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nici Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 17.11.2008 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 17.11.2008 - 22:36 | |
hallo
ich bin neu
meine frage ist
ich hab 50.000euro geerbt
war bei der arge und hab es angegeben ,
er meinte ,ich muss mindestens 12mon von leben
und eigentlich könnte ich mit dem geld machen was ich will
stimmt das ? ,was ist wenn die 12mon.vorbei sind ?
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ElsiTeillwissend  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 16.10.2008 Beiträge: 76 Nachricht senden | Erstellt am 18.11.2008 - 00:29 | |
Hallo nici,
also ich finde, ein bis zwei Jahre ohne Alg II zu leben ist einfach nicht zu verachten. Da spart man ne Menge Nerven. Wenn du dann bei der Vermögensfreigrenze angekommen bist, kannst du ja wieder einen Antrag stellen - falls du nicht inzwischen eine vernünftig bezahlte Arbeit gefunden oder aufgebaut hast.
Jedenfalls wenn es Geld ist, das nicht irgendwie fest angelegt ist.
Viel Vergnügen mit der Kohle wünscht Elsi...
Signatur Die Würde des Menschen ist ...
... unfassbar.
Deshalb finden wir sie nur in diesem berühmten Büchlein und ...
... unseren Wünschen und Illusionen. |
Joergl  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 17.09.2008 Beiträge: 394 Nachricht senden | Erstellt am 18.11.2008 - 09:53 | |
Naja, die meinten eben, Du müßtest solange von dem Geld leben, bis du die Vermögensfreibetragsgrenze erreicht hast. Wenn die von 12 Monaten ausgehen: Wieviel "verdient" denn so ein ARGe- Mensch eigentlich...

Ich wünsche Dir viel Spaß mit dem Geldsegen!
Aber tue bitte auch Gutes damit...
LG
Joergl.
[Dieser Beitrag wurde am 18.11.2008 - 09:54 von Joergl aktualisiert]
Signatur "Die Würde des Menschen ist unauffindbar". |
mugel  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 25.06.2008 Beiträge: 226 Nachricht senden | Erstellt am 18.11.2008 - 20:33 | |
Ich frage mich aber was eigentlich ist, wenn das Geld keine 12 Monate reicht. Also ich mein jetzt nicht wenn man es in einem Monat einfach auf den Kopf haut.
Was ist wenn man einen Teil gewinnbringend anlegen möchte für später als Altersabsicherung z.b oder man in etwas investiert z.b in eine selbstständigkeit und man sich davon erhofft kein ALG mehr zu benötigen, man aber scheitert???
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ElsiTeillwissend  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 16.10.2008 Beiträge: 76 Nachricht senden | Erstellt am 18.11.2008 - 21:39 | |
mugel schrieb
Was ist wenn man einen Teil gewinnbringend anlegen möchte für später als Altersabsicherung z.b |
Für die Altersabsicherung gibt's bestimmt auch Möglichkeiten - Ottokar hat in anderen Threads (Erbe, Versicherungs-Auszahlung, ...) diese Frage beantwortet. Macht er vielleicht hier nochmal. Mal sehen.
Nur: All dieses schöne Geld jetzt für solche möglicherweise irgendwann mal nützlichen Dinge anlegen, nur um Alg II zu beantragen? Also, mir würde das nicht im Traum einfallen. ...
Vielleicht ein Teil der Summe ... (?)
mugel schrieb
oder man in etwas investiert z.b in eine selbstständigkeit und man sich davon erhofft kein ALG mehr zu benötigen, man aber scheitert??? |
In solch einem Fall könnte nici ja bei einem Antrag auf Alg II anhand aller Unterlagen belegen, dass das Geld (sinnvoll) genutzt worden ist und nun leider nicht mehr vorhanden.
LG Elsi...
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joschzilla  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 23.06.2008 Beiträge: 230 Nachricht senden | Erstellt am 18.11.2008 - 21:44 | |
Welches Geld? Ich hab alles für Nutten und Bier aufn Kopp gehaun...
Signatur Amerikanisches Welfare Modell in Deutschland?
NEIN DANKE!
Das hier ist nicht Amerika und nicht Russland.
WIR LEBEN IN DEUTSCHLAND MEINE HERREN! |
Joergl  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 17.09.2008 Beiträge: 394 Nachricht senden | Erstellt am 18.11.2008 - 23:28 | |

...und Aspirin...und Rollmöpse...
    
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 19.11.2008 - 13:41 | |
Es gibt dazu hier im Forum einen umfassenden Ratgeber: "Erben als ALG II Empfänger"
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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