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Sonnengott ...
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 15.02.2008
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...   Erstellt am 01.04.2008 - 22:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich meinte ich hätte mal gelesen, dass die Arge nur beim ersten Antrag verlangen kann die Kontoauszüge einzusehen.

Danach dann nur noch in Verdachtsmomenten die Einsicht verlangen kann. Irre ich mich da?

Ich meinte auch gelesen zu haben, dass Sie es jetzt wohl auch ohne wissen des Hartz 4-Empfängers Kontoeinsicht nehmen können. Dies aber auch nur in Verdachtsmomenten.

Wie ich auch lesen konnte, wird es jetzt immer wieder praktiziert, dass Schufaselbstauskünfte angefordert werden. Eben um Kontoeröffnung einsehen zu können. Meinte ich hab hier im Forum auch so einen Fall gelesen.





Signatur
Meine Beträge enhalten alleinig meine Meinung. Wenn sich jemand beleidigt fühlt, möchte er mich doch bitte kontaktieren, damit ich den Beitrag bei Bedarf entfernen kann.

"ich heiße sonnengott und bin hartzoholiker"

Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 02.04.2008 - 02:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Sonnengott,

hier mal 2 Antworten zum Thema Schufa aus anderen Threads:

quinky schrieb
    es gibt keine rechtliche Handhabe, bei normalem ALGII ein Schufaauskunft von der ARGE zu fordern.

    Die Schufa-Auskunft gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit, nicht aber über die Hilgebedürftigkeit. Da aber ALGII NUR bei Hilfebedürftigkeit gezahlt wird, ist eine Überprüfung der Kreditwürdigkeit nicht erforderlich. Die gesetzliche Handhabe der ARGE fehlt, ein Schufa-Auskunft zu fordern. Thread: Schufaselbstauskunft


Ottokar schrieb
    jeder der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, egal ob Firma oder Privatperson.

    http://www.schufa.de
    Unsere Vertragspartner erhalten nur dann von der SCHUFA Informationen, wenn sie in jedem Einzelfall ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes glaubhaft nachweisen. Vertragspartner dürfen nur über solche Personen Auskünfte einholen, die mit ihnen ein konkretes, mit einem Kreditrisiko verbundenes Geschäft abschließen wollen.

    Beispiel:
    ARGE will ALG2 als Darlehen zahlen (Ermessensleistung) und informiert sich bei der Schufa, ob der Antragsteller Schulden hat und das ALG2 zurückzahlen kann. Thread: Schufa Einträge auch sichtbar?


So wie ich das interpretiere, kann die ARGE nicht "mal eben so" eine Schufa-Auskunft verlangen oder einleiten. Hier muss zwingend ein sehr triftiger Grund vorliegen.

Bezüglich der Kontoauszüge bin ich mir nicht sicher. Mal sehen, was Ottokar dazu meint.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ottokar ...
Moderator
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...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 03.04.2008 - 16:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Zu Kontoauszügen steht was in der ALG2-FAQ.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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