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andydeluxe82  Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 08.12.2007 Beiträge: 38 Nachricht senden | Erstellt am 06.05.2008 - 09:46 | |
Guten Tag,
ich hab nochmals eine Frage!
Bin ich dazu verpflichtet, der ARGE mitzuteilen, wenn ich im Besitz eines 50 er Motorollers bin?
Beim Fortzahlungsantrag hatte ich die Option nicht, dieses anzukreuzen. Ich wurde nur gefragt ob ich ein Kraftfahrzeug besitze.
Ist in diesesn Fall auch ein 50 er Roller als Kraftfahrzeug zu bezeichnen?
Wie immer, Danke im vorraus für die Antworten!
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 06.05.2008 - 13:42 | |
Ja, ein Motorroller ist ein KFZ.
Angeben musst du dieses, da es der Vermögensprüfung unterliegt (7500€ Freibetrag).
Hast du diesen im laufenden ALG II Bezug aus deinem Vermögen gekauft, handelt es sich um eine Vermögensumwandlung, diese musst du nicht angeben.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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