Willkommen im

Hartz IV Forum

Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: Hartz IV Forum zu begrüßen.


Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •





ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

Schnecke1986 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 21
Nachricht senden
...   Erstellt am 13.09.2008 - 17:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo ihr alle!

Bin vorhin auf dieses Forum gestoßen und denke, dass ich mit meiner Frage hier ganz richtig bin.

1. Und zwar: Ich ziehe nächste Woche in eine neue Wohnung (alles als angemessen genehmigt, wunderbar, auch die Kaution wurde mir als Darlehen genehmigt).
Nun kam heute der Änderungsbescheid und im Anhang das Schreiben zur Kaution, nämlich:

"Hiermit trete ich den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution zuzüglich Zinsen aus der Geldanlage der Kaution unwiderruflich an die Arbeitsgemeinschaft XXXXXX im Landkreis XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXxxxxxxxxxxx ab.
Ich bin damit einverstanden, dass diese Abtretung meinem Vermieter angezeigt wird."

Und das soll ich unterschreiben!
Wie darf ich das verstehen? Dass die Arge in jedem Fall die Kaution vollständig zurückbekommt? Was aber wenn ich es abbezahlt habe (zahle monatl. 20€!), dann wäre das Geld doch eigentlich meines..

2. Nachdem ich hier so ein bissl "rumgeblättert" hab, ist mir ganz schlecht geworden. Das Sparbuch meiner Kleinen.. Die ist jetzt ein Jahr geworden und kurz nach ihrer Geburt hab ich ein Sparbuch auf ihren Namen angelegt. Dank dem Elterngeld ging es seither monatl. 50,-€ einzuzahlen. Das erscheint naürlich auf meinem Kontoauszug! Nur wollte die Arge seit der Eröffnung keine Angaben mehr von mir haben und ich dachte ich muss das Sparbuch nicht angeben (bzw. hab es einfach verdrängt!)
Und nun? Mein jetziger, abgeänderter Bescheid gilt noch bis 30.11., dann muss ich bestimmt einen Weiterbewilligungsantrag. Und da sich durch den Umzug und Wegfall des Elterngeldes doch was bei mir geändert hat - wollen "die" dann neue Kontoauszüge?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!

Freundliche Grüße

[Dieser Beitrag wurde am 13.09.2008 - 18:23 von Schnecke1986 aktualisiert]




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8150
Nachricht senden
...   Erstellt am 14.09.2008 - 12:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Zu 1.

wenn du die Raten zurückgezahlt hast, kassiert das Amt mit dieser Abtretungserklärung die Kaution bei einem Auzug noch mal ein, du zahlst sie also doppelt.
Genau mit dieser begründung würde ich diese Abtretungserklärung nicht unterschrieben sondern das Amt vor die Wahl stellen: entweder Ratenzahlung oder Abtretung. Und lass dich nicht veralbern: diese Abtretung wird nicht wirkungslos wenn die Kaution zurückgezahlt ist.

zu 2.
das ist gar kein Problem, wenn die Gesamtsumme unter 3850€ liegt.
Du hast ja nur bereits angegebenes Einkommen (Elterngeld, KiGe) bzw. Teile des Sozialgeldes deiner Tochter auf das Sparbuch gezahlt. Das ist eine Vermögensumwandlung bzw. -umschichtung (von Konto a auf Konto b) und damit geschützt und geht das Amt auch nichts an, da es nicht leistungsrelevant ist.
Außerdem bist du sogar verpflichtet, monatlich eine gewissen Betrag, den angeblich im ALG II enthaltenen sog. Ansparbetrag, anzusparen, das sind ca. 50€.




Schnecke1986 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 21
Nachricht senden
...   Erstellt am 14.09.2008 - 15:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar!

Danke für deine schnelle, ausführliche Antwort.

Zu 1.: Wenn ich das richtig verstehe, also bloß nicht diese Abtretung unterschreiben wenn ich Raten bezahle? Wie gehe ich da am besten vor? Morgen gleich anrufen oder pers. vorsprechen?
Die haben mir aber in die Bewilligung geschrieben, dass die Kaution erst an den Vermieter überwiesen wird, wenn ich das unterschrieben habe...!

Zu 2.: Also muss ich das Sparbuch gar nicht angeben? Nur wenn sie Kontoauszüge verlangen und nachfragen, was mach ich dann? Können die mir nicht unterstellen dass ich das mit Absicht verschwiegen habe?




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8150
Nachricht senden
...   Erstellt am 14.09.2008 - 16:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


zu 1.

hatte ich bereits beantwortet:

ottokar schrieb
    Genau mit dieser begründung würde ich diese Abtretungserklärung nicht unterschrieben sondern das Amt vor die Wahl stellen: entweder Ratenzahlung oder Abtretung. Und lass dich nicht veralbern: diese Abtretung wird nicht wirkungslos wenn die Kaution zurückgezahlt ist.



zu 2.
Schnecke1986 schrieb

    Also muss ich das Sparbuch gar nicht angeben?

Nein, weil nicht Leistungsrelevant und unterliegt damit nicht den Mitteilungspflichten des § 60 SGB I.

Schnecke1986 schrieb

    Nur wenn sie Kontoauszüge verlangen und nachfragen, was mach ich dann?

Kontoauszüge des Kontos (nicht des Sparbuches) vorlegen, sofern die Begründung dafür ausreichend ist (siehe Ratgeber).
Das da jeden Monat 50€ auf das Sparbuch gehen, ist vollkommen unrelevant. Was du mit deinem Einkommen und geschütztem Vermögen machst, geht das Amt absolut nichts an, da es i.d.R. nicht Leistungsrelevant ist! (Ausnahmen: Gewinnerzielung oder Überschreitung der Freibeträge bei Vermögensumwandlung)


Schnecke1986 schrieb

    Können die mir nicht unterstellen dass ich das mit Absicht verschwiegen habe?

Sicher, aber du hast es verschwiegen, weil du diesbezüglich keine Mitteilungspflicht an das Amt hast. Genau so verschweigst du ja dem Amt, wann und mit wem du ... weil: das geht die nichts an!




Schnecke1986 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 21
Nachricht senden
...   Erstellt am 15.09.2008 - 08:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Stimmt, du hattest dazu schon geantwortet.
Aber nun noch eine Frage: Soll ich das telefonisch machen oder gleich direkt bei der Dame, die auf dem Bescheid steht vorsprechen? Was, wenn "die" am Empfang mich zu ihr nicht lassen wollen?




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8150
Nachricht senden
...   Erstellt am 16.09.2008 - 15:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


immer in folgender Reihenfolge:
1. schriftlich
2. persönlich (wenn dann incl. 1.)
3. mündlich

d.h. i.d.R. immer alles schriftlich!





Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Darlehen für Mietkaution Oliver29 12 sevenid
Mietkaution sneiper99 1 sevenid
Mietkaution Snowflake 5 sevenid
Mietkaution 1127fighter 9 sevenid
Sparbuch 2 sevenid





Weitere Informationen zur Hartz IV Reform und zum Arbeitslosengeld II: Hartz 4



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
kindersparbuch hartz 4 | vermögensumwandlung | arge sparbuch | kindersparbuch | hartz 4 sparbuch | alg ii vermögensumwandlung mitteilungspflicht | arge sparbuch nicht angegeben | argerückzahlung
blank