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fly0sushi Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.07.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 02.07.2008 - 13:45 | |
weiß jemand von euch, in wieweit die vom finanzamt mit der ARGE zusammenarbeiten?
habe mich letztens mit einer freundin darüber gestritten (sie ist steuerfachangestellte), weil ich eigentlich der meinung war, wenn z. b. jemand aus der bedarfsgemeinschaft eine tätigkeit (mit lohnstkarte) aufnimmt, dies aber zu spät oder gar nicht der ARGE meldet, das finanzamt dann dies spätestens tut.....
sie meinte dann allerdings, dass die beiden so gut wie gar nicht zusammenarbeiten....das finanzamt also somit auch nicht in jedem fall mitbekommt, welcher erwerbstätige in wirklichkeit hartz4 empfänger bzw mitglied einer bedarfsgemeinschaft ist....
stimmt das? schließlich kann die arge ja auch sämtliche konten etc. von hartz4 empfängern abfragen etc..... 
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 02.07.2008 - 14:16 | |
Nun, das ist von Ort zu Ort unterschiedlich.
Fest steht aber, dass es mindestens ein Mal jährlich einen Datenabgleich gibt. Der kann aber auch öfter vorgenommen werden.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Lostres  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 29.05.2008 Beiträge: 103 Nachricht senden | Erstellt am 02.07.2008 - 15:06 | |
Ja es ist leider so, dass die Daten regelmäßig abgeglichen werden. Schaut mal im SGB II nach dem § 52.
§ 52 SGB II – Automatisierter Datenabgleich
(1) Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen, die Leistungen nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober im Wege des automatisierten Datenabgleichs …..
Lostres
Signatur Mit einigem Geschick kann man sich aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen. (Robert Lemke) |
Dino Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 28.07.2007 Beiträge: 303 Nachricht senden | Erstellt am 02.07.2008 - 18:33 | |
Lostres schrieb
Ja es ist leider so, dass die Daten regelmäßig abgeglichen werden. Schaut mal im SGB II nach dem § 52.
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Hallo
Ironie on
Da wundert es mich nur, das die Arge unser Einkommen grundsätzlich falsch in die Berechnung fließen läst 
Ironie of
Wäre doch was: Nicht jeden Monat 2 mal Lohnabrechnungen zur Arge und dafür falsche Zahlen, die könnten doch gleich von den Steuerbehörden die richtigen Zahlen automatisch bekommen...
Sie bespitzeln die Bürger, wissen aber keine Daten, aus denen sie ein Recht haben?
Watt fürn Quatsch
Dino
Signatur Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Auch bei Hartz4! |
fly0sushi Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.07.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 02.07.2008 - 19:35 | |
Lostres schrieb
§ 52 SGB II – Automatisierter Datenabgleich
(1) Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen, die Leistungen nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober im Wege des automatisierten Datenabgleichs …..
Lostres
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und wenn du theoretisch nur einen monat lang arbeitest, z. b. im november, oder auch februar? findet dann auch nachträglich so ein datenabgleich statt?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 02.07.2008 - 19:57 | |
Was ist ein Datenabgleich?
Hierbei werden Daten, die beide Ämter über Personen erhoben haben, verglichen.
D.h. wenn z.B. am 1. April ein Datenabgleich stattgefunden hat, dann werden beim Datenabgleich am 1. Juli alle seit dem 1. April erhobenen Daten wechselseitig verglichen.
Egal ob du im Zeitraum 2. April bis 30. Juni einen Tag oder eine Woche gearbeitet hast: wenn eine der beiden Ämter daten darüber hat, hat sie dann auch das andere Amt.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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Lostres  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 29.05.2008 Beiträge: 103 Nachricht senden | Erstellt am 02.07.2008 - 20:30 | |
Und nicht zuletzt werden die Daten mit den Angaben verglichen, die wir in aller Regelmäßigkeit in Form der Fortzahlungsanträge der ARGE zukommen lassen müssen, um weiterhin ALG2 zu erhalten. Wie beginnen doch immer die netten Briefe der ARGE: „Nach meinem Erkenntnisstand haben Sie zu Unrecht erhalten… usw usf.“
@ Dino:
Du weißt doch: An den falschen Zahlen sind immer die garstigen ALG2-Empfänger schuld.
Lostres
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