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e07 ...
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...   Erstellt am 16.11.2006 - 12:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Nach einem schweren Verkehrsunfall, bei dem es z.B. Verletzte gab, muss man die Polizei verständigen. Sie legt alle Angaben zum Unfall in einem Protokoll bzw. in einem Polizeibericht fest. Darin stehen die Personalien aller Beteiligten, die Kfz-Kennzeichen und die Versicherungsdaten.

Es ist strafbar, sich von der Unfallstelle zu entfernen, ohne erst diese Angaben zu machen. Kommt die Polizei nicht, muss man sich selbst Namen und Anschrift der Unfallbeteiligten und eventueller Zeugen notieren. Dazu kann man den Europäischen Unfallbericht verwenden, den beide Parteien unterschreiben müssen. Es empfiehlt sich, ein Foto oder eine Skizze vom Unfall zu machen.

Auch im Nachhinein kann man die Polizei noch ein Protokoll erstellen lassen.

Eine Kopie des Unfallprotokolls erhält man auf schriftliche Anfrage bei der zuständigen Stiftung „Stichting Processen Verbaal“, Postbus 7070, NL - 2701 AB Zoetermeer unter Angabe des Datums und der Gemeinde, in der sich der Unfall ereignet hat, sowie der Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. Die Bezahlung hat im Voraus zu erfolgen.

Mit Zustimmung des Opfers kann die Polizei dessen Personalien der niederländischen Verkehrsopferhilfe (Buro Slachtofferhulp) melden. Bei Verletzungen setzt sich diese Organisation mit dem Geschädigten in Verbindung.

Nach einem tödlichen Unfall bringt man den Verstorbenen in ein Leichenhaus. Zumeist wird die Familie gebeten, den Toten zu identifizieren. Der Staatsanwalt (Officier van Justitie) kann ein Ermittlungsverfahren zur Feststellung der Todesursache einleiten. In so einem Fall muss dieser den Leichnam zur Feuerbestattung oder Beerdigung freigeben. Bei einer Überführung der sterblichen Überreste ins Ausland erledigt das Bestattungsinstitut alle Formalitäten.

Wurde die Polizei nicht verständigt, beispielsweise weil nur ein geringfügiger Sachschaden und kein Personenschaden entstanden ist, so sollten Sie unbedingt den bei Ihrer Versicherung erhältlichen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Entscheidend ist dabei, dass beide Unfallparteien dieses Formular unterschreiben, denn es wird in der Regel als Beweismittel herangezogen. Ferner sollte man sich die Personalien eventueller Zeugen notieren und den Hergang zu Papier bringen. Hilfreich ist es auch, ein Foto von der Unfallstelle zu machen.

Vorsicht: Nie den Europäischen Unfallbericht unterschreiben, wenn Sie dessen Inhalt nicht verstehen! Gleiches gilt für andere Erklärungen zur Schuldfrage. Sie sollten das Formular auch nicht unterschreiben, wenn Meinungsunterschiede über die Unfallumstände bestehen. Es empfiehlt sich dann, doch die Polizei zu benachrichtigen – selbst wenn es sich nur um einen Sachschaden handelt.





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