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Superfrog 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 29.04.2008
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 29.04.2008 - 14:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo, ich bin neu hier und hab gleich mal eine Frage. Vorab ein Lob. Die Seite ist wirklich gelungen und ich konnte schon vieles entnehmen was hilfreich war.

Jetzt zu meinem Anliegen. Es geht um das Beerdigungsgeld meiner Oma. Sie hat zusammen mit ihrem zweiten Mann ein Sparbuch wo monatlich etwas Geld eingezahlt wird für die spätere Beerdigung der beiden. Leider gibt es in der Verwandschaft Leute die wohl nur ans Erben denken und Dollarzeichen in den Augen sehen.

Sie hat jetzt Angst das ihr Beerdigungsgeld in die Hände dieser Raffgies (Verwandschaft seinerseits) fällt und sie dann nicht mehr unter die Erde kommt.

Ihr Vorschlag war, ihr Teil des Beerdigungsgeldes (ca 4000 Euro) auf ein extra Konto zu parken und ihre Tochter mit auf das Sparbuch zu schreiben.

Ihre Tochter, also meine Mutter bekommt aber Hartz 4. Wie verhält sich das jetzt. Gilt das dann irgendwie als Vermögen und wird das in irgend einer Form meiner Mutter angerechnet, wenn ihre Mutter mal die Augen zu machen sollte? Soll doch nur dazu dienen den jeweiligen Part angemessen unter die Erde zu bringen.

Ist vielleicht komisch umschrieben, hoffe aber das mir jemand helfen kann.

Vielen Dank!




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 29.04.2008 - 16:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Superfrog,

schönen Gruss an deine Oma und sie soll sich mal keine Sorgen machen. Es gibt folgende Möglichkeiten, um die Dollar-Geier außen vor zu halten:

Tipps zur Bestattungsvorsorge

Ganz wichtig: Das Geld für die Bestattungsvorsorge sollte nicht einfach in bar bezahlt werden. Folgende Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge gibt es:

1. Bezahlen aus dem Erbe

Der Kunde legt Ort und Art seiner Bestattung fest und schließt darüber mit einem Bestattungsunternehmen einen Vertrag. In seinem Todesfall begleichen die Angehörigen die Kosten der gewünschten Beerdigung aus dem Erbe. Gegenüber dem Kreditinstitut wird die Sterbeurkunde vorgelegt.

2. Selbst vorsorgen mit einem Konto

Wer seine Beerdigung im Voraus bezahlen will, sollte das Geld sicher anlegen: auf einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto, damit das Geld jederzeit zur Verfügung steht. Das Konto sollte mit einem Sperrvermerk versehen sein, in dem steht, wer im Todesfall mit dem Geld die Bestattung bezahlt. Das ist wichtig, damit es später unter den Erben keine Konflikte gibt und das Geld nicht anderweitig verwendet wird.

3. Treuhänderische Verwaltung

Viele Bestatter bieten eine treuhänderische Verwaltung des Geldes an. Der Kunde sollte jedoch sicher gehen, dass es sich tatsächlich um ein Treuhandkonto handelt. Der Bundesverband Deutscher Bestatter und das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur haben die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG eingerichtet. Dort können die Kunden ihr Beerdigungsgeld hinterlegen, wenn der Bestatter Mitglied ist. Außerdem kann jeder bei einer Bank ein Treuhandkonto einrichten. Der Kunde führt das Konto auf seinen Namen, aber für Rechnung eines Dritten, in diesem Fall also des Bestattungsunternehmens. Das Geld steht wirtschaftlich nicht dem Kontoinhaber zu, kann aber jederzeit von ihm gekündigt werden. Jedes Treuhandkonto ist gegen Misswirtschaft und Pleite abgesichert.
Quelle

Deine Oma kann also weiterhin auf ihr Sparbuch einzahlen, sollte dann aber, wie unter Pkt. 2 erklärt, einen Sperrvermerk anbringen lassen. Oder sie wechselt zur Möglichkeit 3, obwohl ich hier jetzt keinen Vorteil für sie sehen kann.

Ich hoffe, die Informationen helfen weiter.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?



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