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Ottokar ...
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...   Erstellt am 21.06.2008 - 14:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Sollte es eine Sanktion geben, dann melde dich wieder hier.
Da § 31 SGB II hier keine Grundlage für eine Sanktion gibt, wäre diese rechtswidrig und mittels Widerspruch anzufechten.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Bobbycar ...
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...   Erstellt am 21.06.2008 - 16:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Alles klar werde ich machen, werde aber trotzdem ein Brief an meinen Sachbearbeiter schreiben und mich entschuldigen, denke das kommt besser an!





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Ich hab gestern bei Weight Watchers angerufen, da hat aber keiner abgenommen!! xD

Bobbycar ...
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...   Erstellt am 25.07.2008 - 12:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hii Leute,

ich habe heute eine Schlussabrechnung von der Stadtwerke bekommen wegen der alten Wohnung!

Da steht drin:

Strom 318 kWh Brutto: 73,32€
Gas 2.587 kWh Brotto: 172,34€
Gesamt Brutto: 245,66€

Bereits aus angefordeten Abschlägen gezahlt: 101,00€

Also nun nur noch 144,66€ zu zahlen!

Dann hab ich den Brief bei der ARGE abgegeben und Sie schrieben mir, dass sie mir folgendes:

Die Abrechnung der Heizkosten für den zeitraum 01.01-14.03.08 hat einen nachzahlungsanspruch von 72,61€ ergeben, die auf ihrem konto überwiesen wird. Die restliche Differenz betrifft den Haushaltstrom, der mit der Regelleistung abgegolten und von ihnen selbst zu zahlen ist.




Hm und nun meie Frage! Müssten die die kosten für GAS nicht komplett übernehmen?! Das ist ja zum Heizen?! Was kann ich dagegen tun?!





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Ich hab gestern bei Weight Watchers angerufen, da hat aber keiner abgenommen!! xD

Ottokar ...
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...   Erstellt am 25.07.2008 - 13:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Dein Warmwasser läuft über Strom, nicht über Gas?
Dann müssen die Gaskosten auch komplett übernommen werden, da darin kein Warmwasseranteil enthalten ist.
Dann lege schr. Widerspruch gegen die Ablehnung ein und begründe diese so.





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Bobbycar ...
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...   Erstellt am 26.07.2008 - 04:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


warmwasser läuft über gas, hm.. was nun?!





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Ich hab gestern bei Weight Watchers angerufen, da hat aber keiner abgenommen!! xD

Ottokar ...
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...   Erstellt am 27.07.2008 - 12:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Für welchen Zeitraum ist denn diese Abrechnung genau und wieviel von der Vorauszahlung für Gas (101,00€) hat denn das Amt geleistet?





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Bobbycar ...
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...   Erstellt am 28.07.2008 - 01:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


zeitraum: 01.01-14.03.08

die arge hat von den 101€ genau 22,88€ geleistet!





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Sonnengott ...
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...   Erstellt am 28.07.2008 - 09:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Ottokar wenn ich deine Ausführungen in den anderen Threads richtig verstanden habe kommt hier doch folgende Rechnung zustande.

172,34 € Heizkosten brutto
31,02 € Wenn nicht seperat ausgewiesen
18 % der Heizkosten für Warmwasser
22,88 € Geleistet durch das Amt

172,34 € - 31,02 € - 22,88 € = 118,44 €

Also müsste hier das Amt eine Nachzahlung von 118,44 € brutto leisten.

Habe ich den Vorgang so richtig verstanden Ottokar?





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"ich heiße sonnengott und bin hartzoholiker"

Ottokar ...
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...   Erstellt am 28.07.2008 - 13:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


so stimmt's:

abgerechnete Heizkosten: 172,34€
Warmwasser im Regelsatz (347€): (3x 6,26€) + (6,26€/30 Tage lt. § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB II x 14 Tage) = -21,70€
vom Amt zu zahlen: 150,64€
Geleistet durch das Amt: -22,88€
noch vom Amt zu zahlen: 127,76€

Lies dazu bitte mal den Punkt "Warmwasserabzug" im "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".





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Bobbycar ...
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...   Erstellt am 29.07.2008 - 05:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


also soll ich beim amt ein widerspruch abgeben?
wie soll der aussehen?! bzw wie begründen?!

danke vielmals





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