|
|
||
|
|
Willkommen im Hartz IV Forum |
|
Achtung!
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
Hallo zusammen ich habe ein Anliegen, nachdem ich im Forum keinen passenden Beitrag gefunden habe dachte ich mir ich eröffne selbst einen, und erhoffe mir dadurch das mir ggf. jemand weiterhelfen kann. Da gibt es zwei verschiedene Mehrbedarfe bei Behinderung im SGB II. Danke für die Info! Antrag ist gestellt mal sehen was bei rumkommt!
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
Startseite
Neues im Forum
Suchen
Login Mitglieder
Forumregeln
Suchen im Hartz IV Forum:
Ersteller Thema » Beitrag als Abo bestellen
![]()
Jigsaw
Neu dazu gekommen
Status: Offline
Registriert seit: 03.05.2008
Beiträge: 2
Nachricht senden
Erstellt am 03.05.2008 - 13:24
Also ich habe einen Schwerbehinderten Ausweis mit der Kennzeichnung "G" (60%).
Jetzt habe ich durch Euer Forum gelesen, das man
unter:
IV. Hartz IV Mehrbedarfe (§ 21/ § 28 SGB II)
4. Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“ / „aG“ (ausserg.) gehbehindert – 17 %) 59,-- €
beantragen könne und auch Anspruch darauf hat.
Meine Fragen nun, gilt dies auch nur mit dem im Ausweis vermerkten "G"????
Seitdem ich Hartz IV beziehe weiss die zuständige JoBAgentur natürlich darüber bescheid das ich im Besitz des o.g. Auzsweises bin, hat einen aber selbstverständlich nicht darüber informiert das man soetwas beantragen könne.
Wenn ich Anspruch darauf habe könnte ich dann durch einen entsprechend gestellten Antrag auch Rückzahlungen bezüglich des Schwerbehinderten Ausweises durch den o.g. Mehrbedarf einfordern???
Und gibt es im Forum ggf. einen Musterantrag bezüglich meiner Angelegenheit??? (habe leider nichts passendes gefunden oder vielleicht auch übersehen)
Über Antowrten Eurerseits würde ich mich freuen und danke schonmal im voraus dafür.
MfG Chris
[Dieser Beitrag wurde am 03.05.2008 - 13:25 von Jigsaw aktualisiert]
Signatur
"Hartz IV ist keine Lösung. Echte Lösungen orientieren sich am Menschen."
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
Erstellt am 04.05.2008 - 11:00
1. du bist nicht erwerbsfähig und erhälst Sozialgeld: dann hast du automatisch Anspruch auf den Mehrbedarf von 17% deiner Regelleistung nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II, wenn du Merkzeichen G im Ausweis hast.
2. du bist erwerbsfähig und erhälst ALG II: dann hast du nur Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung nach § 21 Abs. 4 SGB II in Höhe von 35% deiner Regelleistung, wenn und solange du zusätzlich Leistungen nach § 33 SGB IX oder § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII erhälst.
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---
Jigsaw
Neu dazu gekommen
Status: Offline
Registriert seit: 03.05.2008
Beiträge: 2
Nachricht senden
Erstellt am 07.05.2008 - 15:39
Signatur
"Hartz IV ist keine Lösung. Echte Lösungen orientieren sich am Menschen."
Ähnliche Themen: Thema Erstellt von Antworten Forumname Frage bezüglich Umzugs flakxx 4 sevenid Streichung des Mehrbedarfs rechtens? motte03 1 sevenid Hartz 4 Frage Mandy2008 3 sevenid Frage zu Hartz IV sonnenblume 1 sevenid Frage zu Hartz 4!? 28 sevenid
Geburtstagsliste: Heute haben 5 User Geburtstag Sabine (55), moonchild (21), elron (48), angel22 (24), bubbel (41)
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!
hartz 4.schwerbehinderung