ich das Sparbuch gar nicht angeben? Nur wenn sie Kontoauszüge verlangen und nachfragen, was mach ich dann? Können die mir nicht unterstellen dass ich das mit Absicht verschwiegen habe?
| Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8150 Nachricht senden | Erstellt am 14.09.2008 - 16:05 | |
zu 1.
hatte ich bereits beantwortet:
ottokar schrieb
Genau mit dieser begründung würde ich diese Abtretungserklärung nicht unterschrieben sondern das Amt vor die Wahl stellen: entweder Ratenzahlung oder Abtretung. Und lass dich nicht veralbern: diese Abtretung wird nicht wirkungslos wenn die Kaution zurückgezahlt ist. |
zu 2.
Schnecke1986 schrieb
Also muss ich das Sparbuch gar nicht angeben?
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Nein, weil nicht Leistungsrelevant und unterliegt damit nicht den Mitteilungspflichten des § 60 SGB I.
Schnecke1986 schrieb
Nur wenn sie Kontoauszüge verlangen und nachfragen, was mach ich dann?
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Kontoauszüge des Kontos (nicht des Sparbuches) vorlegen, sofern die Begründung dafür ausreichend ist (siehe Ratgeber).
Das da jeden Monat 50€ auf das Sparbuch gehen, ist vollkommen unrelevant. Was du mit deinem Einkommen und geschütztem Vermögen machst, geht das Amt absolut nichts an, da es i.d.R. nicht Leistungsrelevant ist! (Ausnahmen: Gewinnerzielung oder Überschreitung der Freibeträge bei Vermögensumwandlung)
Schnecke1986 schrieb
Können die mir nicht unterstellen dass ich das mit Absicht verschwiegen habe?
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Sicher, aber du hast es verschwiegen, weil du diesbezüglich keine Mitteilungspflicht an das Amt hast. Genau so verschweigst du ja dem Amt, wann und mit wem du ... weil: das geht die nichts an!
| Schnecke1986 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 13.09.2008 Beiträge: 21 Nachricht senden | Erstellt am 15.09.2008 - 08:09 | |
Stimmt, du hattest dazu schon geantwortet.
Aber nun noch eine Frage: Soll ich das telefonisch machen oder gleich direkt bei der Dame, die auf dem Bescheid steht vorsprechen? Was, wenn "die" am Empfang mich zu ihr nicht lassen wollen?
| Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8150 Nachricht senden | Erstellt am 16.09.2008 - 15:07 | |
immer in folgender Reihenfolge:
1. schriftlich
2. persönlich (wenn dann incl. 1.)
3. mündlich
d.h. i.d.R. immer alles schriftlich!
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