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Bernd Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 17.04.2008 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 14.07.2008 - 18:45 | |
Vielleicht kann jemand in diesem Forum meinem Freund weiter helfen ?
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/foru … cId=916490
Hier ein kurzer Zwischenbericht zum Beitrag vom 21.04.2008.
Da ich der Zahlungseinstellung widersprochen habe, wurde für den Bewilligungszeitraum 01 -06 ALG II in voller Höhe weitergezahlt ( nicht als Darlehen ).
Inzwischen sind meiner Frau aus dem Erbe Ihres Vaters rund 3000,00 € zugeflossen ( Mai 2008 ). Von diesem Betrag wurde ein Darlehen unseres Sohnes von Dezember letzten Jahres in Höhe von 1500,00 € getilgt. Dies wurde der ARGE gemeldet. Im Juni bekam ich den Weiterbewilligungsantrag und heute kam der Bescheid.
Volle Anrechnung des Betrages von 3000,00 € auf einen Zeitraum von 6 Monaten. Dadurch erhalten wir im nächsten halben Jahr noch einen stolzen Betrag von 107,00 € pro Monat.Da uns effektiv von der Erbschaft nur 1500,00 € geblieben sind, müssen wir Oktober wahrscheinlich wieder ein Darlehen aufnehmen.
Grundsätzlich werde ich gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, da ja in Sachen Erbschaft die Meinungen der Sozialgerichte was Einkommen oder Vermögen betrifft doch weit auseinander gehen.
Zunächst würde mich jedoch interessieren, ob ich aus einer Erbschaft ein Darlehen zurückzahlen kann oder nicht ???
Die Zahlung des Erbteils erfolgte im MAi, also noch im vorigen Bewilligungszeitraum. Nach einem Urteil des SG Hamburg ist Erbschaft im Monat des Zuflusses Einkommen und im folgenden Monat Vermögen ( SG Hamburg S 52 AS 1635/05 vom 23.07.2007 ). Andererseits gibt es Meinungen,die sagen, im Bewilligungszeitraum Einkommen, später Vermögen. Das wäre ja bei uns der Fall, da der Zuffluss im Mai erfolgte und der Bewilligungszeitraum im Juni endete.
siehe : http://www.tacheles-sozialhilfe.de/foru … cId=914066
Ich bin gespannt auf Eure Antworten ! Vielen Dank !
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 14.07.2008 - 19:24 | |
Hallo Bernd,
bevor wir uns jetzt hier in den Beiträgen aus dem anderen Forum "verzetteln", solltest du im Bereich "Ratgeber" lesen: Erben als ALG II Empfänger
Falls dann noch etwas unklar sein sollte, melde dich bitte nochmals.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Bernd Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 17.04.2008 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 14.07.2008 - 19:46 | |
Wenn mein Freund also ein Darlehen seines Sohnes vom 12.01.2008 über 1500,00 € zurückzahlt bleiben noch 1500,00 €. Diese auf 6 Monate aufgeteilt wären 250,00 € pro Monat, wovon aber nur 220,00 € angerechnet werden dürfen ?
Liege ich mit meiner Rechnung jetzt richtig ?
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 14.07.2008 - 19:57 | |
Hallo Bernd,
für die korrekte Berechnung reiche ich dich mal an die Kollegen weiter, die da mehr Routine haben. Schau also immer mal wieder rein und checke, ob Antworten eingegangen sind.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 15.07.2008 - 11:54 | |
Tja. Dumm gelaufen.
Ich kann es nicht oft genug wiederholen:
lt. § 11 Abs. 1 SGB II ist alles, was man während seines ALG II/Sozialgeld Bezuges wertmäßig dazu erhält, Einkommen!
Das können sein: Lohn, Geldgeschenke jeder Art, Erbschaft, uvm.
Die BA hat zwar Ausnahmen festgelegt, was nicht als Einkommen gilt, dass sind aber alles Leistungen, die einem anderen Zweck als das ALG II dienen.
Genau deshalb ist es für einen ALG II Empfänger vollkommen unmöglich, während seines ALG II Bezuges von "außen", also von Dritten, Vermögen zu erhalten, weil alle diese Zuwendungen eben Einkommen sind.
Anderstlautende Gerichsurteile sind absolute Ausnahmefälle und beruhen möglicherweis auf ganz speziellen individuellen Ausnahmeumständen oder darauf, dass der Richter hier aus eigenem Antrieb eine andere Rechtsprechung als die allgemeine verfolgt.
Bei den hier genannten 3000€ handelt es sich um eine sog. einmalige Einnahme. Diese ist lt. Weisung der BA auf mehrere Monate zu verteilen (Rz 11.12, s.u.), um u.a. den KV-Schutz zu erhalten bzw. sicher zu stellen.
Dabei ist aber zu beachten, dass der hier abzusetzende Freibetrag von 30€ (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V) ebenfalls abgesetz werden muss.
Da dieser Freibetrag monatlich gewährt wird, muss er auch bei einer Verteilung dieses Betrages jeden Monat von diesem "Einkommen" abgezogen werden. So steht es in der Weisung der BA zu § 11 SGB II unter Rz 11.15.
In "Leitsätze zur Gewährung der 30 €-Pauschale für angemessene private Versicherungen" der BA steht genau das gleiche: "Wird einmaliges Einkommen auf mehrere Monate verteilt, ist für jeden Monat die Pauschale zu berücksichtigen."
Wenn diese 3000€ auf 6 Monate aufgeteilt werden, sind das pro Monat 600€, davon sind dann die 30€ abzuziehen, es werden also monatlich nur 570€ angerechnet. Insgesamt bleiben so also 6 x 30€ = 180€ anrechenfrei.
Dieser Freibetrag wird allerdings nur dann abgezogen, wenn er nicht schon bei anderem Einkommen abgezogen wurde.
Wenn du von diesen 3000€ schon 1500€ ausgegeben hast, dann war das ein kapitaler Fehler.
Pech war auch, dass die Zahlung schon im Mai kam und nicht erst im Juni, denn dann hättet ihr auf den Fortzahlungsantrag verzichten können und ab 1. Juli einen neuen ANtrag gestellt, damit wäre der rest der 3000€, den ihr für Juni nicht benötigt hättet, automatisch Vermögen gewesen. (vgl. auch Rz 11.62)
[Dieser Beitrag wurde am 15.07.2008 - 11:56 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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| Onlinestatistiken vom 22.11.2009 - 15:13 Uhr |
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