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thomasneuwied  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 14.02.2008 Beiträge: 55 Nachricht senden | Erstellt am 17.10.2008 - 08:26 | |
Hallo,
ich habe bis 31.09. ALG II erhalten und seit 01.10. einen Job (65 km von zu Hause). Mein Vertrag läuft erstmal 3 Monate, aber ichi gehe davon aus, dass ich in der Firma übernommen werde.
Nun meine Frage: Ich weiß, dass die ARGE finanziell unterstützt beim Autokauf. Mir wurde gesagt das ich ca. 1000 EUR dafür erhalten würde, allerdings erst, wenn ich nach den 3 Monaten in der Firma bleiben kann.
Ich muss dringend ein Auto haben und da ich bald Privatinsolvenz anmelden muss, erhalte ich von einer Bank keinen Kredit dafür. Nun würde ich mir gerne das Geld bei der ARGE leihen. Aber 1000 EUR für ein Auto, wo ich täglich 130 km fahren muss, ist echt nicht viel. Da bekommt man kein ordentliches Auto, denke ich.
Weiß jemand, ob diese Summe erhöht werden kann?
Danke im Voraus.
Thomas
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JulesPapillon2 Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 02.10.2008 Beiträge: 229 Nachricht senden | Erstellt am 17.10.2008 - 08:43 | |
Antworten dazu gibt der Ratgeber Mobilitätshilfe.
Nach meinem Verständnis ist der Darlehnsbetrag auf diese 1000 Euro gedeckelt. Allerdings habe ich keinen Hinweis darauf gefunden das die Arbeitsstelle unbefristet sein muss. Genaueres kann sicherlich Ottokar dazu schreiben.
Als Alternative kannst du vielleicht ja einen Roller oder ein kleines Motorrad kaufen? Die Fahrt dauert natürlich entsprechend länger aber dafür bekommst du für das Geld natürlich ein technisch besseres Fahrzeug. Außerdem sind die Betriebskosten entsprechend geringer. Ein bei den aktuellen Benzinpreisen nicht zu unterschätzender Vorteil.
Signatur Ich erbringe keine entgeltliche noch unentgeltliche Rechtsberatung. Alle meine Aussagen stellen lediglich einen persönlichen Rat dar.
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"Der Wettbewerb um höhere Renditen hat die Menschheit weiter gebracht. Diesen Wettbewerb sollten wir auf keinen Fall aufgeben." Dr. Josef Ackermann zur Finanzkrise
"Die Banken haben viel Wohlstand geschaffen. Ohne die modernen Finanzprodukte, die jetzt gerne in Bausch und Bogen verdammt werden, wäre die Welt heute ärmer. Selbst wenn man die Kosten der gegenwärtigen Krise abzieht" Dr. Josef Ackermann zu den Feinden der Marktwirtschaft |
thomasneuwied  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 14.02.2008 Beiträge: 55 Nachricht senden | Erstellt am 17.10.2008 - 11:28 | |
Mein erster SB bei der ARGE sagte mir mal vor ein paar Monaten, dass er auch schon "Berufseinsteigern" ein Auto für 3000 EUR und mehr finanziert hat. Wie ist sowas dann möglich?
Ich musste diesen SB dann wechelsn, weil die "Kunden" neu sortiert wurden. Eigentlich schade, weil der war echt klasse 
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JulesPapillon2 Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 02.10.2008 Beiträge: 229 Nachricht senden | Erstellt am 17.10.2008 - 11:36 | |
Tja. Die guten SB hat man nie lang 
Möglicherweise kann die ARGE das Darlehn auch höher geben. Aber eine Verpflichtung sehe ich keine. Aber der Meister wird sicher mehr wissen.
Signatur Ich erbringe keine entgeltliche noch unentgeltliche Rechtsberatung. Alle meine Aussagen stellen lediglich einen persönlichen Rat dar.
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thomasneuwied  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 14.02.2008 Beiträge: 55 Nachricht senden | Erstellt am 17.10.2008 - 12:29 | |
Danke.... ich werde mal schauen, ob ich ihn mal dazu fragen kann, obwohl er für mich ja nicht mehr zuständig ist.
DANKE
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lijay Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 29.09.2008 Beiträge: 131 Nachricht senden | Erstellt am 17.10.2008 - 12:30 | |
du kannst bei der arge auf jedenfall fahrtkosten geltend machen, die dir durch die arbeitsaufnahme entstehen.
auch gibt es die möglichkeit ein darlehen zum autokauf zu stellen, die normale mir bekannte höhe liegt bei 1000 euro und muss in raten zurückgezahlt werden. allerdings ist dieses darlehen eine kann-bestimmung und muss nicht zwingend gewährt werden. auch die höhe ist nicht vorgeschrieben und kann in einem bestimmten ermessensspielraum höher oder tiefer ausfallen. es gibt auch sbs die sagen bei 65 km ist eine autoanschaffung deine sache die du selbst ersparen musst und nicht die arge.
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thomasneuwied  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 14.02.2008 Beiträge: 55 Nachricht senden | Erstellt am 17.10.2008 - 13:21 | |
kann ich diese fahrtkosten auch nachträglich beantragen?
mein sb hatte mich bei der info über meine arbeitsstelle nicht darüber informiert.
muss der antrag formlos erfolgen oder gibt es dazu formulare bei der arge?
Was genau ist eine Ausrüstungsbeihilfe?
Welchen Unterschied gibt es zwischen Reisekostenbeihilfe und Fahrkostenbeihilfe? Bei der Reisekostenbeihilfe ist der Betrag höher. Aber das ich das auch als Fahrtkosten absetzen? Wenn ich ein Vorstellungsgespräch hatte, hatte ich immer einen Reisekostenaantrag abgegeben.
Erfolgt die Abrechnung monatlich? und wie lange?
DANKE 
[Dieser Beitrag wurde am 17.10.2008 - 14:05 von thomasneuwied aktualisiert]
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cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 17.10.2008 - 15:33 | |
thomasneuwied schrieb
kann ich diese fahrtkosten auch nachträglich beantragen?
Nein, leider nicht.
mein sb hatte mich bei der info über meine arbeitsstelle nicht darüber informiert.
Normalerweise ist das eine Pflichtverletzung Deiner SB. Aber das wirst Du nicht nachweisen können, nehme ich an.
muss der antrag formlos erfolgen oder gibt es dazu formulare bei der arge?
Es gibt spezielle Formulare dazu.
Was genau ist eine Ausrüstungsbeihilfe?
Arbeitsbekleidung usw.
Welchen Unterschied gibt es zwischen Reisekostenbeihilfe und Fahrkostenbeihilfe? Bei der Reisekostenbeihilfe ist der Betrag höher. Aber das ich das auch als Fahrtkosten absetzen? Wenn ich ein Vorstellungsgespräch hatte, hatte ich immer einen Reisekostenaantrag abgegeben.
Reisekosten sind für das Vorstellungsgespräch und Fahrtkosten sind die, die Du jeden Tag antrittst.
Erfolgt die Abrechnung monatlich? und wie lange?
Ja. Fahrtkosten können für die ersten 6 Monate der Beschäftigung übernommen werden.
DANKE 
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LG Cherie
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thomasneuwied  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 14.02.2008 Beiträge: 55 Nachricht senden | Erstellt am 03.11.2008 - 13:33 | |
Bekomme ich einen Ausrüstungsbeihilfe auch bei einem normalen Bürojob?
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cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 03.11.2008 - 13:53 | |
Nein, nur wenn das Büro unter Wasser steht, dann gibt's nen Taucheranzug ... kleines Späßchen 
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