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Harlekin 
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 15.12.2006
Beiträge: 536
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...   Erstellt am 23.04.2008 - 21:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Danke schön Klingt auf jedenfall recht interessant =3





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Frei leb' ich dieses Leben,
Frei meiner Worte wegen,
Frei geh ich meinen Weg,
Bis diese Zeit zu Ende geht.
Lass dir die Worte bringen,
Sie in deinen Ohren klingen,
Bis Du sie dann verstehst,
Und dann sei der Poet!

Aerowen ...
Schreib-Ass


...

Status: Offline
Registriert seit: 07.04.2007
Beiträge: 798
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...   Erstellt am 24.04.2008 - 11:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Das klingt toll... Zu dumm, dass ich nicht aus Österreich bin ^^°





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TheFab ...
Literaturkenner


...

Status: Online
Registriert seit: 06.11.2006
Beiträge: 277
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...   Erstellt am 28.04.2008 - 14:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo!

Ich habe mich mal direkt an das Finanzamt gewandt und nachgefragt, wie hoch die Einnahmen bei schriftstellerischer Tätigkeit sein müssen, um sie verpflichtend zu versteuern (das ist ja unsere eigene Angelegenheit um die wir uns selbst kümmern müssen, wenn wir nebenher noch als schriftsteller tätig sind).

Ich kobiere mal die Antwort vom Finanzamt (interessant nur für österreichische Schriftsteller) hier rein (vielleicht kapiert das einer von euch, auf was die Beträge nun genau bezogen sind: Monat oder Jahr?):
--------------------------------------------------
Wenn in Ihrem Einkommen neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte von insgesamt mehr als 730 € enthalten sind und Ihr gesamtes Einkommen 10.900 € übersteigt, so sind
Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus der schriftstellerischen Tätigkeit. Das steuerpflichtige Einkommen wird dem Einkommensteuertarif unterzogen.

Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis Ende April des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei der (grundsätzlich verpflichtenden) elektronischen Übermittlung der Abgabenerklärung läuft die Frist bisEnde Junides Folgejahres.

Nähere Informationen (z.B. Einkommensteuertarif) finden Sie auch im Selbständigenbuch, das Sie auf unserer Homepage unter Publikationen/Broschüren&Ratgeber kostenlos herunterladen können.
-----------------------------------------------
kleine Anmerkung von mir:
ich weiß nicht genau ob das hier wirklich so rein passt. Aber da Otherworld-Verlag ja gemeint hat, das Versteuern der Einnahmen aus schriftstellerischer Tätigkeit ist unsere eigene Angelegenheit, denke ich, dass diese Auskunft vom Finanzamt für österreichische User des Forum dennoch interessant sein könnten. *g*





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MfG,

TheFab

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