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tommyg 
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...   Erstellt am 05.11.2008 - 09:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich habe nach einer Änderung einen neuen Bescheid
(BG mit 2 Erw., 2 Kindern 10 + 17)bekommen. Bei der Überprüfung ist mit aufgefallen, dass bei mir, fälscherweise, ein weiteres KG abgezogen wird und das schon seit dem letzen Bescheid. Ich habe sofort Widerspruch eingelegt.Meine Frage nun wird dieses zuviel abgezogenen Geld nachbezahlt oder wie wird das gehandhabt?
Danke für eine kurze Antwort.




Ottokar ...
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...   Erstellt am 05.11.2008 - 11:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


"ein weiteres KG"

Bitte mal näher erklären.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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tommyg 
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...   Erstellt am 05.11.2008 - 12:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


also unter zu berücksichtigendem Einkommen steht folgendes:
Netto-Erwerbseinkommen
Vater, Mutter, Kind 1, Kind 2 jeweils 0,00 €

Einkommensbereinigung(?):
Vater 30,00€, Mutter, Kind 1, Kind 2 jeweils 0,00€

Kindergeld Einkommen:
Vater 154,00€, Mutter 0,00€, Kind 1 154,00€, Kind 2 154,00€
also wir bei mir noch ein Einkommen angerechnet, welches nicht vorhanden ist!?




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 05.11.2008 - 14:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


tommyg schrieb

    also unter zu berücksichtigendem Einkommen steht folgendes:
    Netto-Erwerbseinkommen
    Vater, Mutter, Kind 1, Kind 2 jeweils 0,00 €

    Einkommensbereinigung(?):
    Vater 30,00€, Mutter, Kind 1, Kind 2 jeweils 0,00€

    Kindergeld Einkommen:
    Vater 154,00€, Mutter 0,00€, Kind 1 154,00€, Kind 2 154,00€
    also wir bei mir noch ein Einkommen angerechnet, welches nicht vorhanden ist!?

Ganz offensichtlich.
Rein theoretisch wäre es ja durchaus möglich, auch als Vater noch KiGe für sich selbst zu bekommen.
Wenn er aber tatsächglich keines erhält, dann liegt hier ein grober Fehler vor, der mittels Widerspruch geklärt werden sollte.





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tommyg 
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...   Erstellt am 05.11.2008 - 14:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke, die Frage die sich mir allerdings stellt:
Wird das von der ARGE nachgezahlt?




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 05.11.2008 - 15:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Aber klar doch. Wenn sie Einkommen anrechnen das es nicht gibt und deshalb zu wenig ALG II zahlen, müssen sie das zu wenig Gezahlte nachzahlen. Darauf habt ihr einen Rechtsanspruch.





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tommyg 
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...   Erstellt am 05.11.2008 - 15:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


für die schnelle Antwort!!




tommyg 
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...   Erstellt am 24.11.2008 - 11:14Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


So nach längerer Recherche weiß ich jetzt wo der Fehler liegt. Meine BG besteht aus 2 Erw. + 2 Kinder (10 + 17), es werden aber noch meine 2 anderen Kinder, die schon länger ausgezogen sind (Oktober 2006) mit abgerechnet.
Frage: Muss die ARGE ab dem Zeitpunkt der Abmeldung nachzahlen oder erst ab dem Datum des Widerspruchs?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 24.11.2008 - 11:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ab dem Datum der Änderung, diese ist mit dem Auszug des jeweiligen Kindes entstanden.
Sofern dies auch zurückliegende Bescheide betrifft, bei denen die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, musst du hier auch einen Überprüfungsantrag schreiben.





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