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| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  | biggy18 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 29.07.2007 Beiträge: 27 Nachricht senden | Erstellt am 29.07.2007 - 00:14 | |
hallo. ich wohne seid 2 jahren mit meinem sohn in einer 2 zimmer wohnung und als ich damals ausgezogen bin habe ich einen antrag auf erstausstattung gestellt und bekam auch das meiste genehmigt. nur jetzt ist es so ich bin schwanger und möchte/ werde in eine größere wohnung ziehen nachdem das 2. kind da ist, aba was ist wenn ich keine küche in meiner neuen wohnung habe ich habe nämlich zur jetzigen zeit eine einbauküche vom vermieter hier drin und die muss ja hier drin bleiben.
also meine eigentliche frage ist kann ich eine küche oder eine pauschale für die küche beantragen weil ich ja damals keine beantragt habe?und ich ja logischer weise mit 2 kindern eine küche brauche also die brauch jeder mensch ?!
bedanke mich schon mal im voraus
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 29.07.2007 - 12:29 | |
Hallo,
eine Erstausstattung ist nicht nur beim erstmaligen Bezug einer Wohnung gegeben, sondern immer dann, wenn man erstmals einen Einrichtungsgegenstand benötigt. D.h. ist in deiner neuen Wohnung keine Küche und die in der alten Wohnung gehört nicht dir sondern zur Ausstattung der alten Wohnung und damit dem dortigen Vermieter, hattest du selbst ja bislang keine eigene Küche und benötigst damit erstmals eine.
Das hat u.a auch das Sozialgerichts Hamburg, Beschluss vom 21.06.2007 - S 56 AS 1219/07 ER, so gesehen.
Siehe dazu hier: "Hartz IV Forum » Neue Gesetzgebungen und Urteile » Erstausstattung auch teilweise und bei Umzug"
| steffi Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 17.04.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 17.04.2008 - 18:06 | |
Hallo,
ich bin wirklich hilflos....
ich bin jetzt 18 geworden und bin mit 17 ausgezogen mit einer freundin , das hat nun nicht mehr geklappt ,da ich aber nich mehr nach hause ziehen kann da es dort ehrhebliche probleme gibz bin ich mit zzu ihrer mutetr dorf teilen wir uns zur zeit ein kleines zimmer wo wir zusammen auf einem sofa schlafen.habe jetzt alg2 beantragt ist aber noch nicht sicher ob ich es bekomme weil noch nötige papiere von der familienkasse fehlen und das jugendamt auch nicht hinterher kommt. mein eigentliches problem ist aber das ich mir jetzt eine wohnung angeschaut habe die 62m2 meter großist und warm ca. 455 euro kostet ist ja alles schön und gut aber leider stehen mir nur 50 cm2 zu naja zu dem habe ich auch kei´ne möbel gar nichts deswegen wollte cih fragen wa smit denn alles an möbeln zusteht also was ich alles beantragen kann
ich hoffe das ich hier eine hilfreiche tipps und antworten bekommen
liebe grüße steffi
| Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 17.04.2008 - 18:11 | |
Hallo Steffi,
auch wenn dir deine Fragen unter den Nägeln brennen... Du postest hier in einen fremden Thread!
Bitte beachte die Forumregeln und eröffne ein eigenes Thema. Andernfalls findet niemand mehr deinen Beitrag, da dieser ja nicht unter deinem Nick läuft.
Sobald du das erledigt hast, lösche ich deine Frage hier, damit es kein Durcheinander gibt. Danke für dein Verständnis.
Nachtrag: Ich sehe gerade, dass die Aufforderung nichts Neues für dich ist:
Ottokar schrieb
@steffi:
Bitte eröffne für deine Frage ein neues, eigenes Thema, dann können wir dir auch helfen.
Und lies bitte mal die Forumregeln, danke.
Zu deiner Frage lies mal die "Ratgeber Umzug" und "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".
(Dieser Beitrag wurde am 17.04.2008 - 17:48 von Ottokar aktualisiert) |
LG Wolf
[Dieser Beitrag wurde am 17.04.2008 - 18:17 von Wolf27 aktualisiert]
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