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fly0sushi 
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...   Erstellt am 02.07.2008 - 13:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


weiß jemand von euch, in wieweit die vom finanzamt mit der ARGE zusammenarbeiten?

habe mich letztens mit einer freundin darüber gestritten (sie ist steuerfachangestellte), weil ich eigentlich der meinung war, wenn z. b. jemand aus der bedarfsgemeinschaft eine tätigkeit (mit lohnstkarte) aufnimmt, dies aber zu spät oder gar nicht der ARGE meldet, das finanzamt dann dies spätestens tut.....

sie meinte dann allerdings, dass die beiden so gut wie gar nicht zusammenarbeiten....das finanzamt also somit auch nicht in jedem fall mitbekommt, welcher erwerbstätige in wirklichkeit hartz4 empfänger bzw mitglied einer bedarfsgemeinschaft ist....

stimmt das? schließlich kann die arge ja auch sämtliche konten etc. von hartz4 empfängern abfragen etc.....




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 02.07.2008 - 14:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nun, das ist von Ort zu Ort unterschiedlich.
Fest steht aber, dass es mindestens ein Mal jährlich einen Datenabgleich gibt. Der kann aber auch öfter vorgenommen werden.





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Lostres ...
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...   Erstellt am 02.07.2008 - 15:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ja es ist leider so, dass die Daten regelmäßig abgeglichen werden. Schaut mal im SGB II nach dem § 52.

§ 52 SGB II – Automatisierter Datenabgleich

(1) Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen, die Leistungen nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober im Wege des automatisierten Datenabgleichs …..

Lostres





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Dino 
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...   Erstellt am 02.07.2008 - 18:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Lostres schrieb

    Ja es ist leider so, dass die Daten regelmäßig abgeglichen werden. Schaut mal im SGB II nach dem § 52.


Hallo
Ironie on
Da wundert es mich nur, das die Arge unser Einkommen grundsätzlich falsch in die Berechnung fließen läst
Ironie of

Wäre doch was: Nicht jeden Monat 2 mal Lohnabrechnungen zur Arge und dafür falsche Zahlen, die könnten doch gleich von den Steuerbehörden die richtigen Zahlen automatisch bekommen...

Sie bespitzeln die Bürger, wissen aber keine Daten, aus denen sie ein Recht haben?

Watt fürn Quatsch

Dino





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fly0sushi 
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...   Erstellt am 02.07.2008 - 19:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Lostres schrieb


    § 52 SGB II – Automatisierter Datenabgleich

    (1) Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen, die Leistungen nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober im Wege des automatisierten Datenabgleichs …..

    Lostres



und wenn du theoretisch nur einen monat lang arbeitest, z. b. im november, oder auch februar? findet dann auch nachträglich so ein datenabgleich statt?




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 02.07.2008 - 19:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Was ist ein Datenabgleich?

Hierbei werden Daten, die beide Ämter über Personen erhoben haben, verglichen.

D.h. wenn z.B. am 1. April ein Datenabgleich stattgefunden hat, dann werden beim Datenabgleich am 1. Juli alle seit dem 1. April erhobenen Daten wechselseitig verglichen.

Egal ob du im Zeitraum 2. April bis 30. Juni einen Tag oder eine Woche gearbeitet hast: wenn eine der beiden Ämter daten darüber hat, hat sie dann auch das andere Amt.





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...   Erstellt am 02.07.2008 - 20:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Und nicht zuletzt werden die Daten mit den Angaben verglichen, die wir in aller Regelmäßigkeit in Form der Fortzahlungsanträge der ARGE zukommen lassen müssen, um weiterhin ALG2 zu erhalten. Wie beginnen doch immer die netten Briefe der ARGE: „Nach meinem Erkenntnisstand haben Sie zu Unrecht erhalten… usw usf.“


@ Dino:

Du weißt doch: An den falschen Zahlen sind immer die garstigen ALG2-Empfänger schuld.

Lostres





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