Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

Dicke 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 17.05.2008
Beiträge: 1
Nachricht senden
...   Erstellt am 17.05.2008 - 17:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Habe eine Erbschaft von 50.000 Euro zu bekommen, davon muß ich aber meinen Anwalt bezahlen, den Immobilienmakler und meinem Buder auch noch Geld geben. Nun wollte ich wissen, ob das Amt die ganzen 50.000 Euro anrechnet oder was davon nach allen Abzügen übrig bleibt und da ich 50 Jahre alt werde im Juni, mein Mann ist 58 und meine Tochter 17, wie hoch ist dann unser Freibetrag und was rechnet das Amt an, bitte schnell antworten, da dringend




Bonita 
Sehr Aktiv
.........

...

Status: Offline
Registriert seit: 27.03.2008
Beiträge: 68
Nachricht senden
...   Erstellt am 17.05.2008 - 17:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
bitte schau mal hier nach:
http://www.razyboard.com/system/morethr … 740-0.html
vll. hilft Dir das ja etwas weiter.
Leider kann ich diesbezüglich Dir so nicht weiterhelfen. Sorry....
Liebe Grüße Kerstin




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 17.05.2008 - 18:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ergänzend zu dem bereits verlinkten Ratgeber:
Schulden interessieren das Amt nicht. D.h. die 50.000€ werden als Einkommen angerechnet. Ob du deinen Anwalt und Schulden bei deinem Bruder bezahlen musst, interessiert dabei nicht. Deine Bedarfsdeckung geht vor.

Es gibt jedoch einen ganz legalen Weg: wenn du weist, dass du im Juni das Geld erhälst, dann meldest du dich per 31.05.2008 vom Leistungsbezug ab. Dazu erklärst du schriftlich, dass du ab dem 01.06.2008 gemäß § 46 Abs. 1 SGB I auf alle Leistungen verzichtest. Diese Erklärung muss jedes Mitglied deiner BG abgeben.
Wenn du dann im Juni das Erbe erhälst, dann kannst du davon ganz legal deine Schulden bezahlen, dein Vermögen umschichten um deine Vermögensfreibeträge maximal auszunutzen und dann noch alles, was du über deinen Vermögensfreibeträgen hast, für eine normale Lebensführung verbrauchen.
Währenddessen musst du dich selbst krankenversichern.
Frühestens am 01.07.2008 kannst du dann einen neuen ALG II Antrag stellen, da Einkommen+Bedarf jeweils monatsbezogen betrachtet werden.
Ab 01.07.2008 ist dein Erbe dann Vermögen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

andreas90 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 15.11.2007
Beiträge: 3
Nachricht senden
...   Erstellt am 19.05.2008 - 00:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


[Zitat=Ottokar]
Ergänzend zu dem bereits verlinkten Ratgeber:
Schulden interessieren das Amt nicht. D.h. die 50.000€ werden als Einkommen angerechnet. Ob du deinen Anwalt und Schulden bei deinem Bruder bezahlen musst, interessiert dabei nicht. Deine Bedarfsdeckung geht vor.



=================================================
Wenn aus dieser Summe aber Erbanteile für den Bruder vorhanden sind und die Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Erbe anfallen so sind diese aber doch abzuziehen.
In der Praxis wird oft an einem Erbe ausgezahlt und dieser verteilt intern an Geschwister.

PS, ich kenne einen mir persönlich gut bekannten Amtsleiter der Arge der das angefallene Erbe seines Bruders der ALG 2 bezieht auf sein eigenes Konto leitet. Jeder ist sich selbst der nächste und damit tritt ein anderes Rechtempfinden ein.
Ist Tatsache.

[Dieser Beitrag wurde am 19.05.2008 - 01:00 von andreas90 aktualisiert]




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 19.05.2008 - 12:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


andreas90 schrieb

    Wenn aus dieser Summe aber Erbanteile für den Bruder vorhanden sind und die Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Erbe anfallen so sind diese aber doch abzuziehen.

Das ist wieder ein anderer als der bisher geschilderte Sachverhalt. Ich kann nur auf das Antworten, was ihr mir mitteilt!

Mit "Erbe" ist selbstverständlich nur das gemeint, was unter dem Strich als verfügbar übrig bleibt. D.h. das vom Erbe alle Aufwendungen abgezogen werden müssen, die damit in Zusammenhang stehen. Analog zu § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II als Aufwendungen zur Einkommenserzielung.
Das steht auch so in dem Ratgeber unter "Wird das gesammte Erbe berücksichtigt?".





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Erben bei Hartz 4 SandyBS 1 sevenid
Erben-Gemeinschaft 0 sevenid
Erben bei Hartz 4 SandyBS 1 sevenid
Erben als ALG II Empfänger Ottokar 1 sevenid
Erben Schuldentilgung/ Vertrag anna 1 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 5 User Geburtstag
Jens (38), foxi (43), lonelymama (31), wuschel0123 (36), parisgino (29)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
hartz4 erben | harz4 erben | alg2 und erben | erben und alg2 | erben algii | hartz iv und erbe und das erbe für schulden bezahlen | erben arbeitslosengeld2 | hartz iv und erbe | erbenhartzivschulden
blank