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Rapunzel Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 06.01.2008 Beiträge: 40 Nachricht senden | Erstellt am 22.03.2008 - 22:41 | |
Hallo, alle zusammen!
Ich denke, dass wird hier eine lange Epistel, trotzdem hoffe ich, dass mir jemand weiter hilft.
Es geht um eine Freundin von mir, die am 15.02.08 einen Antrag auf ergänzendes Alg II stellte.
Sie ist alleinerziehende Mutter eines knapp 7jährigen Kindes, und ist geringfügig beschäftigt.
Ihr Nettoeinkommen schwankt monatlich zwischen 250,- und 300,- Euro. (Jan. und Febr. je 258,- netto)
Dazu erhält sie 154,- Kindergeld.
Sie hat eine Warmmiete von 522,42 Euro.
(Nettokalt: 361,-; Betriebskosten: 112,72; Heizung: 50,28 Euro; Herdabschlag: 1,58)
Sie lebt getrennt von ihrem Mann, jeder in zwei völlig verschiedenen Wohnungen. Ihr Mann ist arbeitslos und kann daher keinen Unterhalt zahlen.
So nun hat sie für diesen halben Monat ergänzendes Alg II beantragt und 94,29 Euro erhalten als Regelleistung für sich selbst. Fürs Kind nichts, und zur Miete auch nichts.
Den Freibetrag von 80,- Euro hat man ihr belassen.
Den Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende nicht berechnet, keine Pauschale für Versicherung u.ä.
(Sie hat da ein Schreiben vom JA, worin steht, dass ihr kein Unterhaltsvorschuss zusteht, weil das Kind wechselweise von ihr und dem Ex betreut wird, ist sie deshalb möglichweise nicht alleinerziehend?????)
Doch es geht noch weiter, meine Freundin hat dann auch gleich den Leistungsbescheid für den Zeitraum 1.3.08 - 31.7.08 erhalten, wonach ihr monatlich 188,58 bewilligt werden als Regelleistung.
In diesem Bescheid werden monatlich 400,-Euro netto als Einkommen zu Grunde gelegt, welches sie aber gar nicht (oder nur sehr selten erzielt), denn wie oben bereits erwähnt, schwankt ihr niedriges Einkommen.
Auch hier kein Mehrbedarfszuschlag, keine KdU, keine Pauschale für Versicherung usw. Der Freibetrag von 160,- wurde angerechnet.
Kann mir bitte jemand sagen, wieviel meiner Freundin und ihrem Kind nach den oben gemachten Angaben monatlich zustehen, mir kommt das irgendwie falsch berechnet vor? 
Danke im voraus.
Liebe Grüße,
und frohe Ostern,
Rapunzel
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 24.03.2008 - 13:06 | |
In diesem Sonderfall: wechselseitige Betreuung des Kindes, ist sie tatsächlich nicht Alleinerziehend, trotzdem gehört aber das Kind zu ihrem Bedarf, zumindest anteilig für die Zeit, in der sie es betreut.
Einkommmen darf nicht fiktiv und schon gar nicht in falscher Höhe angerechnet werden.
Lies mal den "Ratgeber Einkommensanrechung" hier im Forum im Bereich "Ratgeber" ganz unten den Punkt "Leistungspflicht des Amtes".
Ihr Bedarf:
Regelsatz: 347€
anteilige KdU: 261,21€
ihr Einkommen:
258€ Netto = Brutto
ihre Freibeträge:
Grundfreibetrag: 100€
Freibetrag nach § 30 SGB II: 31,60€
ihr anrechenbares Einkommen:
258€ Netto - 131,60€ Freibeträge = 126,40€
ihr ALG II:
608,21€ Bedarf - 126,40€ anrechenbares Einkommen = 481,81€
Bedarf Kind:
Regelsatz: 208€
anteilige KdU: 261,21€
Einkommen Kind:
KiGe: 154€
Sozialgeld Kind:
469,21€ Bedarf - 154€ anrechenbares Einkommen = 315,21€
Wenn das Kind z.B. nur 1/2 Monat jeweils bei ihr ist, dann würde das Kind auch nur 1/2 Regelsatz erhalten. Die anteiligen KdU für das Kind müssen aber trotzdem komplett gezahlt werden.
Hier rechnet das Amt also kompletten Unfug zusammen!
Ihr Bedarf und der des Kindes ist wesentlich höher als das, was sie erhält!
Sie sollte sofort mit einem Zeugen zum Amt gehen und dort verlangen, das der Sachverhalt sofort geklärt wird, sowie auf sofortige Zahlung und Nachzahlung des korrekten Bedarfsbetrages in Bar bestehen!
Falls das nichts bringt: sofort einen Anwalt einschalten!
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Trinity  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 21.02.2008 Beiträge: 92 Nachricht senden | Erstellt am 24.03.2008 - 15:03 | |
Hallo
Auch ich betreue meine Kinder wechselseitig mit meinem Ex (Wechselmodell) - trotzdem erhalte ich noch Unterhalt und Kindesunterhalt (Gerichsbeschluss).
Über ein Jahr habe ich den vollen Regelsatz für meine Kinder und auch den Alleinerziehendenmehrbedarf erhalten. Dann fielen dieser und die Hälfte des Regelsatzes plötzlich weg. Das Amt hat von sich aus Selbstverschulden zugegeben und deshalb keine Rückforderung gestellt.
Ich habe im Januar Klage eingereicht wegen Wegfall Alleinerziehendenmehrbedarf (meiner Meinung nach müsste er noch zur Hälfte gewährt werden) und hälftiger Kürzung Sozialgeldsatz der Kinder, weil meinem Widerspruch natürlich nicht stattgegeben wurde. Laut Familiengerichtsbeschluss soll in beiden Haushalten für die Kinder alles vorgehalten werden, damit die Kids nicht wöchentlich einen Komplettumzug durchführen müssen (neben den zwei zusätzlichen Taschen Schulzeug für zwei Kinder bisher) und das ist mit hälftigem Regelsatz nicht zu bewerkstelligen. Mit eine Kürzung u.a. bei dem Posten Ernährung z.B. wäre ich einverstanden, aber auch hier bei mir muss den Kindern genug Geld übrig bleiben, um EIN Bett, ZWEI Schuhe etc. pp. zu finanzieren). Ansonsten bliebe mir nämlich schlussendlich nichts anderes übrig, als die Kinder ganz zum Vater zu geben.
Wie es ausgeht, werde ich dann hier einstellen (falls ich den Thread wiederfinde, da es durch die Überlastung der Sozialgerichte dauern kann, bis ein Prozesstermin bekannt gegeben wird). Aktuell denke ich über eine eA nach.
Gruß
von
Trinity
[Dieser Beitrag wurde am 24.03.2008 - 15:04 von Trinity aktualisiert]
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Rapunzel Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 06.01.2008 Beiträge: 40 Nachricht senden | Erstellt am 24.03.2008 - 20:23 | |
Daaaaanke für eure tollen Antworten!!!!!
Ich fand die Summe des Amtes auch mehr als fragwürdig, und wurde in meinem Misstrauen bestätigt. danke für die ausführliche Berechnung!
Dennoch habe ich noch Fragen, die ich gern beantwortet hätte:
1) Die detaillierte Berechnung gilt ja für einen Monat. Nun hat meine Freundin ja für den halben Monat Alg II beantragt, dass bedeutet, dass ich die Regelleistung halbiere, um dann die 1/2 Regelleistung für Mutter und Kind zu haben, oder????
2)Im Februar wird die KdU ebenfalls für beide halbiert, richtig?
3)Muss ich den halben Februarregelsatz fürs Kind nochmals halbieren, weil es ja zur Hälfte beim Vater lebt?????
4) Was ist mit dem Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende? So weit ich mich entsinne sind das 12% vom Regelsatz der Mutter, für einen halben Monat also 6%, und da das Kind von der Hälfte des halben Monats beim Vater lebte, dann also 3%, oder?????
Bitte um Korrektur falls ich falsch liege.
5)Ich habe in deinem Ratgeber gelesen, dass Alg II im Voraus gezahlt werden muss, um den Bedarf zu decken. Lohnabrechnungen kommen in der Regel ja zum Ende eines Monats mit der entsprechenden Lohnzahlung. Wenn ich den Ratgeber richtig interpretiere, bedeutet das, dass man:
a) monatlich die Lohnabrechnung vorlegen muss, und
b) wenn man z.B. am 31. März die Lohnabrechnung samt Lohn bekommt, das Alg II daraus für den April berechnet wird und nicht rückwirkend für den März????
Bitte um Korrektur wenn ich falsch liege.
LG
Rapunzel
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Trinity  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 21.02.2008 Beiträge: 92 Nachricht senden | Erstellt am 24.03.2008 - 21:00 | |
Rapunzel schrieb
Was ist mit dem Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende? So weit ich mich entsinne sind das 12% vom Regelsatz der Mutter, für einen halben Monat also 6%, und da das Kind von der Hälfte des halben Monats beim Vater lebte, dann also 3%, oder?????
Bitte um Korrektur falls ich falsch liege. |
Der Alleinerziehendenzuschlag wird wie bei mir - so schrieb auch schon Ottokar - komplett wegfallen, wenn die ARGE genauso argumentiert wie bei mir: gemeinsame (auch wenn nicht zeitlich/örtlich gleiche) Erziehung der Kinder mit dem Partner im Wechsel und schon ist man nicht mehr alleinerziehend... Hier wird wohl auch Widerspruch und evtl. dann Klage nötig sein, wenn es nicht so hingenommen werden soll.
Rapunzel schrieb
5)Ich habe in deinem Ratgeber gelesen, dass Alg II im Voraus gezahlt werden muss, um den Bedarf zu decken. Lohnabrechnungen kommen in der Regel ja zum Ende eines Monats mit der entsprechenden Lohnzahlung. Wenn ich den Ratgeber richtig interpretiere, bedeutet das, dass man:
a) monatlich die Lohnabrechnung vorlegen muss, und
b) wenn man z.B. am 31. März die Lohnabrechnung samt Lohn bekommt, das Alg II daraus für den April berechnet wird und nicht rückwirkend für den März????
Bitte um Korrektur wenn ich falsch liege. |
Es gibt neue Durchführungshinweise der BA bei monatlich unterschiedlich hoch ausfallendem Erwerbseinkommen dazu:
Bundesministerium schrieb
Die Berechnung von Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, das in unterschiedlicher Höhe zufließt, soll vereinfacht werden. Dazu wird eine Durchschnittsberechnung für den Bewilligungszeitraum zugelassen. Geringfügige Abweichungen bei der vorläufigen Entscheidung über das Durchschnittseinkommen sollen bei der endgültigen Festsetzung außer Betracht bleiben. |
Quelle: http://www.bmas.de/coremedia/generator/ … _2008.html
Die genauen Bestimmungen findest Du hier unter "§ 2 Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit" Unterpunkt (3) auf PDF-Seite 6:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- … kommen.pdf
Ich finde die Regelung, für die ich mich gemeinsam mit einem SB der Leistungsabteilung schon vor dieser Bestimmung entschieden hatte, nicht schlecht. Bei mir gab's ein solches Kuddelmuddel mit den Nachberechnungen, dass ich einen Durchschnittwert errechnet habe (den ich übrigens jederzeit ändern kann, darauf habe ich auch bestanden!), der nun zugrunde gelegt wird. Nachberechnet wird nach einem halben Jahr. Man muss halt nur aufpassen, dass es nur zu einer möglichst geringfügigen Unterdeckung bzw. Überdeckung (Gefahr der Rückforderung von Leistungen) kommt. Es darf natürlich nicht sein, dass ein viel zu hohes Erwerbseinkommen zugrunde gelegt wird, so wie Du es von Deiner Freundin beschreibst!
Gruß
von
Trinity
[Dieser Beitrag wurde am 24.03.2008 - 21:01 von Trinity aktualisiert]
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 26.03.2008 - 12:50 | |
zu 1.
die Regelleistung wird für 30 Tage erbracht, d.h. das Amt rechnet einen Monat mit 30 Tagen.
Erhält man nur für einen Teil des Monats ALG II, z.b. weil man erst am 15. den Antrag gestellt hat, dann erhält man die Leistung auch nur anteilig ab 15., im März wären das dann 17 Tage. D.h. das Amt berechnet das für einen Monat zustehende ALG II so: 600€ ALG II / 30 Tage * 17 Tage = 340€.
zu 2.
Ja, wie unter 1. beschrieben.
zu 3.
Das ist so nicht zu beantworten. Hier kommt es dann auf die tatsächlichen Verhältnisse an.
Hat das Kind von Antragstellung bis Ende des Monats bei der Mutter gelebt, erhält es seinen Anteil für den Monat voll.
Hat es aber in diesem Zeitraum nur beim Vater gelebt, erhält es seinen Anteil gar nicht.
Hat es Teilweise bei der Mutter gelebt, erhält es seinen Anteil für den Teilmonat nur für die Tage, die es tatsächlich bei der Mutter gelebt hat. D.h. das Kind hat Anspruch ab 15. des Monats, hat aber nur vom 15. bis 20. bei der Mutter gelebt, dann erhält es auch nur für den 15. bis 20. anteilig seinen Regelsatz (208€ / 30 Tage * 6 Tage).
zu 4.
Fällt weg, da beide Eltern das Kind erziehen.
Max. hätte die Mutter Anspruch auf diesen für den Zeitraum, in dem sie ihr Kind allein erzieht.
Das muss aber verm. per Klage geregelt werden.
zu 5.a.
Ja.
zu 5.b.
Nein.
Auch wenn das Geld erst am 31.03. auf dem Konto ist, wird es für den März als Einkommen angerechnet.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Rapunzel Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 06.01.2008 Beiträge: 40 Nachricht senden | Erstellt am 26.03.2008 - 21:18 | |
D A N K E !!!!!
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Rapunzel Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 06.01.2008 Beiträge: 40 Nachricht senden | Erstellt am 28.03.2008 - 09:57 | |
Hallo, alle zusammen!
Ich möchte an dieser Stelle auch mal erzählen, dass eure Tipps meiner Freundin so gut weitergeholfen haben, dass ihr auf der Arge problemlos der Fehlbetrag ausgezahlt wurde.
Auch ihr Bescheid für März wurde dahingehend geändert, dass er mit Ottokars Berechnung übereinstimmt.

Liebe Grüße,
Rapunzel
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 28.03.2008 - 10:18 | |

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