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Martin ...
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...   Erstellt am 04.06.2006 - 20:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


So hier wie versprochen die Kurzfassung des Beitrages "Fotorecht".


Insgesamt ist damit die Situation gerade in Österreich recht entspannend: Schutz am eigenen Foto entsteht automatisch und nicht erst durch einen Eintrag in ein Register oder durch Anbringung von Urhberrechtsvermerken (zB.: C Martin R.). Wer in der Öffentlichkeit fotografiert, kann dies recht bedenkenlos tun, insbesondere solange Gebäude oder andere Kunstwerke abgebildet werden. Der Eigentümer kann keine Fotos in der Öffentlichkeit verbieten, und selbst urheberrechtlich geschützte Objekte dürfen abgebildet werden, wenn sie dauerhaft in der Öffentlichkeit stehen. Bei Personen ist vorsicht angesagt. Insbesondere in einem abwertenden oder beleidigenden Zusammenhang wird der Raum eng, soll nicht das Recht am eigenen Bild verletzt werden. Bloße Straßen- oder Landschftsszene, in denen nicht bestimmte Personen im Mittelpunkt stehen, sind jedoch unbeachtlich. Das romantisch turtelnde Pärchen sollte dann aber doch besser um Erlaubnis gefragt werden, will der Fotograf seine davon gemachten Fotos tatsächlich veröfentlichen. Vielleicht hilft es dann aber schon, den Betroffenen einen kostenlos Abzug zu versprechen. (WCM Juni 2006)



Was haben wir daraus gelernt? Mit dem Fotografieren von Bus und Straßenbahn kann man sich also nicht strafbar machen. Auch einen Gerichtsprozess hat man als Hobbyfotograf nicht zu befürchten, denn solche Prozesse bringen meist keiner Partei was. Beim Fotografieren sollte man dann doch das Gesetz vergessen und nicht darauf achten, was strafbar ist und was nicht. Denn wenn man ein klein wenig Verstand hat, weiß man selbst, was darf ich fotografieren und was nicht.

Hoffentlich konnte ich nun einige Unklarheiten aufklären.

lg.
Martin





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SIDI ...
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...   Erstellt am 04.06.2006 - 22:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Vielen Dank für diese Info, Martin!!!





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Bergbahnfreak ...
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...   Erstellt am 04.06.2006 - 22:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Danke fürs reinstellen der Info Martin!

Frage: Woher hast du denn den Text?





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Martin ...
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...   Erstellt am 05.06.2006 - 12:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Traust du mir nicht zu das ich so etwas schreiben?


Nein zugegeben, der Text stammt aus einer Fachzeitschrift die sich nennt "WCM". Kenne diese Zeitschrift selbst nicht, habe mir die von einem Arbeitskollegen geliehen und da bin ich auf diesen Bericht gestossen. Es ist schon toll, wenn man um sich herum ein paar Leute hat, die Magazine lesen, denn so erfährt man schon einiges. Sowie diese Info habe ich sehr nützlich gefunden.


Was mich noch freut, in meinem Forum ist man für diese Info dankbar. :-D





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SIDI ...
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...   Erstellt am 05.06.2006 - 13:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Jedenfalls bin ich dir immer dankbar.





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Bimfahrer 



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...   Erstellt am 08.06.2006 - 07:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Zum Thema "Nicht Strafbar machen": Es gibt Städte, in denen man jedoch vorher bei den Verkehrsbetrieben anfragen muss, ob man fotografieren darf! Falls keine Schriftliche Genehmigung vorliegt kann vor Gericht gesetzt werden. In Wien darf man auch ohne Anfrage fotografieren, jedoch wenn man ein Stativ braucht muss man stündlich zahlen!

LG Bimfahrer




SIDI ...
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...   Erstellt am 08.06.2006 - 08:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Kannst du mir das bitte näher erklären, Bimfahrer.

Bei welchen Verkehrsbetrieben bitte?





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Quis ...
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...   Erstellt am 08.06.2006 - 10:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Bimfahrer schrieb

    Zum Thema "Nicht Strafbar machen": Es gibt Städte, in denen man jedoch vorher bei den Verkehrsbetrieben anfragen muss, ob man fotografieren darf! Falls keine Schriftliche Genehmigung vorliegt kann vor Gericht gesetzt werden. In Wien darf man auch ohne Anfrage fotografieren, jedoch wenn man ein Stativ braucht muss man stündlich zahlen!

    LG Bimfahrer


Das gilt aber nur in der U-Bahn und Ustrab (Und vermutlich den Betriebsbahnhöfen, aber da darf man (theoretisch)eh nicht rein), weil auf der Straße darf ich mein Stativ aufstellen wann und wo ich will, da kann ich mir nicht vorstellen, dass die WL das untersagen können.


Das einzige was IMO Probleme machen könnte, ist, wenn der Fahrer bei einer Frontaufnahme klar erkenntlich ist:

Bei Personen ist vorsicht angesagt. Insbesondere in einem abwertenden oder beleidigenden Zusammenhang wird der Raum eng, soll nicht das Recht am eigenen Bild verletzt werden. Bloße Straßen- oder Landschftsszene, in denen nicht bestimmte Personen im Mittelpunkt stehen, sind jedoch unbeachtlich. Das romantisch turtelnde Pärchen sollte dann aber doch besser um Erlaubnis gefragt werden, will der Fotograf seine davon gemachten Fotos tatsächlich veröfentlichen

Also sollte man den Fahrer, wenn er eindeutig erkennbar ist, schon fragen ob er eh nichts dagegen hat, dass man ihn mitfotographiert (Zumindest wenn man Fotos in der Station macht, weil auf freier Strecke kann man ihn ja schlecht fragen)

[Dieser Beitrag wurde am 08.06.2006 - 10:18 von Quis aktualisiert]




Bimfahrer 



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...   Erstellt am 08.06.2006 - 10:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Auf allen "Grundstücken" ist das fotografieren mit Stativ nur mit Erlaubniss erlaubt, sprich also auch auf den Gehsteigen entlang einer Bim- oder Bus- Haltestelle bzw. auch am Gleis.




Bergbahnfreak ...
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...   Erstellt am 08.06.2006 - 11:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Aber das ist doch völlig unnötig, solche Bestimmungen. Denn wenn jemand fotografiert, dann macht der des ja eh ned stundenlang, ausserdem muss da auch jemand erst kontrollieren, ob derjenigie eine Erlaubnis hat und welcher Fahrer bitte steigt schon deswegen aus und Kontrolliert? Abgesehen davon, dass die ja überhaupt keine Zeit dafür haben!





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