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| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
<Brittle> unregistriert
| Erstellt am 31.08.2007 - 20:03 | |
melden die dann meinen vater beim finanzamt???
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<Brittle> unregistriert
| Erstellt am 31.08.2007 - 20:13 | |
wenn ich von der arge kein geld kriegen würde, weil die sagen, dass ich darauf keinen anspruch habe...bekomm ich dann trotzdem krankenversicherung oder muss ich die dann selber zahlen?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 01.09.2007 - 20:26 | |
schrieb
mmmh was passiert eigentlich wenn ich der arge die ganze wahrheit erzähle.
dass mein vater geld auf das konto gemacht hat weil er mehr zinsen wollte...etc.???
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Dann werden die entsprechende Beweise fordern oder dich als Lügner hin stellen, der sich ALG2 erschwindeln will. Dann bleibt dir nur der Gang zum Gericht - und das kann dauern.
schrieb
melden die dann meinen vater beim finanzamt???
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Warum sollten die das?
schrieb
wenn ich von der arge kein geld kriegen würde, weil die sagen, dass ich darauf keinen anspruch habe...bekomm ich dann trotzdem krankenversicherung oder muss ich die dann selber zahlen?
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Kein ALG2, keine Sozialversicherung.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
<Brittle> unregistriert
| Erstellt am 02.09.2007 - 19:33 | |
Macht es einen Unterschied ob ich das Konto auf jemand anderes übertrage oder es einfach ganz auflöse????(ich meine jetzt bezüglich der nachverfolgbarkeit ob ich noch ein anderes konto habe)
ps...vielen Dank für die antworten.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 03.09.2007 - 17:40 | |
Wenn du das Konto auflöst, wird dir die ARGE unterstellen, dass das Geld dir gehört. Das kann sie nicht mehr, wenn das Konto und damit das Geld deinem Vater gehört.
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<Verena2007> unregistriert
| Erstellt am 24.09.2007 - 10:00 | |
[color=red][/color][Zitat=Ottokar]
Stimmt. Seit 01.07.2006 gilt die Pauschale von 30%.
Bei 400€ = 120€.
Das man durch Minijobs nicht krankenversichert ist, war mir auch neu. Bin ich doch glatt falsch informiert worden.
Danke für die Korrektur, quinky.
Hier gibt es aber eine Lösung:
aus dem 400€ Job einen 430€ Job machen.
Damit wird man Pflichtversichert, zahlt ca. 60€ an Sozialabgaben, der Arbeitgeber zahlt ca. 90€, also 30€ weniger als vorher, die auf den Bruttolohn aufgeschlagen werden. Damit zahlt der AG genau so viel wie vorher (400€ + 120€ = 520€ = 430€ + 90€),
du erhälst ca. 30€ weniger als vorher (430€ - 60€ = 370€), bist aber krankenversichert.
Und was icst mit der Rentenversicherung ?
Muss der Arbeitgeber (folgend benannt als AG) dann nicht denn rentenversicherungsbeitrag zusätzlich bezahlen ?
Ich meine das mit der Krankenversicherung ist so ja eine gute LÖsung zumahl es den Arbeitgeber nicht mehr kostete . Aber bei der RV habe ich meine bedenken ob das auch ohne mehrkosten für den AG funktioniert ?
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quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 24.09.2007 - 11:30 | |
Hallo Verena,
das mußt Du zusammen sehen.
Bei einem 400€-Job zahlt der AG ingesamt 30,1% an Abgaben.
Bei einem 430€-Job zahlt der AG für die KOMPLETTEN Sozialversicherungen ca. 25%.
Somit ist die Aufteilung in diesem Fall egal, weil die Gesamtkosten geringer sind.
Du bist bei einem 430€ Job komplett KV, RV, PV, AV, der Arbeitgeber zahlt aber prozentual gesehen weniger als bei einem 400€-Job.
Lediglich eine Einzelaufteilung bringt nichts und ist auch nicht möglich
Gruß
Quinky
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