Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
tommyg Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 24.07.2008 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 05.11.2008 - 09:24 | |
Ich habe nach einer Änderung einen neuen Bescheid
(BG mit 2 Erw., 2 Kindern 10 + 17)bekommen. Bei der Überprüfung ist mit aufgefallen, dass bei mir, fälscherweise, ein weiteres KG abgezogen wird und das schon seit dem letzen Bescheid. Ich habe sofort Widerspruch eingelegt.Meine Frage nun wird dieses zuviel abgezogenen Geld nachbezahlt oder wie wird das gehandhabt?
Danke für eine kurze Antwort.
|
|
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 05.11.2008 - 11:06 | |
"ein weiteres KG" 
Bitte mal näher erklären.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
tommyg Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 24.07.2008 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 05.11.2008 - 12:50 | |
also unter zu berücksichtigendem Einkommen steht folgendes:
Netto-Erwerbseinkommen
Vater, Mutter, Kind 1, Kind 2 jeweils 0,00 €
Einkommensbereinigung(?):
Vater 30,00€, Mutter, Kind 1, Kind 2 jeweils 0,00€
Kindergeld Einkommen:
Vater 154,00€, Mutter 0,00€, Kind 1 154,00€, Kind 2 154,00€
also wir bei mir noch ein Einkommen angerechnet, welches nicht vorhanden ist!?
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 05.11.2008 - 14:36 | |
tommyg schrieb
also unter zu berücksichtigendem Einkommen steht folgendes:
Netto-Erwerbseinkommen
Vater, Mutter, Kind 1, Kind 2 jeweils 0,00 €
Einkommensbereinigung(?):
Vater 30,00€, Mutter, Kind 1, Kind 2 jeweils 0,00€
Kindergeld Einkommen:
Vater 154,00€, Mutter 0,00€, Kind 1 154,00€, Kind 2 154,00€
also wir bei mir noch ein Einkommen angerechnet, welches nicht vorhanden ist!?
|
Ganz offensichtlich.
Rein theoretisch wäre es ja durchaus möglich, auch als Vater noch KiGe für sich selbst zu bekommen.
Wenn er aber tatsächglich keines erhält, dann liegt hier ein grober Fehler vor, der mittels Widerspruch geklärt werden sollte.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
tommyg Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 24.07.2008 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 05.11.2008 - 14:50 | |
Danke, die Frage die sich mir allerdings stellt:
Wird das von der ARGE nachgezahlt?
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 05.11.2008 - 15:08 | |
Aber klar doch. Wenn sie Einkommen anrechnen das es nicht gibt und deshalb zu wenig ALG II zahlen, müssen sie das zu wenig Gezahlte nachzahlen. Darauf habt ihr einen Rechtsanspruch.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
tommyg Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 24.07.2008 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 05.11.2008 - 15:12 | |
für die schnelle Antwort!!
|
tommyg Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 24.07.2008 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 24.11.2008 - 11:14 | |
So nach längerer Recherche weiß ich jetzt wo der Fehler liegt. Meine BG besteht aus 2 Erw. + 2 Kinder (10 + 17), es werden aber noch meine 2 anderen Kinder, die schon länger ausgezogen sind (Oktober 2006) mit abgerechnet.
Frage: Muss die ARGE ab dem Zeitpunkt der Abmeldung nachzahlen oder erst ab dem Datum des Widerspruchs?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 24.11.2008 - 11:58 | |
Ab dem Datum der Änderung, diese ist mit dem Auszug des jeweiligen Kindes entstanden.
Sofern dies auch zurückliegende Bescheide betrifft, bei denen die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, musst du hier auch einen Überprüfungsantrag schreiben.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!