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DoroLang 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 05.08.2008
Beiträge: 3
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...   Erstellt am 05.08.2008 - 00:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo!

Ich lebe seit kurzem von meinen Mann getrennt und bin mit meinen 2 Kindern (2 und 6) von NRW nach Niedersachen ín der Nähe von meinen Eltern gezogen...
Habe seit den 1.08 ne vom Amt bewilligte Wohnung für mich und die Kinder.
Man sagte mir ich würde die Umzugskosten erstattet bekommen und auch einen Teil der Erstausstattung für die Wohnung...
Heute beim Amt sagte man mir zum Thema Umzugskosten was anderes...Ich hab erstmal nen Haufen Zettel bekommen Anträge für ALG2 etc...
Die Erstausstattungskosten soll ich selbst beantragen genau wie die Kautionskosten wie soll ich das Schreiben aufsetzen???
Und stehen mir nun die Umzugskosten zu oder nicht? Ich habe bis auf die Kinderzimmer und einen Schlafzimmerscharnk bzw. Bett (allerdings ohne Matrzen und Lattenroste) sowie Küche und Waschmaschine und Trocker und paar Haushaltsgegenstände nicht viel...Bekomme ich das alles bezahlt oder wie sieht das aus? Und vor allem wie lange dauert die Bearbeitung davon? Ich muss ja langsam auch in meiner wohnung im bett und nicht auf den Boden schlafen...
Was kann ich noch beantragen? Ich bin bis zum Monatsende Mittellos ein Nochmann hat das komplette Konto inkl. Kigeld geplündert und dank meiner Mama komm ich irgenwie noch so über die Runden...Ist aber kein Zustand...
Was kann ich machen???Danke schonmal für eure Hilfe...




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 05.08.2008 - 02:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Doro,

lies dir mal vorab im Bereich "Ratgeber" durch: Ratgeber Umzug und ALG2-FAQ: häufig gestellte Fragen & Antworten

DoroLang schrieb
    Man sagte mir ich würde die Umzugskosten erstattet bekommen und auch einen Teil der Erstausstattung für die Wohnung...

Hat dies deine alte ARGE in NRW zugesagt? Hast du die Zusage für die Umzugskosten schriftlich vorliegen?

Einen Antrag auf Erstausstattung gem. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II kannst du formlos stellen. Liste darin alles auf, was du bisher nicht hattest und nun benötigst. Erstausstattung ist eine Beihilfe und darf daher nicht als Darlehen gewährt werden. Lass dir da also von der ARGE nichts erzählen. In diesem Thread findest du ein Beispiel für einen solchen Antrag: Frage zur Erstaustattung

Falls noch Fragen auftauchen, insbesondere was die Antragsformulare betrifft, schreib sie hier rein. Lies dir auch mal unseren Ratgeber GOLDENE REGELN für den ARGE-Alltag durch.

LG Wolf





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