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andydeluxe82 ...
Star User
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...

Status: Offline
Registriert seit: 08.12.2007
Beiträge: 38
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...   Erstellt am 06.05.2008 - 09:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Guten Tag,

ich hab nochmals eine Frage!
Bin ich dazu verpflichtet, der ARGE mitzuteilen, wenn ich im Besitz eines 50 er Motorollers bin?
Beim Fortzahlungsantrag hatte ich die Option nicht, dieses anzukreuzen. Ich wurde nur gefragt ob ich ein Kraftfahrzeug besitze.

Ist in diesesn Fall auch ein 50 er Roller als Kraftfahrzeug zu bezeichnen?

Wie immer, Danke im vorraus für die Antworten!




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 06.05.2008 - 13:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ja, ein Motorroller ist ein KFZ.
Angeben musst du dieses, da es der Vermögensprüfung unterliegt (7500€ Freibetrag).
Hast du diesen im laufenden ALG II Bezug aus deinem Vermögen gekauft, handelt es sich um eine Vermögensumwandlung, diese musst du nicht angeben.





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