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Olaf19 ...
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...   Erstellt am 03.02.2013 - 22:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo zusammen!

Bei der Aufklärung von Tötungsdelikten und anderen Verbrechen spielen Fingerabdrücke oft eine herausragende Rolle. Nachdem weder der Wikipedia-Artikel dazu noch andere Suchergebnisse meine Detailfragen zufriedenstellen beantworten konnten haben, wende ich mich jetzt einmal vertrauensvoll an euch.

  • Wie lange lassen sich Fingerabdrücke noch nachweisen? Nehmen wir einmal an, jemand wird in seiner Wohnung ermordet und erst eine Woche später tot aufgefunden. Sind die Fingerabdrücke dann noch zu gebrauchen, oder "zersetzen" sie sich mit der Zeit?

  • Wie verhält es sich mit Fingerabdrücken auf Objekten, die von vielen verschiedenen Menschen berührt werden, z.B. Knöpfe im Fahrstuhl, Türgriffe oder -klinken in Mehrfamilienhäusern - lassen sich die Abdrücke hier noch sinnvoll zuordnen, oder verwischen sie sich gegenseitig?

  • Lassen sich Fingerabdrücke überall nachweisen, oder gibt es Materialien, die sich "fingerabdruck-abweisend" verhalten? Beispiel: Der Mörder fühlt den Puls des Ermordeten, um sich davon zu überzeugen, dass dieser nicht mehr lebt - sind Fingerabdrücke des Täters auf der Haut des Toten nachweisbar, oder auf dessen Kleidung? Beim letzteren Punkt könnte es materialspezifische Unterschiede geben, ich könnte mir vorstellen, dass man auf "Kunstleder" durchaus Fingerabdrücke dingfest machen kann, auf einem Baumwollhemd vielleicht eher weniger.

  • Werden Fingerabdrücke ausschließlich von Tatverdächtigen abgenommen oder auch von anderen Personen? Anders gefragt, wenn die Polizei jemanden auffordert, seine Fingerabdrücke abnehmen zu lassen, ist er damit automatisch "vorgewarnt", dass die Polizei ihn im Verdacht hat? Beispiel: die Spurensicherung findet in der Wohnung eines Ermordeten die Abdrücke von 7 verschiedenen Personen, darunter mit großer Wahrscheinlichkeit die vom Täter, sofern dieser keine Handschuhe getragen hat. Die richtige Zuordnung der Fingerabdrücke zu allen Personen könnte bei den Ermittlungen weiterhelfen, etwa wenn die Abdrücke von der Mordwaffe mit einem Tuch abgewischt wurden.

  • Zusatzfrage zum Thema "Materialien": ich nehme einmal an, dass sich z.B. auf einem Frotteehandtuch aufgrund dessen textiler Struktur keine Fingerabdrücke nachweisen lassen. Würde in einem solchen Fall ersatzweise eine DNA-Analyse weiterhelfen? Wenn der Täter das Handtuch benutzt hat, müssten sich ja kleine Hautpartikelchen darauf befinden. Auch hier wieder die Fragen, wie lange ist dies möglich, d.h. "verblassen" die DNA-Merkmale mit der Zeit, und wird derjenige, der eine DNA-Probe abliefern soll, damit automatisch zum (Haupt-)Verdächtigen gestempelt, also "vorgewarnt"? Ich meine nein, denn beispielsweise bei den Speicheltests zur Identifizierung von Vergewaltigern wird ja auch immer eine große Masse Unschuldiger getestet.
Bin gespannt ob jemand von euch meinen Wissensdurst stillen kann. Es würde mich nicht wundern, wenn einer Bescheid wüsste

THX!
Olaf





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Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glück gab es Bach, Beethoven, Händel und Goethe (Helge Schneider)

Carsten ...
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...   Erstellt am 04.02.2013 - 17:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Interessante Fragen....

Olaf19 schrieb

    • Wie lange lassen sich Fingerabdrücke noch nachweisen?


Ich denke die Zeitspanne schwankt extrem. Jenachdem welche Oberfläche berührt wird, oder an welchem Ort der Fingerabdruck hinterlassen wird (Draußen, Drinne, Klima, etc.), ist die Haltbarkeit eines Fingerabdruckes extrem variabel.

Hier mein Geheimtipp: Handschuhe tragen!!

Scherz beiseite, nen Richtwert habe ich aber auch nicht. Vielleicht kann jemand anderes weiterhelfen...




ross 
Inspektor
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...   Erstellt am 04.02.2013 - 17:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Olaf19 schrieb

  • Werden Fingerabdrücke ausschließlich von Tatverdächtigen abgenommen oder auch von anderen Personen? Anders gefragt, wenn die Polizei jemanden auffordert, seine Fingerabdrücke abnehmen zu lassen, ist er damit automatisch "vorgewarnt", dass die Polizei ihn im Verdacht hat? Beispiel: die Spurensicherung findet in der Wohnung eines Ermordeten die Abdrücke von 7 verschiedenen Personen, darunter mit großer Wahrscheinlichkeit die vom Täter, sofern dieser keine Handschuhe getragen hat. Die richtige Zuordnung der Fingerabdrücke zu allen Personen könnte bei den Ermittlungen weiterhelfen, etwa wenn die Abdrücke von der Mordwaffe mit einem Tuch abgewischt wurden.



Das Recht der Ermittlungsbehörden zur Abnahme von Fingerabdrücken ist in den §§ 81 b und c der Strafprozessordnung geregelt. § 81 b regelt die Maßnahmen gegen den Beschuldigten, also den potentiellen Täter, § 81 c Maßnahmen gegen andere Personen; bei letzteren können Fingerabdrücke mit Einwilligung immer abgenommen werden, ohne Einwilligung nur in den dort geregelten Fällen, z.B. zum Spurenabgleich.

Daneben können Fingerabdrücke nach § 81 b StPO in Verbindung mit dem jeweiligen Landespolizeigesetz als Maßnahme für erkennungsdienstliche Zwecke auch präventiv genommen werden.

Um strafprozessual keine Fehler zu machen, die hinterher zu einem Beweisverwertungsverbot führen könnten, muss die Polizei denjenigen, dem Fingerabdrücke abgenommen werden, ohnehin darüber belehren, ob sie ihn als Beschuldigten, als Zeugen oder lediglich zum Datenabgleich erkennungsdienstlich behandelt.





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"Ironisch bin ich selber" (Derrick zu Berger in "Tod des Trompeters")

Olaf19 ...
Inspektor-Anwärter
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...   Erstellt am 05.02.2013 - 00:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


ross schrieb
    § 81 c Maßnahmen gegen andere Personen; bei letzteren können Fingerabdrücke mit Einwilligung immer abgenommen werden, ohne Einwilligung nur in den dort geregelten Fällen, z.B. zum Spurenabgleich. Daneben können Fingerabdrücke nach § 81 b StPO in Verbindung mit dem jeweiligen Landespolizeigesetz als Maßnahme für erkennungsdienstliche Zwecke auch präventiv genommen werden.

Danke Ross, damit hast du die interessanteste meiner Teilfragen ziemlich erschöpfend beantwortet. "Präventiv", als Zeuge oder zum Datenabgleich, mit Einverständnis des Betroffenen und Rechtsbelehrung - das sind die entscheidenden Stichwörter. So in etwa hatte ich mir das vorgestellt.

Carsten: Danke auch an dich, und mit deiner Antwort komme ich zu einem anderen Teilaspekt, der Haltbarkeit von Fingerabdrücken. Ich zäume das Pferd einmal anders auf: Könnte die Polizei aus der "Qualität" der Fingerabdrücke ungefähr ableiten, wie alt diese sind?

Beispiel: der Tatverdächtige sagt, er sei vor knapp 1 Woche in der Wohnung gewesen. Wenn er in Wirklichkeit aber zuletzt am Vortag dort war, kann man dann feststellen, dass die Abdrücke einfach "noch zu frisch sind", als dass sie sechs Tage alt sein könnten? Wäre der Verdächtige damit schon der Unwahrheit überführt?

THX
Olaf





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Joe ...
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...   Erstellt am 05.02.2013 - 11:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hier ein recht interessanter Artikel zum Thema:
http://www.autorenforum.de/experten/kriminalistik/296




Olaf19 ...
Inspektor-Anwärter
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Registriert seit: 20.11.2011
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...   Erstellt am 05.02.2013 - 14:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Danke Joe, dein Link ist allererste Sahne. Hier werden neben der Frage nach der Haltbarkeit noch zahlreiche andere Teilaspekte abgearbeitet, sowohl bezüglich Materialbeschaffenheit als auch täter-spezifische Eigenschaften. Der Artikel ist wirklich brauchbar.

Greetz
Olaf





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