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<Marc>
unregistriert

...   Erstellt am 08.03.2007 - 15:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo zusammen!

Ich wohne mit 27J noch zu Hause, und muss nun Hartz 4 beantragen. Mein Berater beim Sozialamt sagte schon beim ersten Treffen, das mir wahrscheinlich kein Geld zusteht, da ich halt keine Ausgaben wie Miete habe, noch eine Lebensversicherung und `nen Bausaparvertrag habe. Mir geht es aber darum, den Antarg auf Hartz 4 definitiv durchzubekommen. Dann werde ich nämlich einen Job im Nachbarort bekommen, da die eine Förderung für mich bekommen. Dies aber halt nur, wenn ich Hartz 4 bin.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: wenn ich von heute auf morgen umziehen würde, und halt selber Miete und so zahlen muss, meine Lebensversicherung kündige usw., bekomme ich dann wohl den Antrag durch? Es ist mir wichtig. Oder sagen die beim Amt, sie hätten ja zu Hause wohnen können, da ist es billiger, und gewähren mir dann evtl. keine Leistungen.
Danke für eure Hilfe

Marc




<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 28.04.2007 - 12:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Marc, bist du bei deiner frage schon weitergekommen?

Ich hab nämlich das gleiche Problem und wollte nächte Woche aufs Amt.

vermutlich steht mir dann auch keine Unterstützung zu, oder wie?




quinky 
5 Sterne Auszeichnung
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 536
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...   Erstellt am 28.04.2007 - 16:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo zusammen,

Bei Marc, er gehört nicht zu U25-Regellung, hier ist grundsätzlich erstmal eine eigene Wohnung ein Recht.
Das betrifft "guest"
bist Du auch über 25 Jahre, dann gilt die gleiche Aussage wie für Marc.
Lebensversicherung und Bausparvertrag sind Vermögen. Ist es innerhalb oder außerhalb des Schonvermögens?
Allgemeines Schonvermögen:
150€ x Lebensalter + 750€ für Anschaffungen.
Wenn die Vermögenssumme drunter liegt, Antrag stellen, Umzug genehmigen lassen wegen angemessenheit der Größe und Miete, muß vom Amt abgesegnet sein.
Wenn zum Beispiel Lebensversicherung größer ist als das Schonvermögen ist es VOR Hartz-IV-Antragstellung möglich, diese in Altersvorsorgelebensversicherung umzuwandeln, d.h. Unverwertbarkeit der Versicherung vor Renteneintritt. Dann gilt ein weiteres Schonvermögen:
Altersvorsorgeschonvermögen
250€ x Lebensalter,
das kommt zum allgemeinen Schonvermögen noch hin.
Wenn jetzt alles innerhalb der Grenzen liegt, wieder zum Amt usw.
Liegt es darüber, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, Verwertbarkeitsausschluss
was heißt das.
Wenn der Rückkaufswert der Lebensversicherung über 10% niedriger liegt als der eingezahlte Betrag, kann diese Lebensversicherung nicht verwertet werden. Es solcher Verlust ist unzumutbar.
Dann wieder zum Amt usw.
Wenn alles nichts hilft, noch eine weitere Möglichkeit. Allgemeines Vermögen auflösen bis zur Freigrenze, Anschaffungen für eine eigene Wohnung machen (natürlich keinen Plasma-Fernseher) Kopien der Rechnungen aufbewahren, denn einen normalen Hausstand darf jeder Hartz-IV-Empfänger besitzen und auch VOR Hartz-IV-Antrag anschaffen. Damit wird die Hilfsbedürftigkeit ja nicht vergrößert (so die Einspruchsmöglichkeit der ARGE), sondern die Grundvoraussetzung für eine eigene Wohnung, die gesetzlich erlaubt ist, geschaffen.
Dann wieder zum Amt usw.
In meinen geschilderten Möglichkeiten müßte in jedem Fall der Antrag genehmigt werden.
Gruß
Quinky




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 08.06.2007 - 16:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
die Aussage vom Amt, dass kein Anspruch besteht, ist grundsätzlich falsch.
Mit 25 Jahren stellst du als Kind in der Wohnung deiner Eltern eine eigene Bedarfsgemeinschaft dar, mit allen Rechten die sich daraus ergeben, wie eigene Wohnung usw. (siehe SGB 2 § 7 Abs. 3).
Wenn du keine Miete zahlst, kann das Amt halt die Mietkosten sparen. Der Grundsicherungsbetrag von 345 Euro steht dir aber zu, abzüglich Einkommen. Wenn du zum Zeitpunkt der Antragstellung über Vermögen verfügst, dass die Freibeträge übersteigt (SGB 2 §12: http://www.arbeitsagentur.de > Veröffentlichungen > Gesetze und Verordnungen), muss allerdings erst dieses vebraucht werden. Solange besteht kein Anspruch auf ALG2 und damit auch nicht auf Fördermittel für Arbeitgeber.
Zu beachten ist hier, dass das Amt die Kontoauszüge der letzten 3 Monate prüfen darf.
Im Ernstfall hilft hier ev. vorher eine Kontenumschreibung (Wechsel des Kontoinhabers).
Wenn deine Eltern kein ALG2 bekommen und du (noch) keine eigene Wohnung beziehen möchtest, solltet ihr über einen Untermietvertrag nachdenken. Dann muss die Arge für deine (angemessenen) Wohnkosten aufkommen (dein Anteil für Kaltmiete, Heizung, Versicherung usw.).

[Dieser Beitrag wurde am 08.06.2007 - 16:32 von Ottokar aktualisiert]





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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