Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

<Sterni>
unregistriert

...   Erstellt am 03.08.2007 - 15:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Also ich krieg echt einen zuviel...war heute bei der ARBE um mein neuen -bzw. wieder Fortsetzungsantrag ALG II (den man nun spätestens alle 6 Mon stellen muß)
sofort wurde mir unten ein Zusatzblatt in die Hand gedrückt (zum ganzen Antrag) und dort soll man die Kontoauszüge der letzten 2 Mon. komplett beilgen.

Ich habe im Fern gehört (und in Foren) das dieses nicht mehr rechtens sei. Auf welches Gesetz kann ich mich da berufen?
Ich bin einfach zur Leistungsabteilung (obwohl die mich unten -wo man neuerdings erst in PC eingegeben wird, und so zum Sachbearbeiter- sagten der Antrag wäre ohne Kontoauszüge unvollständig) bin ich trotzdem zur Leistungsabteilung habe mein Wisch hingelegt!!! Der sagte nichts von Kontoauszüge.

Wie ist das, man darf doch 150€ (oder 200) pro Lebensjahr behalten...wenn die sehen, ich habe mir ab und zu mit Ebay was dazuverdient?
Ich mache noch 1€ Job?

a) kann der Abtrag ohne Kto-Auszug abgelehnt werden?
2) Kürzungen wegen Ebay und 1 € Job? (verdiene max. 20-40€ monatlich dazu...manche Monate gar nichts)

2. ich wollte GET Antrag stellen habe Original Bewilligungsbescheid dabei gehabt (aber nur bis 31.08.) (gut da wärs eh blöd GEZ-besser erst nach neuem Antrag) da wurde mir gleich an der Eingangstheke gesagt: "ich glaube sie haben mich nicht richtig verstanden, ich kann ihnen erst ein Stempel geben wenn sie neben den Original Antrag auch noch eine Kopie haben" ich sagte machen sie diese, ich zahle sieh ihnen.."DAS DÜRFEN WIR NICHT"
SO SCHICKEN SIE DIE LEUTE WEG..die Arbeiten nicht, die schikanieren und wollen alle wegschicken

und übrigens am PC ..blos nicht später als 10:30 kommt man an die FALSCHE, kurz nach 10:30 (egal wie lange man gewartet hat) wird der Sachbearbeiter einen nicht mehr annehmen... das ist reine Schikane!!!




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 03.08.2007 - 16:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


schrieb

    Also ich krieg echt einen zuviel...war heute bei der ARBE um mein neuen -bzw. wieder Fortsetzungsantrag ALG II (den man nun spätestens alle 6 Mon stellen muß)
    sofort wurde mir unten ein Zusatzblatt in die Hand gedrückt (zum ganzen Antrag) und dort soll man die Kontoauszüge der letzten 2 Mon. komplett beilgen.

    Ich habe im Fern gehört (und in Foren) das dieses nicht mehr rechtens sei. Auf welches Gesetz kann ich mich da berufen?
    Ich bin einfach zur Leistungsabteilung (obwohl die mich unten -wo man neuerdings erst in PC eingegeben wird, und so zum Sachbearbeiter- sagten der Antrag wäre ohne Kontoauszüge unvollständig) bin ich trotzdem zur Leistungsabteilung habe mein Wisch hingelegt!!! Der sagte nichts von Kontoauszüge.

Kontoauszüge dienen der Prüfung der Einkommens- und Vermögenssituation.
Kontoauszüge im laufenden ALG2-Bezug können nur gefordert werden, wenn sie zur Klärung eines Anspruches erforderlich sind, weil anderweitig keine hinreichenden Nachweise vorliegen, oder wenn ein begründeter Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegt.
Außerdem können alle Ausgaben geschwärzt werden (der Buchungstext, nicht die Beträge). Es geht hier nur um die Prüfung von Einnahmen. Was man wofür ausgibt, geht die ARGE absolut nichts an.
Ich würde diesen Vordruck erstmal ignorieren und nur den Fortzahlungsantrag abgeben.


schrieb

    Wie ist das, man darf doch 150€ (oder 200) pro Lebensjahr behalten...wenn die sehen, ich habe mir ab und zu mit Ebay was dazuverdient?
    Ich mache noch 1€ Job?

Das hat nichts mit laufenden Einnahmen zu tun. Das sind die Vermögensfreibeträge bei Antragstellung: 150 Euro je Lebensjahr.


schrieb

    a) kann der Abtrag ohne Kto-Auszug abgelehnt werden?

Normalerweise nicht. Siehe auch meine 1. Antwort.


schrieb

    2) Kürzungen wegen Ebay und 1 € Job? (verdiene max. 20-40€ monatlich dazu...manche Monate gar nichts)

Für sonstige Einnahmen gibt es einen Freibetrag von 30 Euro, für Erwerbseinkommen einen Grundfreibetrag von 100 Euro. Was darüber liegt, muss man angeben und es wird auf das ALG2 angerechnet.


schrieb

    2. ich wollte GET Antrag stellen habe Original Bewilligungsbescheid dabei gehabt (aber nur bis 31.08.) (gut da wärs eh blöd GEZ-besser erst nach neuem Antrag) da wurde mir gleich an der Eingangstheke gesagt: "ich glaube sie haben mich nicht richtig verstanden, ich kann ihnen erst ein Stempel geben wenn sie neben den Original Antrag auch noch eine Kopie haben" ich sagte machen sie diese, ich zahle sieh ihnen.."DAS DÜRFEN WIR NICHT"
    SO SCHICKEN SIE DIE LEUTE WEG..die Arbeiten nicht, die schikanieren und wollen alle wegschicken

Das stimmt schon. Kopien dürfen die nur für den internen Gebrauch machen.
Die benötigen das Original als Bestätigung und die Kopie als Nachweis, den sie an die GEZ mitschicken müssen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

<Sterni >
unregistriert

...   Erstellt am 03.08.2007 - 19:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


also die haben nie meinen GEZ Antrag verschickt, den habe ich immer selbst abgeschickt..

Also es war so, unten in der Halle, man zieht ne Nr.. wird dann zum Vorab-Gespräch, die leiten einen weiter..ich wollte meinen Fortsetzungsantrag abgeben,dann hiess es: "DER REICHT NICHT MEHR-ES GIBT JETZT MEHR AUSZUFÜEN"
habe schnell den Zusatzbogen ausgefüllt den es neuerdings neben den üblichen Antrag noch dazu gibt. Auf diesen ZUSÄTZLICHEN BLATT steht: "haben sie ein Sparbuch, Gelder blabla haben Sie ein Girokonto? "Wenn ja, sie müssen die Belege der letzten 2 Monate abgeben!"

ich wurde gleich gefragt:"WO SIND DIE AUSZÜGE" ich sagte das ist neuerdings rechtwidrig..die: "es steht hier auf den ANTRAG" (es handelt sich um ein FORTSETZUNGSANTRAG) ich sagte ich möchte zum Sachbearbeiter..wie ich ja schrieb...Leistungsabteilung!

er hatte (gott sei Dank) meinen Antrag kommentarlos angenommen..ich hoffe, es kommt nichs noch, wie "es fehlen Angabe bei IHNEN-KTO-AUSZUG"
er war aber ganz friedlich, ich fragte wie lange dauert es bis ich Antwort bekomme, ca. eine Woche..

ja, toll...30E was ist wenn ich z.B. mein alten PC verkaufe und einen Monat mal 60€ mehr habe und dann z.B. die nächsten 3 Monate nichts? Wie rechnen die das?




<östlichvonunna >
unregistriert

...   Erstellt am 03.08.2007 - 22:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


schrieb


    ja, toll...30E was ist wenn ich z.B. mein alten PC verkaufe und einen Monat mal 60€ mehr habe und dann z.B. die nächsten 3 Monate nichts? Wie rechnen die das?


Es ist ein Unterschied ob man mit Ebay etwas dazuverdient wie Du geschrieben hast, oder ob Du Deinen alten Pc verkaufst. Den Pc verkaufen ist kein hinzuverdienen. Der gehörte bereits zu Deinem Vermögen und wird auch nicht angerechnet.
Hinzuverdienen wäre wenn Du z. B. ein Pc ersteigerts für 100 Euro und ihn dann für 150 weiterverkaufst.
Obwohl ich auch das für quatsch halte zu beweisen.. Den ersteigerten für 100 habe ich in Gebrauch z. B. Der verkaufte für 150 war mein alter Pc. Wer will so etwas kontrollieren können?. Dann würde der komplette Verwaltlungsapparat zusammenbrechen. Alles Utopien.




<Sterni>
unregistriert

...   Erstellt am 04.08.2007 - 21:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke für Eure Antworten...na, ja wenn die Arge Kontoauszüge verlangt..und sieht das ich immer mal wieder z.B. im Monat verkaufen würde, mal 3€ mal 30€ und z.B. 100€ zusammen kämen was dann?
nicht das sie es dann zum 1€ Job rechnen, und meinen ich darf nur ein best. Betrag im Monat haben?




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 06.08.2007 - 13:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


schrieb

    Danke für Eure Antworten...na, ja wenn die Arge Kontoauszüge verlangt..und sieht das ich immer mal wieder z.B. im Monat verkaufen würde, mal 3€ mal 30€ und z.B. 100€ zusammen kämen was dann?
    nicht das sie es dann zum 1€ Job rechnen, und meinen ich darf nur ein best. Betrag im Monat haben?


Genaugenommen ist dies eine, wenn auch nur geringfügige, Selbstständigkeit als Nebenjob. Damit hättest du Einkommen aus Erwerbstätigkeit und 100 Euro Grundfreibetrag je Monat sowie weitere Freibeträge nach SGB2 § 30. Es besteht eine Pflicht zur einfachen Buchführung. D.h. es müssen Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet werden.

Für einen 1 Euro Job erhält man keinen Lohn!!!
Man erhält eine Mehraufwandsentschädigung. Das ist eine steuerfreie Entschädigung für den Aufwand, der durch diesen 1 Euro Job entsteht: Fahrkosten, Arbeitsbekleidung sowie Reinigung derselben, Mehrkosten für Essen, usw.

Eine Aufwandsentschädigung ist bis zu einer Höhe von 154 Euro/Monat anrechnungsfrei.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Was passiert bei einen 400 Euro Job wo es nicht jeden monat gleichen lohn gibt? Maiki24 1 sevenid
Zusatzblatt „Antragsbegründung“ Ottokar 0 sevenid
Kontoauszug geschwärtzt .. roland 30 sevenid
kontoauszug problem 3 sevenid
Bareinzahlung auf Kontoauszug Popcorn123 3 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 5 User Geburtstag
Sabine (55), moonchild (21), elron (48), angel22 (24), bubbel (41)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
hartz 4 fortsetzungsantrag | hartz iv fortsetzungsantrag | fortsetzungsantrag hartz4 | fortsetzungsantrag hartz 4 | fortsetzungsantrag gez | fortsetzungsantrag alg2 | fortsetzungsantrag alg ii | fortsetzungsantrag hartz iv
blank