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SandyBS Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 11.04.2008 Beiträge: 12 Nachricht senden | Erstellt am 11.04.2008 - 09:35 | |
Hallo und guten Tag erst einmal...
Ich bin neu hier und finde es super interessant hier rum zu schmökern und hab auch gleich mal eine Frage
Ich bin zweifache Mama derzeit noch in Elternzeit und beziehe ALG2.Ich kann nach der Elternzeit auch keine Vollzeitstelle mehr bekleiden,da ich Friseurin bin und somit als Vollzeit die Öffnungszeiten unserer Betriebe abdecken müsste.Also werde ich nicht genügend Einkommen haben um von der Arge weg zu kommen.Nun steht mir in den nächsten jahren leider eine Erbschaft ins Haus.Leider,weil es sich um meinen Opa handelt der mich zur Haupterbin seiner Eigentumswohnung gemacht hat.Sie hat einen Wert von ca 90000 Euro.Leider können wir sie nicht selbst beziehen,da sie nur aus 2 Zimmern besteht und absolut nicht kindgerecht ist.Ich würde sie dann gerne verkaufen und mir von dem Erlös eine andere mit kindergerechter Aufteilung kaufen.Nun meine Frage. Ist das überhaupt möglich und wie verhalte ich mich der Arge gegenüber.Das ich meine Erbschaft angebe ist klar.Ich will keine Kungeleien etc.Aber wenn ich richtig verstanden habe muss ich ja von dem Erlös eigentlich leben damit ich kein Argefall mehr bin.Ist es überhaupt erlaubt mir eine Wohnung zu kaufen und hinterher wieder Differnz weil mein Einkommen nicht ausreicht von der Arge zu beziehen?
Ich wäre über eine Atwort sehr sehr dankbar.
Signatur Liebe Grüsse Sandy |
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 12.04.2008 - 13:49 | |
Im Prinizp musst du von deinem Erb-Einkommen leben.
Wie lange, rechnet dir die ARGE vor, längstens jedoch ein Jahr, danach muss das Amt den Rest als Vermögen ansehen, das wiederum verwertbar sein kann.
Es gibt aber einen legalen Trick, dies zu umgehen, lies mal den Ratgeber "Erben als ALG II Empfänger" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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