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Boney222 
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...   Erstellt am 15.10.2008 - 19:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Zusammen

Also meine Situation ist nun wie folgt: Im April diesen Jahres mußte ich aus meiner damaligen Wohnung ausziehen, da ich nur Zwischenmieter für meine Exfreundin war. Zur damaligen Zeit bezog ich Harz 4, dass zum damaligen Zeitpunkt gesperrt war, da ich bestimmte Unterlagen nicht abgegeben hatte (Ich denke dabei handelte es sich um Kontoauszüge, die nachzudrucken zu teuer gewesen war). Ich mußte also aus der Wohnung raus, konnte aber keine andere anmieten. Ich zog daraufhin wieder zurück zu meinem Vater. Im Grunde haben wir meinen Hausrat notdürftig im Keller untergebracht und ich habe die Couch (!) im Zimmer meines Bruders bezogen. Dies war eigentlich nur als Notlösung gedacht. Da ich nun wieder bei meinem Vater "wohnte" hieß es wir bilden eine Bedarfsgemeinschaft und ich hätte meinen Anspruch auf ALG2 verwirkt (habe ich alles schriftlich). Währenddessen wurde ich außerdem angeschrieben, dass ich angeblich über 800,- € Nebenkosten bezogen haben soll und ich nun beweisen soll, dass dem nicht so ist. Wie die ARGE darauf kommt kann ich nicht nachvollziehen. Mitlerweile lebe ich seit 5 Monaten von nichts. Ich studiere (oder besser gesagt versuche es) mitlerweile (oder besser gesagt versuche es) und warte darauf dass der BAföG-Antrag durchkommt, damit ich mir wieder Essen und Klamotten kaufen und ausziehen kann.

Die Sachbearbeiterin im übrigen unterstellte mir des öfteren schon indirekt über die Anschreiben dass ich irgendwie Nebeneinkünfte habe. "Wovon finanzieren Sie sich?" Im letzten schreiben das ich aufgesetzt habe (war ein langer Brief, der ich ihr nocheinmal meine Situation nahe gebracht habe und sie mir nocheinmal die Unterlagen zeigen soll die die Forderung rechtfertigt) habe ich sie ausserdem aufgefordert mir einen Termin bei ihrem Vorgesetzten zu geben. Als Antwort kam dann das übliche "Da sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind...", also keine Reaktion. Auf die Mahnunge war ich nicht eingegangen. Als ich die Mahnzentrale anrief sagten die mir trocken: "Sie bekommen doch bald BAföG! Davon können Sie den Betrag zurückzahlen." Wenn man versucht die Sachbearbeiterin persönlich zu erreichen ist sie meist krank, im Urlaub oder es geht niemand ans Telefon

Nun bin ich 25, lebe im Zimmer meines Bruders, auf der Couch, habe seit Monaten keinerlei Einkommen, bekomme frühestens in ein bis zwei Monaten BAvöG (wenn überhaupt) und in einer Woche klingelt der Kuckuck an meiner Tür.

Was kann ich tun?

Es tut mir Leid dass ich solch einen Roman schreiben mußte, aber die ganze Sache ist sehr komplex und eigentlich noch komplizierter. Aber hiermit soll es das erstmal sein.

Vielen dank im Voraus


Stephan




JulesPapillon2 
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...   Erstellt am 15.10.2008 - 20:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Stephan.

Boney222 schrieb

    (Ich denke dabei handelte es sich um Kontoauszüge, die nachzudrucken zu teuer gewesen war).

Für solche Forderungen muss ggf. die ARGE aufkommen, da dies nicht im Regelsatz enthalten ist.

Boney222 schrieb

    Da ich nun wieder bei meinem Vater "wohnte" hieß es wir bilden eine Bedarfsgemeinschaft und ich hätte meinen Anspruch auf ALG2 verwirkt (habe ich alles schriftlich).

Warst du zu diesem Zeitpunkt noch U25? Warum wurdet ihr als BG gewertet?

Boney222 schrieb

    Währenddessen wurde ich außerdem angeschrieben, dass ich angeblich über 800,- € Nebenkosten bezogen haben soll und ich nun beweisen soll, dass dem nicht so ist. Wie die ARGE darauf kommt kann ich nicht nachvollziehen.

Du meinst sicher Nebeneinkünfte? Solange du nicht weißt woher du die 800,-€ bezogen haben sollst wirst du kaum das Gegenteil beweisen können. Sollte die ARGE dir das nicht offen legen können sollte falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) in Frage kommen.

Boney222 schrieb

    Mitlerweile lebe ich seit 5 Monaten von nichts. Ich studiere (oder besser gesagt versuche es) mitlerweile (oder besser gesagt versuche es) und warte darauf dass der BAföG-Antrag durchkommt, damit ich mir wieder Essen und Klamotten kaufen und ausziehen kann. Die Sachbearbeiterin im übrigen unterstellte mir des öfteren schon indirekt über die Anschreiben dass ich irgendwie Nebeneinkünfte habe. "Wovon finanzieren Sie sich?" Im letzten schreiben das ich aufgesetzt habe (war ein langer Brief, der ich ihr nocheinmal meine Situation nahe gebracht habe und sie mir nocheinmal die Unterlagen zeigen soll die die Forderung rechtfertigt) habe ich sie ausserdem aufgefordert mir einen Termin bei ihrem Vorgesetzten zu geben. Als Antwort kam dann das übliche "Da sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind...", also keine Reaktion.

Da du von "nichts" leben kannst musst du ja irgendwoher Einkünfte haben. Das ist jedenfalls die Logik der ARGEn. Wenn du dich damit abspeisen lässt kann es dir (auch ARGE-Logik) ja gar nicht so schlecht gehen.

Lies dir bitte den Ratgeber Leistungspflicht des Leistungsträgers durch.

Boney222 schrieb
    Auf die Mahnunge war ich nicht eingegangen. Als ich die Mahnzentrale anrief sagten die mir trocken: "Sie bekommen doch bald BAföG! Davon können Sie den Betrag zurückzahlen." Wenn man versucht die Sachbearbeiterin persönlich zu erreichen ist sie meist krank, im Urlaub oder es geht niemand ans Telefon

Telefonisch ist ein NO-NO. Geht garnicht, da du da auch nichts beweisen kannst. Geh persönlich mit Beistand (§ 13 SGB X sollte da zutreffen) zur ARGE.

Boney222 schrieb
    Nun bin ich 25, lebe im Zimmer meines Bruders, auf der Couch, habe seit Monaten keinerlei Einkommen, bekomme frühestens in ein bis zwei Monaten BAvöG (wenn überhaupt) und in einer Woche klingelt der Kuckuck an meiner Tür.

    Was kann ich tun?

Du brauchst einen ggf. anfechtbaren Bescheid.





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 16.10.2008 - 09:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Einkommen unterstellen kann das Amt gerne, aber solange es dieses nicht beweisen kann, muss es seiner Leistungspflicht nachkommen.





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Boney222 
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...   Erstellt am 16.10.2008 - 14:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


[quote] Du meinst sicher Nebeneinkünfte? Solange du nicht weißt woher du die 800,-€ bezogen haben sollst wirst du kaum das Gegenteil beweisen können. Sollte die ARGE dir das nicht offen legen können sollte falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) in Frage kommen. [/quote]

Nein, ich meine tatsächlich Nebenkosten. Ich hatte Kontoauszüge abgegeben worauf folgendes zurückkam:

"[...]Im Ramen Ihrer Mitwirkungspflicht bitte ich Sie,bis spätestens [...] vorzulegen:

-Vollständige Betriebskostenabrechnung 2006/2007 von der Wohnung [...]

-anhand Ihrer Kontoauszüge ist zu erkennen, dass Sie mtl. 186,62 Euro an Miete zahlen, obwohl darüber Hinaus laut dem Mietvertrag noch 59,00 Euro mtl. für Nebenkosten zu zahlen sind. Wie zahlen Sie die Nebenkosten. Nachweise bitte beifügen. [...]"

Auf den Kontoauszügen war ganz klar zu erkennen dass ich jeden Monat den o.g. Betrag an meine Versorgungs AG bezahlt habe! Was genau wollte die Sachbearbeiterin noch von mir sehen?

[quote] Warst du zu diesem Zeitpunkt noch U25? Warum wurdet ihr als BG gewertet? [/quote]

Ja, war ich. Die Sachbearbeiterin behauptet dass dadurch dass ich wieder bei meinem Vater lebe, wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden und mein Vater einen Antrag stellen müsse. Er wäre der Hauptantragsteller und ich dann ein Bedarfsgemeinschaftsmitglied. Mein Vater lebte damals von einer Abfindung nachdem er gekündigt hatte und hat sich bis heute Zeit gelassen mit dem Antrag stellen. Mitlerweile hat er wieder Arbeit, verdient aber nicht viel...

Ist es rechtens dass mir die Leistungen gestrichen wurden?

[quote] Da du von "nichts" leben kannst musst du ja irgendwoher Einkünfte haben. Das ist jedenfalls die Logik der ARGEn. Wenn du dich damit abspeisen lässt kann es dir (auch ARGE-Logik) ja gar nicht so schlecht gehen. [/quote]

Mir geht es mehr als dreckig =).
Wie sieht es eigentlich mit Beweispflicht aus? In einem Rechtsstaat gilt man meines wissens nach doch als unschuldig bis einem die Schuld nachgewiesen wurde. Die ARGE scheint sich daran allerdings nicht zu halten...

P.S.: Zitieren muss ich noch üben

[Dieser Beitrag wurde am 16.10.2008 - 14:14 von Boney222 aktualisiert]




JulesPapillon2 
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...   Erstellt am 16.10.2008 - 14:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Du hast 186,62 Euro Miete gezahlt. Nach dem der ARGE anscheinend vorliegenden Mietvertrag kommen dazu noch Nebenkosten in Höhe von Monatlich 59 Euro. Da diese Kosten anscheinend nicht auf deinem Kontoauszug aufgeführt waren verlangt die ARGE einen Nachweis wie das Geld bezahlt wurde. Wenn der Betrag wie du schreibst auf den Kontoauszügen zu finden ist wirst du die entsprechenden Datensätze deiner SB halt zeigen müssen.

Wenn zum damaligen Einzug für dich die U25 Regelung gegolten hat ist natürlich dein Vater für dich Unterhaltspflichtig und somit Hauptantragssteller. Wenn dein Vater den Antrag verbummelt musst du dich bei deinem Vater beschweren.

Da du JETZT 25 bist fällst du nicht mehr in die U25 Regelung und kannst sofort einen Neuantrag stellen. Du solltest deiner SB am besten noch gleich stecken, dass dich dein Vater demnächst aus der Wohnung schmeißt. Mit 25 Jahren kann dich keiner zwingen bei deinem Vater zu wohnen.

Bei der ARGE wird die Unschuldsvermutung erstmal pauschal auf den Kopf gestellt. Ist zwar nicht legal aber leider eine gängige Praxis.





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 16.10.2008 - 14:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Boney222 schrieb

    Auf den Kontoauszügen war ganz klar zu erkennen dass ich jeden Monat den o.g. Betrag an meine Versorgungs AG bezahlt habe! Was genau wollte die Sachbearbeiterin noch von mir sehen?

Die wollen, dass du denen das genau erklärst, denn ganz offensichtlich ist die SB einfach zu dämlich, aus den ihr vorliegenden Unterlagen über deine Unterkunftskosten zu erkennen, dass du diesen Betrag direkt an einen Versorger zahltst.


Boney222 schrieb

    Ist es rechtens dass mir die Leistungen gestrichen wurden?

Um das zu beantworten, müssten wir erst mal den genauen Grund dafür kennen.


Boney222 schrieb

    Mir geht es mehr als dreckig =).
    Wie sieht es eigentlich mit Beweispflicht aus? In einem Rechtsstaat gilt man meines wissens nach doch als unschuldig bis einem die Schuld nachgewiesen wurde. Die ARGE scheint sich daran allerdings nicht

Den Beweis muss eben, wie ich oben schon geschrieben habe, das Amt führen. Ein Verdacht reicht hierzu nicht aus.





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